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Höchstgeschwindigkeit § Grundlagen, Tempolimits, Strafen

Deutsche Autobahnen sind dadurch beliebt, dass man auf ihnen auch einmal „so richtig schnell“ fahren darf. In der Schweiz dagegen gibt es auf jeder Strassenart eine erlaubte Höchstgeschwindigkeit, deren Übertretung auch „so richtig teuer“ werden kann. Es gibt nicht nur saftige Ordnungsbussen, auch kann die Fahrerlaubnis schnell entzogen sei. Daher gilt besondere Vorsicht, selbst kleinere Verstösse können wehtun.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze

Grundlagen zur Höchstgeschwindigkeit

Als Gesetzesgrundlage gilt vor allem das Schweizer Strassenverkehrsgesetz SVG, in dem alle Geschwindigkeitsübertretungen festgelegt sind. Diese sind vor allem über die Höchstgeschwindigkeiten definiert, die auf verschiedenen Strassenarten unterschiedlich hoch sind. Eines haben sie jedoch alle gemeinsam: Der Schweizer Bundesrat hat auf allen Strassen die Geschwindigkeit für Motorfahrzeuge begrenzt.

Laut dem SVG ist die Geschwindigkeit zudem jederzeit „den Umständen anzupassen“, die sich aus dem Fahrzeug an sich, der Ladung und den Strassen-, Verkehrs- oder Sichtverhältnissen zusammensetzen.

Wenn ein Fahrzeug den Verkehr „stören“ könnte, also beispielsweise in den fliessenden Verkehr einfahren möchte, ist langsam zu fahren und nötigenfalls anzuhalten. Das betrifft vor allem unübersichtlichen Stellen, wenn eine Strassenverzweigung nicht gut einzusehen ist oder vor Bahnübergängen.

Was sind die geltenden Höchstgeschwindig­keiten?

Je nach Strassenart gelten unterschiedliche Höchstgeschwindigkeiten:

  • Auf der Autobahn gelten allgemein 120 km/h
  • Autostrassen dürfen mit maximal 100 km/h befahren werden
  • Haupt- und Nebenstrassen ausserhalb von Ortschaften: 80 km/h
  • Innerhalb von Ortschaften 50 km/h.

Es können jedoch auch niedrigere Geschwindigkeiten angegeben werden, auf Autobahnen oftmals zeitlich beschränkt – auf gewissen Abschnitten kann auch durchgehend Tempo 80 oder 60 signalisiert sein, wenn Gegebenheiten wie eine hohe Verkehrsbelastung, Entwicklung hoher Schadstoffwerte oder Gefährdungen des Verkehrs durch Baustelle bestehen. In Tempo-30-Zonen darf maximal mit 30 km/h, in Begegnungszonen mit 20 km/h gefahren werden. Die allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten gelten in ihrem jeweiligen Bereich (zum Beispiel 50 km/h innerorts) von Schild zu Schild, dass die Begrenzungen ankündigt oder aufhebt. Fährt man von einer „unbedeutenden“ Nebenstrasse (wie einer Auffahrt oder einem Feldweg) in solch einen Bereich ein, gilt die Höchstgeschwindigkeit auch – und das ohne, dass es einem speziellen Hinweis bedarf.

Höchstgeschwindigkeiten für einzelne Fahrzeugarten

Nicht nur Strassen unterliegen einer Geschwindigkeitsbegrenzung – auch gewissen Fahrzeugtypen sind Höchstgeschwindigkeiten auferlegt, an die sich, meist bauartbedingt, zu halten haben. Dies könnten beispielsweise sein:

  • Gewerbliche Traktoren (Höchstgeschwindigkeit 60 km/h)
  • Sattelmotorfahrzeuge (Höchstgeschwindigkeit 80 km/h)
  • Fahrzeuge mit Vollgummi– oder Metallreifen (Höchstgeschwindigkeit 30 km/h)
  • Schwere Wohnmotorwagen (Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen 100 km/h)

Auch in diesen Fällen gilt: Wenn ein Führer die für sein Fahrzeug massgebende Höchstgeschwindigkeit überschreitet, wird eine Verkehrsregel verletzt und dementsprechend geahndet – auch wenn die allgemein gültige Höchstgeschwindigkeit auf der Strasse, die befahren wird, darüber liegt.

