Sie sind Anwalt?

Führerausweisentzug § Arten, Ablauf und Dauer

Es ist nicht nur schmerzlich, sondern auch ärgerlich: Der Führerausweisentzug. Doch, bevor es soweit kommt, muss ein Fahrzeugführer schon einen oder mehrere erhebliche Verstösse gegen die Verkehrssicherheit begangen haben. Das könnten beispielsweise Fahren im angetrunkenen Zustand oder die Missachtung von Höchstgeschwindigkeiten sein. Die Schwere dieser Verstösse beeinflusst auch die Dauer der Administrativmassnahme Führerausweisentzug.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze

Rechtslage zum Führerausweisentzug

Artikel 16 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) definiert die Bedingungen für den Führerausweisentzug. Bei der Festsetzung der Dauer des Führerausweisentzugs sowie den damit verbundenen Bussgeldstrafen gibt der Gesetzgeber vor, dass hierbei die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen sind.

Dazu gehören neben dem Grad der Gefährdung der Verkehrssicherheit auch das Verschulden, der Leumund als Motorfahrzeugführer sowie die berufliche Notwendigkeit, ein Motorfahrzeug zu führen.

Besonders wichtige Einschränkungen bei der Administrativmassnahme

Weder kann ein Führerausweisentzug in eine Geldzahlung umgewandelt werden, noch gibt es für den Führerausweisentzug eine Bewährung. Auch die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdauer kann nicht verkürzt werden. Das bedeutet, dass ein Führerausweisentzug als Strafe nicht umgangen werden kann.

Hauptgründe für einen Entzug des Führerausweises

Im Jahr 2018 mussten in rund 80.000 Fällen der Führerausweis oder Lernfahrausweis entzogen werden. Die Hauptgründe für einen Führerausweisentzug waren überhöhte Geschwindigkeit und Fahren im angetrunkenen Zustand. Dahinter folgen Fahren unter Drogeneinfluss sowie aufgrund Gefährdung Dritter durch Unaufmerksamkeit.

Arten des Führerausweisentzugs

Generell wird bei dieser Administrativmassnahme zwischen Warnungsentzug und Sicherungsentzug unterschieden. Dabei kommt es immer auf die Schwere des Verstosses an, den der Fahrzeugführer begangen hat, in welchem Zeitraum und in welcher Form der Führerausweisentzug stattfindet. Vorsicht: Auch ein vorsorglicher Entzug der Fahrerlaubnis ist möglich.

Warnungsentzug des Führerausweises

Der Warnungsentzug ist eine strafähnliche Administrativmassnahme und hat das Ziel, den Fahrzeugführer zukünftig zu mehr Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein im Strassenverkehr zu ermahnen. Hierbei wird immer noch unterschieden, welche Schwere der Zuwiderhandlung vorliegt, um eine Dauer für den Führerausweisentzug festzulegen. Unterschieden wird hierbei laut Art. 16 SVG nach:

  • Leichte Widerhandlung: Hierzu gehören beispielsweise die Verletzung von Verkehrsregeln, wobei nur eine geringe Gefahr für die Sicherheit des Strassenverkehrs entsteht oder das Fahren unter Alkoholeinfluss bis 0,39 mg Alkohol pro Liter Atemluft
  • Mittelschwere Widerhandlung: Beispielsweise durch die Verletzung von Verkehrsregeln, wobei eine Gefahr für die Sicherheit anderer entsteht oder durch das Fahren unter Alkoholeinfluss in Verbindung mit einer leichten Widerhandlung
  • Schwere Widerhandlung: Hier liegt eine grobe Verletzung der Verkehrsregeln vor, wodurch eine ernsthafte Gefahr für die Sicherheit anderer entsteht, die in Kauf genommen wird. Dies könnte beispielsweise vorliegen, wenn nach Verletzung oder gar Tötung eines Menschen die Flucht ergriffen wird. Auch ein Führen von Motorfahrzeugen nach dem Führerausweisentzug gilt hier als besonders schwere Straftat.

Die Mindestentzugsdauern im erstmaligen Fall betragen bei mittelschweren Widerhandlungen mindestens einen Monat und bei schweren Widerhandlungen mindestens drei Monate. Im Wiederholungsfall wird die Entzugsdauer deutlich erhöht, hier betragen die Mindestentzugsdauern betragen 6 oder 12 Monate.

Sie benötigen einen Anwalt?
Finden Sie in unserem Anwaltsverzeichnis Ihren passenden Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Ihrer Nähe.

Sicherungsentzug des Führerausweises

Ein Sicherungsentzug der Fahrerlaubnis ist eine vorsorgliche Massnahme der Behörden, um Strassenverkehrsteilnehmer vor ungeeigneten Fahrzeuglenkern zu schützen. Laut der Gesetzesgrundlage kann, darf und muss der Führerausweis zudem bis zur Abklärung von Ausschlussgründen sofort vorsorglich entzogen werden, wenn der Verdacht besteht, dass eine Person nicht mehr fahrgeeignet ist (siehe hierzu auch den nächsten Abschnitt). Folgende Gründe sind beispielsweise möglich, dass die Fahreignung mit einem Führerausweissicherungsentzug abgesprochen wird:

  • Die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit des Lenkers reicht nicht oder nicht mehr aus, ein Motorfahrzeug sicher zu führen
  • Es liegt eine Sucht nach Alkohol, Drogen oder Medikamenten vor
  • Der Führerausweisinhaber weist eine charakterliche Nichteignung vor, ist zum Beispiel schon mehrfach im Strassenverkehr negativ auffällig geworden
  • Es wird eine charakterliche Nichteignung aufgrund des Kaskadensysteme erkannt (hierbei kann eine fehlender Fahreignung infolge wiederholter Rückfälle vermutet werden)

Sicherungsentzüge werden in der Regel ohne Befristung ausgesprochen oder mit einer Sperrfrist verbunden. Ist die auferlegte Sperrfirst abgelaufen, kann der auf unbestimmte Zeit entzogene Führerausweis wiedererteilt werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch meist der Nachweis über die Behebung des Mangels, der bei der Person die Fahreignung ausgeschlossen hat, was meist durch eine verkehrsmedizinische oder verkehrspsychologische Untersuchung erfolgt. Wer seine Fahrberechtigung wieder erhält, bekommt jedoch in der Regel Auflagen angeordnet, die dann auch im Führerausweis eingetragen werden.

