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Tempo-30-Zone § Grundlagen, Vorteile & Regeln

Die Verkehrsbehörden sind sich einig: Es müssen auf den Strassen in Zukunft deutlich weniger Unfälle passieren. Besonders in verkehrsberuhigten Bereichen bestehen daher schon seit jeher Tempo-30-Zonen, um für schützenswerte Verkehrsteilnehmer zu sorgen. In diesen Zonen gelten nicht nur besondere Verkehrsregeln, sondern auch noch andere wichtige Dinge, die zu beachten sind.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze

Gesetzliche Grundlagen für die  Tempo-30-Zone

Neben geltenden Vorschriften des Strassenverkehrsgesetzes und der Signalisationsverordnung hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat eine Verordnung über die Tempo-30-Zonen und die Begegnungszonen verfasst. Diese regelt die Einzelheiten und Besonderheiten von Tempo-30-Zonen.

Besonders wichtig: Alle getroffenen Massnahmen, die zur Einhaltung der angeordneten Höchstgeschwindigkeiten von Tempo 30 erforderlich sind, dürfen nicht beeinflussen, welche Fahrzeuge diese Zone befahren.

Das bedeutet, dass keinem Fahrzeug, beispielsweise durch bauliche Bedingungen, die Einfahrt in solche Zonen verwehrt werden darf. Schliesslich muss auch ein Lieferwagen in einem Siedlungsgebiet auch grosse Sendungen zustellen können und dürfen.

Vorteile der Tempo 30 Beschränkung

Ein nachweisbarer Pluspunkt ist die deutliche Verringerung von Unfällen – sowohl Fussgänger als auch Velofahrer sind sicherer unterwegs und haben weniger schwere Unfälle. Auch für Kinder ist der Weg zur Schule deutlich sicherer, weil sie durch das verringerte Tempo von Autofahrern deutlich schneller gesehen werden können, ebenso können Fussgänger generell die Strassen sicherer überqueren, weil mehr Zeit zum Schauen bleibt.

Aber auch auf den Verkehr haben Tempo-30-Zonen erhebliche positive Auswirkungen: Fahren alle Fahrzeuge konstant 30 km/h, wirkt sich das sehr auf die durchschnittliche Fliessgeschwindigkeit aus, der Verkehr fliesst insgesamt viel gleichmässiger als bei ständigen Wechseln der Höchstgeschwindigkeit. Zudem verlieren Fahrer kaum Zeit, da die Tempo-30-Zonen meist nur über wenige hunderte Meter Länge verfügen.

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Regeln in einer Tempo-30-Zone

Dass in einer Tempo-30-Zone maximal mit 30 km/h gefahren darf, dürfte an sich klar sein. Dennoch gibt es weitere, darüber hinaus geltende, Verkehrsregeln:

  • Im Gegensatz zu einer Begegnungszone haben Autos, Motorräder und sogar Velos gegenüber den Fussgängern Vortritt!
  • Dennoch sollten alle Fahrzeugführer vorsichtig sein und Rücksicht nehmen, falls Fussgänger ohne zu schauen auf die Fahrbahn treten
  • Es gibt in Tempo-30-Zonen so gut wie niemals Fussgängerstreifen, daher dürfen Fussgänger überall die Strasse überqueren. Dies sollten sie am besten an übersichtlichen Stellen tun.
  • Bei Kreuzungen gilt generell Rechtsvortritt.

Ein wenig anders verhält es sich bei Durchgangsstrassen, wo ebenfalls Tempo 30 angeordnet ist: Hier haben Fussgänger die gekennzeichneten Fussgängerstreifen zu benützen, Rechtsvortritt an Kreuzungen für Fahrzeuge besteht nicht. Hier sind die geltenden Signalisationen zu beachten. Ansonsten gelten in sämtlichen Tempo-30-Zonen die üblichen, auch sonst geltenden, Verkehrsregeln.

Strafen bei Nichteinhaltung der Geschwindigkeit

In Tempo-30-Zonen darf maximal mit 30 km/h und in Begegnungszonen mit 20 km/h gefahren werden. Wer diese Geschwindigkeit übertritt, muss mit folgenden Bussen und Strafen rechnen, die ganz regulär aufgrund des Strassenverkehrsgesetzes geahndet werden:

ÜberschreitungStrafe
Um 1-5 km/h40,-
Um 6-10 km/h120,-
Um 11-15 km/h250,-
Um 16-20 km/hAnzeige
Um 21-25 km/hAnzeige
Über 25 km/hAnzeige

Wie kann ein Anwalt für Verkehrsrecht unterstützen?

Haben Sie aus Versehen den Beginn einer Tempo-30-Zone übersehen und wurden mit einer zu hohen Geschwindigkeit erwischt? Besonders dann, wenn der Bereich einer Tempo-30-Zone nicht klar und deutlich erkennbar war (beispielsweise durch Bäume und Sträucher, die Schilder verdecken), haben Sie gute Chancen, gegen den Bescheid Einspruch einzulegen. Auch wenn Sie als Ortsfremder nachweisen können, dass Sie den Bereich nicht gut genug als Tempo-30-Zone erkennen konnten und man von Ihnen nicht erwarten kann, es aus Ortskunde zu wissen, können Sie mit einem Anwalt für Verkehrsrecht viel beschicken.

Fragen zum Thema Tempo-30-Zonen ?
Unsere Anwälte für Verkehrsrecht informieren Sie ausführlich zu allen Themen rund um die Tempo-30-Zonen und beantworten alle Ihre Fragen.

FAQ: Tempo-30-Zonen

Ja, es sei denn, in Ausnahmesituationen ist die Regelung durch eine Signalisation von anderen Vortrittsregeln aufgehoben.
Nein, aber ab 25 km/h über der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h wird der Führerausweis entzogen.
Nein, sowohl der Beginn als auch das Ende einer Tempo-30-Zone muss den Fahrzeugführern durch Signalisation aufgezeigt werden.
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Ein Beitrag unserer juristischen Redaktion

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