Geschwindigkeits­beschränkungen mit Anhänger

Wer mit einem Gespann unterwegs ist, hat ein deutlich längeres und breiteres Fahrzeug zu lenken als andere Verkehrsteilnehmer – je nachdem, was für ein Anhänger mitgeführt wird. Wird mit einem Anhänger in der Schweiz ausserhalb geschlossener Ortschaften gefahren, gelten verschiedene Begrenzungen, auf der Landstrasse ist die Geschwindigkeit beispielsweise auch für Gespanne bei 80 km/h festgelegt.
Auf Autostrassen und Autobahnen jedoch kann die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge mit Anhänger deutlich variieren – in der Regel sind maximal 80 km/h erlaubt. Aber: Sind Zugfahrzeug und Anhänger bauartbedingt für eine Geschwindigkeit von 100 km/h zugelassen, darf diese auch gefahren werden – dass der Anhänger für dieses Tempo zugelassen ist, muss jedoch in den entsprechenden Papieren vermerkt sein.

Rasen ist nicht nur gefährlich, sondern teuer!

Schnell fahren kann mit dem richtigen Fahrzeug mitunter Spass machen – wenn jedoch durch eine vorsätzliche Verletzung von grundlegenden Verkehrsregeln dadurch hohe Unfallrisiken in Kauf genommen werden, bei denen Schwerverletzte oder sogar Tote die Folge sein könnten, hört der Spass auf. Ein „Raser“ ist man somit, wenn

  • eine 30er-Zone mit mehr als 40 km/h zu viel,
  • eine 50er-Zone innerhalb einer Ortschaft mit mehr als 50 km/h zu viel,
  • eine 80er-Zone ausserorts mit mehr als 60 km/h zu viel
  • oder eine 120er-Zone auf der Autobahn mit mehr als 80 km/h zu viel

durchfahren wird. Bei diesen Fällen des „Raser Deliktes“ darf der Raser mit einem Entzug seiner Fahrerlaubnis von mindestens zwei Jahren rechnen. Zurückerhalten tut der Raser seinen Führerschein nur, wenn ein positives verkehrspsychologisches Gutachten vorgelegt werden kann. Bei Wiederholungstätern ist es sogar möglich, dass der Führausweises für immer abgegeben werden muss. Damit jedoch nicht genug: Es drohen zwischen einem und vier Jahren Gefängnis, während bei wirklich krassen Geschwindigkeitsübertretungen das Auto eingezogen und verwertet werden kann.

Bussen für Geschwindigkeits­übertretungen

Wer zu schnell unterwegs ist, muss nicht nur mit Geldstrafen rechnen, sondern vielleicht sogar mit einer Strafverfolgung. Die folgende Tabelle zeigt eindeutig, dass sich ein zu schnelles Fahren nicht lohnt:

ÜberschreitungInnerortsAusserorts (inkl. Autostrasse)Autobahn
Um 1-5 km/h40 CHF40 CHF20 CHF
Um 6-10 km/h120 CHF100 CHF60 CHF
Um 11-15 km/h250 CHF160 CHF120 CHF
Um 16-20 km/hAnzeige240 CHF180 CHF
Um 21-25 km/hAnzeigeAnzeige260 CHF
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Messung der Geschwindigkeits­übertretungen

Dies geschieht über das gute alte „Blitzen“ – wer ist nicht schon mal aufgeschreckt, als es blitzte? Besonders, wenn man in Gedanken ist, ärgert man sich umso mehr über das „Erwischen“ der eigenen Unaufmerksamkeit. Betrieben werden die Blitzgeräte von der Schweizer Verkehrskontrollabteilung VKA, die neben der Kontrolle von Unfallschwerpunkten mit den Blitzgeräten auch das Ziel der Lärmminderung verfolgt. Das Ziel von den Blitzanlagen ist nicht, den Fahrern „das Geld aus der Tasche zu ziehen“, sondern die Sicherheit im Verkehr zu gewährleisten. Denn nachweislich sorgen mehr Radargeräte für niedrigere gefahrene Geschwindigkeiten und somit für weniger gefährliche Situationen auf den Strassen. Denn wo viele Blitzer stehen, wird vorsichtiger, umsichtiger und nachhaltiger gefahren.

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Wie viel Toleranzen gibt es bei einer Geschwindigkeitsmessung?