Spezialfall vorsorglicher Führerausweisentzug

Sollten aufgrund der Einschätzung der Behörden ernsthafte Zweifel an der Fahreignung des Führerausweis Inhabers bestehen, so muss und darf der Führerausweis bis zur Abklärung von sogenannten „allfälligen Ausschlussgründen“ vorsorglich auf unbestimmte Zeit entzogen werden. Dies kann jedoch ebenfalls durch eine entsprechende medizinische und psychologische Untersuchung rückgängig gemacht werden. Hier gilt für den Gesetzgeber jedoch: Vorsicht ist besser als Nachsicht.

Ablauf des Führerausweisentzugs

Ist entschieden worden, dass Ihnen der Führerausweis entzogen werden soll, müssen Sie ihn „abgeben“. Das kann entweder direkt bei der Polizei am Schalter geschehen oder Sie senden ihn per Einschreiben an die Polizei. Der Entzug wird in Kalendermonaten gerechnet, das bedeutet, Sie bekommen ihn am 4. April wieder, wenn Sie ihn bei einem einmonatigen Führerausweisentzug am 5. März abgegeben haben. Selbstverständlich werden Sie jedoch im Falle eines Führerausweisentzugs angeschrieben. Abgeben können Sie den Führerausweis freiwillig auch schon vorher, Sie sollten jedoch beachten, dass ein laufender Führerausweisentzug auch in Härtefällen nicht mehr verschoben werden kann. Mit dem Zeitpunkt der Abgabe beginnt ebenso die Frist zu laufen, die nicht unterbrechbar ist.

So kann ein Anwalt für Verkehrsrecht beim Thema Führerausweisentzug unterstützen

Besonders, wenn Sie das Entziehen Ihres Führerausweises als nicht gerechtfertigt empfinden, macht es Sinn, sich mit einem Anwalt für Verkehrsrecht über Ihre Möglichkeiten auszutauschen. Vielleicht sind Sie auch beruflich auf den Führerausweis angewiesen und möchten in Absprache mit Ihrem Arbeitgeber den Zeitraum des Entzuges der Fahrerlaubnis verhandeln. Ein Anwalt für Führerausweisentzug kann Sie im Bezug auf Ihre Einspruchs- und Verhandlungsmöglichkeiten unter Beachtung der speziellen Bedingungen in Ihrem Fall kompetent beraten und unterstützen. Ist die Rechts- oder Beweislage unklar, sollten Sie auf jeden Fall mit einem Anwalt für Verkehrsrecht den drohenden Führerausweisentzug besprechen.

Fragen zum Thema Führerausweisentzug?
Unsere Anwälte für Verkehrsrecht informieren Sie ausführlich zu allen Themen rund um den Führerausweisentzug und beantworten alle Ihre Fragen.

FAQ: Führerausweisentzug

Das kommt ein wenig darauf an, wie schwer das Verkehrsvergehen war. Weniger schwerwiegende Verkehrsordnungswidrigkeiten verjähren schon nach drei Jahren, wohingegen Taten, auf die eine Freiheitsstrafe von weniger als drei Jahren steht, erst nach sieben Jahren als verjährt angesehen werden. Taten, die eine noch höhere Strafe nach sich ziehen, verjähren zudem erst nach rund 30 Jahren.
Ja, denn auch hier handelt es sich um ein Verwaltungsverfahren, bei welchem der auf Seiten der Behörde entstandene Aufwand dem Betroffenen in Form einer Gebühr auferlegt wird. Es gilt das Verursacherprinzip. Diese Verfahrensgebühr wird zusammen mit der Verfügung in Rechnung gestellt und muss unabhängig von allfälligen Bussen, Geldstrafen oder Verfahrenskosten im Strafverfahren bezahlt werden.
Ja, generell können Sie wie gegen einen Strafbefehl auch hier Einsprache erheben. Dennoch gilt: Die Chancen, dass Ihre Einsprache Erfolg hat, liegt immer in der Beweislast. Können Sie selbst mit Hilfe eines Anwalts nicht zweifelsfrei beweisen, dass Sie die Straftat nicht begangen haben, droht der Führerausweisentzug.
Picture of Ein Beitrag unserer juristischen Redaktion
Ein Beitrag unserer juristischen Redaktion

Unsere Autoren erarbeitet jeden Artikel nach strengen Qualitätsrichtlinien hinsichtlich Inhalt, Verständlichkeit und Aufbereitung der Informationen. Auf diese Art und Weise ist es uns möglich, Ihnen umfassende Informationen zu unterschiedlichsten Themen zu bieten, die jedoch keine juristische Beratung ersetzen können.

Weitere interessante Beiträge zum Thema:
Facebook
Twitter
Pinterest
LinkedIn
WhatsApp
Email
anwaltssuche

Anwalt benötigt?

Passende Anwälte für Verkehrsrecht in unserer Anwaltssuche finden
anwaltssuche
Anwalt benötigt?
Passende Anwälte für Verkehrsrecht in unserer Anwaltssuche finden