Tempo-30-Zone § Grundlagen, Vorteile & Regeln
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- Rechtliche Grundlage der Tempo-30-Zone sind das Straßenverkehrsrecht und die Signalsationsverordnung
- Innerhalb der ausgewiesenen Zone ist die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt.
- Die Tempo-30-Zone wird auch als verkehrsberuhigte Zone bezeichnet
Gesetzliche Grundlagen für die Tempo-30-Zone
Neben geltenden Vorschriften des Strassenverkehrsgesetzes und der Signalisationsverordnung hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat eine Verordnung über die Tempo-30-Zonen und die Begegnungszonen verfasst. Diese regelt die Einzelheiten und Besonderheiten von Tempo-30-Zonen.
Besonders wichtig: Alle getroffenen Massnahmen, die zur Einhaltung der angeordneten Höchstgeschwindigkeiten von Tempo 30 erforderlich sind, dürfen nicht beeinflussen, welche Fahrzeuge diese Zone befahren.
Das bedeutet, dass keinem Fahrzeug, beispielsweise durch bauliche Bedingungen, die Einfahrt in solche Zonen verwehrt werden darf. Schliesslich muss auch ein Lieferwagen in einem Siedlungsgebiet auch grosse Sendungen zustellen können und dürfen.
Vorteile der Tempo 30 Beschränkung
Ein nachweisbarer Pluspunkt ist die deutliche Verringerung von Unfällen – sowohl Fussgänger als auch Velofahrer sind sicherer unterwegs und haben weniger schwere Unfälle. Auch für Kinder ist der Weg zur Schule deutlich sicherer, weil sie durch das verringerte Tempo von Autofahrern deutlich schneller gesehen werden können, ebenso können Fussgänger generell die Strassen sicherer überqueren, weil mehr Zeit zum Schauen bleibt.
Aber auch auf den Verkehr haben Tempo-30-Zonen erhebliche positive Auswirkungen: Fahren alle Fahrzeuge konstant 30 km/h, wirkt sich das sehr auf die durchschnittliche Fliessgeschwindigkeit aus, der Verkehr fliesst insgesamt viel gleichmässiger als bei ständigen Wechseln der Höchstgeschwindigkeit. Zudem verlieren Fahrer kaum Zeit, da die Tempo-30-Zonen meist nur über wenige hunderte Meter Länge verfügen.
Regeln in einer Tempo-30-Zone
Dass in einer Tempo-30-Zone maximal mit 30 km/h gefahren darf, dürfte an sich klar sein. Dennoch gibt es weitere, darüber hinaus geltende, Verkehrsregeln:
- Im Gegensatz zu einer Begegnungszone haben Autos, Motorräder und sogar Velos gegenüber den Fussgängern Vortritt!
- Dennoch sollten alle Fahrzeugführer vorsichtig sein und Rücksicht nehmen, falls Fussgänger ohne zu schauen auf die Fahrbahn treten
- Es gibt in Tempo-30-Zonen so gut wie niemals Fussgängerstreifen, daher dürfen Fussgänger überall die Strasse überqueren. Dies sollten sie am besten an übersichtlichen Stellen tun.
- Bei Kreuzungen gilt generell Rechtsvortritt.
Ein wenig anders verhält es sich bei Durchgangsstrassen, wo ebenfalls Tempo 30 angeordnet ist: Hier haben Fussgänger die gekennzeichneten Fussgängerstreifen zu benützen, Rechtsvortritt an Kreuzungen für Fahrzeuge besteht nicht. Hier sind die geltenden Signalisationen zu beachten. Ansonsten gelten in sämtlichen Tempo-30-Zonen die üblichen, auch sonst geltenden, Verkehrsregeln.
Strafen bei Nichteinhaltung der Geschwindigkeit
In Tempo-30-Zonen darf maximal mit 30 km/h und in Begegnungszonen mit 20 km/h gefahren werden. Wer diese Geschwindigkeit übertritt, muss mit folgenden Bussen und Strafen rechnen, die ganz regulär aufgrund des Strassenverkehrsgesetzes geahndet werden:
Überschreitung | Strafe |
---|---|
Um 1-5 km/h | 40,- |
Um 6-10 km/h | 120,- |
Um 11-15 km/h | 250,- |
Um 16-20 km/h | Anzeige |
Um 21-25 km/h | Anzeige |
Über 25 km/h | Anzeige |
Wie kann ein Anwalt für Verkehrsrecht unterstützen?
Haben Sie aus Versehen den Beginn einer Tempo-30-Zone übersehen und wurden mit einer zu hohen Geschwindigkeit erwischt? Besonders dann, wenn der Bereich einer Tempo-30-Zone nicht klar und deutlich erkennbar war (beispielsweise durch Bäume und Sträucher, die Schilder verdecken), haben Sie gute Chancen, gegen den Bescheid Einspruch einzulegen. Auch wenn Sie als Ortsfremder nachweisen können, dass Sie den Bereich nicht gut genug als Tempo-30-Zone erkennen konnten und man von Ihnen nicht erwarten kann, es aus Ortskunde zu wissen, können Sie mit einem Anwalt für Verkehrsrecht viel beschicken.
FAQ: Tempo-30-Zonen
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