Auch wenn Geschwindigkeitsmesser technische Geräte sind, sind sie leider nicht „perfekt“ genug, um die gefahrene Geschwindigkeit haargenau zu messen. Mit dem Abziehen der sogenannten Toleranz soll dafür gesorgt werden, dass geringe Ungenauigkeiten bei der Messung der Geschwindigkeit berücksichtigt werden. Dies ist unabhängig davon, ob es eine tatsächliche Abweichung gibt. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird bei einer Kontrolle eine Sicherheitsmarge abgezogen. Wieviel Toleranz genau abgezogen wird, legt Artikel 8 der Strassenverkehrskontrollverordnung fest. Bei Radar- und Lasermessungen variieren die Werte zwischen 3 km/h bei einem Messwert bis 100 km/h bis hin zu 7 km/h bei einem Messwert ab 151 km/h – gross sind die Abweichungen also nicht.

Ab wann ist der Führerausweis „weg“?

Wer nicht mehr mit dem obligatorischen „blauen Auge“ davonkommt, muss als zusätzliche Strafe vielleicht seinen Führerausweis „abgeben“. Die folgende Tabelle zeigt übersichtlich auf, ab welcher Geschwindigkeitsübertretung welche Massnahmen von den Behörden ergriffen werden:

InnerortsÜberschreitung um 16-20 km/hVerwarnung
Überschreitung um 21-24 km/h1 Monat Entzug (mindestens)
Überschreitung um 25 km/h3 Monate Entzug (mindestens)
AusserortsÜberschreitung um 21-25 km/hVerwarnung
Überschreitung um 26-29 km/h1 Monat Entzug (mindestens)
Überschreitung um 30 km/h und mehr3 Monate Entzug (mindestens)
AutobahnÜberschreitung um 26-30 km/hVerwarnung
Überschreitung um 31-34 km/h1 Monat Entzug (mindestens)
Überschreitung um 35 km/h und mehr3 Monate Entzug (mindestens)

Im Strafregister werden zudem Geschwindigkeitsüberschreitungen eingetragen und sich für eine gewisse Zeitspanne ersichtlich:

  • ab 25 km/h innerorts
  • ab 30 km/h ausserorts und
  • ab 35 km/h auf Autobahnen

Kommen Geschwindigkeitsübertretungen öfter vor, muss der Fahrer mit einer deutlich längeren Entzugsdauer rechnen: Bei exzessiven Geschwindigkeitsüberschreitungen wird der Führerausweis meist bis zur Abklärung von Entlastungsgründen vorsorglich auf unbestimmte Zeit entzogen. Die Eignung der betroffenen Person, ein Fahrzeug führen zu dürfen, wird ebenfalls verkehrspsychologisch überprüft.

Wie kann ein Anwalt für Verkehrsrecht beim Thema Höchstgeschwindigkeit unterstützen?

Wer viel mit dem Auto unterwegs ist, hat meist keine Zeit, sich die schöne Landschaft anzusehen. Besonders bei Geschäftsreisen, wo auch noch Termindruck herrscht, muss man meist schnell von einem Ort zum anderen kommen. Stau wird bei Zeitdruck zu einem echten Problem – es lohnt sich jedoch meistens nicht, auf freien Strassenteilen dann so richtig Gas zu geben, um die Zeit wieder hereinzuholen. Ist man doch einmal in Gedanken zu schnell gefahren und die Ordnungsbusse flattert ins Haus, wird es meist schwierig, allein gegen diesen vorzugehen. Vielleicht war die Situation jedoch unübersichtlich oder Sie sind sich nicht sicher, ob eine Geschwindigkeitsmessung an dieser Stelle rechtens war? Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie in solch einem Fall sehr gut unterstützen – besprechen Sie mit ihm Ihre Möglichkeiten!

Fragen zum Thema Höchstgeschwindigkeit?
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FAQ: Höchstgeschwindigkeit

Dieser Fall ist interessant, denn das Bussgeld ist nicht gesetzlich festgelegt, sondern nach oben hin offen. Dadurch, dass es bei solcher einer Geschwindigkeitsübertretung zu einer Anzeige kommt, wird die Busse verhandelt. Beispielsweise kann eine Vorstrafe die Höhe der Busse beeinflussen.
Da die Schweiz nicht zur Europäischen Union gehört, ist eine Vollstreckung in Deutschland momentan nicht möglich (Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Europäischen Ministerrates vom 24.02.2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbussen). Dennoch können Sie bei einer erneuten Einreise in die Schweiz zur Kasse gebeten werden.
Bei Geschwindigkeitsübertretungen in der Schweiz, die rechtlich eine Übertretung darstellen, liegt die Verjährung für die Strafverfolgung und die Strafvollstreckung jeweils bei drei Jahren
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Ein Beitrag unserer juristischen Redaktion

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