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Bussgeld kann nicht bezahlt werden § Welche Möglichkeiten gibt es?

In der Schweiz kann ein Fehlverhalten im Strassenverkehr ziemlich teuer werden. Je nach Schwere kann die Geldbusse unterschiedlich hoch ausfallen. Das können durchaus ein paar hundert Franken sein. Viele können sich das nicht leisten, ohne dadurch in existentielle Schwierigkeiten zu geraten. Welche Optionen bestehen also, wenn die Busse nicht bezahlt werden kann? Dieser Frage werden wir im Folgenden nachgehen.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze

Bussgeld kann nicht bezahlt werden – Was tun?

Reichen Ihre Mittel zum aktuellen Zeitpunkt nicht aus, um die Busse zu begleichen, besteht unter anderem die Möglichkeit, um eine Verlängerung der Zahlungsfrist zu ersuchen. Eine weitere Option wäre es auch, die Geldbusse per Ratenzahlung zu begleichen.

Sowohl eine Verlängerung der Zahlungsfrist als auch eine Ratenzahlung wird jedoch nicht in jedem Fall gewährt. Möchten Sie um eine Verschiebung der Zahlungsfrist ersuchen oder eine Ratenzahlung vereinbaren, ist ein Gesuch bei der zuständigen Inkassostelle zu stellen.

Betreibung ausstehender Bussgelder

Sind die Zahlungsfristen verstrichen, ohne dass die Geldbusse beglichen wurde, wird eine Betreibung eingeleitet. Im Rahmen der Betreibung kann dann Ihr Einkommen verpfändet werden, um die geforderte Geldbusse zu erhalten. Es kann auch zu einer Verpfändung Ihrer Vermögenswerte kommen. Kann die Geldbusse trotz Pfändung nicht beglichen werden, kann es im weiteren Schritt zu einer Ersatzfreiheitsstrafe kommen.

Gemeinnützige Arbeit statt Bussgeldzahlung

Können Sie das Bussgeld nicht bezahlen, ist unter Umständen auch eine Umwandlung der Busse in gemeinnützige Arbeit möglich. Hierfür ist nach Erhalt der Verfügung für die Busse ein Antrag auf Umwandlung der Geldbusse in gemeinnützige Arbeit zu stellen, wobei nachgewiesen werden muss, dass eine Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Der Antrag ist bei der in Ihrem Kanton zuständigen Stelle einzureichen. Wenden Sie sich an das Amt für Justizvollzug in Ihrem Kanton, in Zürich wäre die Bussenanlaufstelle zuständig. Wichtig ist, dass Sie den entsprechenden Antrag rechtzeitig – und zwar innert der auf der Verfügung angegebenen Fristen – einbringen. Ihr Antrag wird anschliessend geprüft. Sind alle nötigen Voraussetzungen erfüllt, wird das Inkasso der Geldbusse eingestellt.
Lassen Sie keine Fristen verstreichen

Möchten Sie statt der Busse gemeinnützige Arbeit leisten, sollten Sie dies am besten ehestbaldig beantragen. Wurde bereits der Vollzug einer Ersatzfreiheitsstrafe angeordnet, ist es nicht mehr möglich, diese in gemeinnützige Arbeit umzuwandeln. Übrigens: Bei einer Busse in der Höhe von 100 Franken sind 4 Stunden gemeinnützige Arbeit erforderlich.

Ersatzfreiheitsstrafe

Wenn die geforderte Geldbusse nicht bezahlt wurde und auch nicht auf dem Wege der Betreibung beglichen werden konnte, so kann es auch zu einer Ersatzfreiheitsstrafe kommen. Eine Ersatzfreiheitsstrafe kann dann nur noch abgewendet werden, indem die Geldbusse doch noch bezahlt wird. Das gilt auch dann, wenn Sie die Ersatzfreiheitsstrafe bereits angetreten haben. Diese kann durch Begleichung des offenen Betrags beendet werden. Ausserdem lässt sich eine Ersatzfreiheitsstrafe vermeiden, wenn rechtzeitig ein Antrag auf gemeinnützige Arbeit gestellt wird. Eine Geldbusse in der Höhe von 100 Franken entspricht einem Tag Ersatzfreiheitsstrafe.

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Fazit: Bussgeld kann nicht bezahlt werden

Kann das Bussgeld nicht bezahlt werden, sollten Sie auf jeden Fall aktiv werden und mit der zuständigen Stelle in Kontakt treten. Ignorieren Sie die Zahlungsforderung, kann das Bussgeld per Betreibungsverfahren eingefordert werden und es droht auch eine Ersatzfreiheitsstrafe. Durch ein entsprechendes Gesuch können Sie jedoch unter Umständen etwas mehr Zeit gewinnen und die Zahlungsfrist verlängern. Sie können zudem um eine Ratenzahlung ersuchen. Des Weiteren ist auch eine Umwandlung der Geldbusse in gemeinnützige Arbeit möglich, wenn Sie die nötigen Voraussetzungen erfüllen. Hierfür ist ebenfalls rechtzeitig ein Gesuch bei der in Ihrem Kanton zuständigen Stelle einzureichen.

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FAQ: Bussgeld kann nicht bezahlt werden

Im Allgemeinen besteht die Möglichkeit einer Ratenzahlung – hierfür ist ein Gesuch zu stellen. Die Ratenzahlung muss jedoch nicht in allen Fällen gewährt werden. Gleiches gilt auch für eine Verlängerung der Zahlungsfrist.
Wird eine Geldbusse nicht bezahlt, kann der geforderte Betrag im Rahmen einer Betreibung eingefordert werden. Es kann auch zu einer Ersatzfreiheitsstrafe kommen.
Verfügen Sie nicht über ausreichend Mittel, um die Geldbusse zu bezahlen, können Sie ein Gesuch auf Umwandlung in gemeinnützige Arbeit stellen. Beachten Sie hierfür die auf der Verfügung genannten Fristen und handeln Sie rechtzeitig. Sobald eine Ersatzfreiheitsstrafe angeordnet wurde, kann diese nur noch durch Begleichung des Bussgelds abgewendet werden.
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Ein Beitrag unserer juristischen Redaktion

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