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Handy am Steuer § Rechtsgrundlagen, Sanktionen & mehr

Wer beim Autofahren unaufmerksam ist, riskiert einen Unfall, da die Reaktionsfähigkeit nicht mehr ausreichend gegeben ist. Selbst der schnelle Blick aufs Handy ist gefährlich, wenn man überlegt, dass bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h rund 28 Meter pro Sekunde zurückgelegt werden. Daher sind Ablenkungen, vor allem durch das Handy am Steuer, häufige Unfallursachen – und werden bestraft.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze

Gesetzliche Grundlagen zum Thema Handy am Steuer

Im Strassenverkehrsgesetz SVG steht in Artikel 31: „Der Lenker muss das Fahrzeug permanent so beherrschen, dass er seinen Vorsichtspflichten nachkommen kann.“

Das spricht dafür, dass Ablenkungen diesen Zustand nicht möglich machen – weshalb beim Fahren nach der Verkehrsregelnverordnung VRV keine Verrichtung vorgenommen werden darf, welche die Bedienung des Fahrzeugs erschwert“ – also auch nicht das Bedienen vom Handy am Steuer oder das Telefonieren am Steuer.

Die Gefährlichkeit vom Handy am Steuer

Eigentlich sind sich die meisten Fahrzeuglenker darüber bewusst, wie gefährlich die Nutzung vom Handy am Steuer ist. Dennoch passieren immer wieder schwere Unfälle, bei denen nachgewiesen kann, dass die Unfallbeteiligten während des Zusammenstosses unaufmerksam waren. Meist überschätzen sich die Fahrer aufgrund ihrer Fahrroutine ihre Fahrfähigkeiten – doch besonders das Handy sorgt für viele Ablenkungen, die gefährlich sein können. Zwar sind Trinken und Essen auch zu den Ablenkungen zu zählen, aber das Handy am Steuer bietet den meisten Nährwert für Ablenkungen. Eine Push-Up-Nachricht hier, eine E-Mail dort, ein Anruf nach dem anderen. Zudem scheinen viele Lenker, die das Handy beim Fahren aktiv nutzen, die Wichtigkeit der Nachrichten über die Hauptaktivität des Steuerns zu stellen.

Viele gefährliche Unfälle durch Unaufmerksamkeit am Steuer

Ablenkungen der Lenker gehören in der Schweiz zu den häufigsten Unfallursachen. Von rund 6.000 Unfallopfern sind im Schnitt 40 Prozent der Autofahrer deswegen verunfallt, weil sie von ihrem Handy abgelenkt waren. Ebenso konnte nachgewiesen werden, dass selbst mit der Nutzung einer Freisprechanlage die Reaktionsfähigkeit abnimmt, da dabei zumindest eine akustische Ablenkung vom Strassenverkehr vorliegt.

Handy am Steuer – diese Dinge sind verboten

Machen Sie auf Ihrer Urlaubsreise eine Pause auf dem Rastplatz, dürfen Sie Ihr Handy bedienen – solange der Motor des Fahrzeugs nicht läuft. Ist er jedoch an, gilt die Nutzung als verbotenes „Handy am Steuer“. Folgende Dinge sind dann verboten:

  • WhatsApp-Nachrichten, SMS oder E-Mails lesen und beantworten
  • Soziale Netzwerke „checken“
  • Wegdrücken von Anrufen
  • Halten des Handys während der Fahrt in der Hand
  • Dies gilt auch für Tablets

Besonders, wenn durch die Nutzung vom Mobiltelefon am Steuer nachweislich ein Unfall verursacht wurde, kann es für den Unfallverursacher häufig unangenehm werden – beispielsweise, wenn die Versicherung nicht für die Kosten aufkommen möchte. Bei einem selbstverschuldeten Unfall gibt es verschiedene Voraussetzungen, in denen das der Fall sein könnte. 

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Sanktionen beim Telefonieren am Steuer

Ganz besonders wichtig ist bei den Sanktionen: Es ist erst einmal egal, ob die Nutzung vom Handy am Steuer zu einem Unfall führt oder nicht. Denn es reicht die blosse Ablenkung durch das Handy schon aus, dass sich der Lenker zu keiner Zeit der Handynutzung wirklich auf den Verkehr konzentrieren kann. Daher ist eine Strafe ebenso schon dann möglich, wenn er nur an einer roten Ampel stehend auf das Handy schaut. Telefoniert der Lenker während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung, kann er mit einer Busse von 100 CHF rechnen. Aber damit nicht genug: Die Nutzung vom Handy am Steuer oder das Bedienen von anderen Kommunikations- und Informationssystemen kann je nach Einzelfall auch durchaus einen Entzug des Führerausweises, weitere hohe Bussen oder gar eine Freiheitsstrafe mit sich bringen. Zudem kann das Telefonieren während der Fahrt ohne Freisprechanlage bei Unfällen auch zu Leistungskürzungen der Unfallversicherung wegen Grobfahrlässigkeit führen.

Wer hat beim Vorwurf Handy am Steuer Beweispflicht?

Wird Ihnen vorgeworfen, das Handy am Steuer genutzt zu haben, liegt die Beweispflicht bei Ihnen. Sie müssen also nachweisen können, dass Sie im besagten Moment das Handy nicht in der Hand gehalten und es bedient haben. Dies gilt auch dafür, dass Sie beweisen müssen, das Handy nicht am Ohr gehabt zu haben – schwierig wird dieses vor allem, wenn es mehrere Zeugen gibt, die Sie bei der Nutzung von dem Handy am Steuer gesehen haben.

Sind Sie beim Thema Handy am Steuer Wiederholungstäter?

Wer bei der Nutzung vom Handy am Steuer Wiederholungstäter ist, dem drohen noch weitere Sanktionen. Dies kann nämlich auch zu einer Verurteilung führen, wenn somit nachgewiesen kann, dass der Lenker mehrfach den Vorsichtspflichten nicht mehr genügt, das Fahren an sich also nicht mehr beherrscht. Im Einzelfall wird dann vor Gericht entschieden, welche Strafe ein Handy am Steuer Wiederholungstäter bekommt, eine Freiheitsstrafe kann hier jedoch genauso möglich sein wie ein länger andauernder Führerausweisentzug.

So kann ein Anwalt für Verkehrsrecht beim Thema Handy am Steuer unterstützen

Wenn Ihnen der Tatvorwurf der Nutzung des Handys am Steuer gemacht wird und Sie davon überzeugt sind, dass dies nicht der Wahrheit entsprechen kann, sollten Sie sich mit einem Anwalt für Verkehrsrecht unterhalten. Vielleicht lag Ihr Handy wirklich zu diesem Zeitpunkt zu Hause und Sie fragen sich, was die Polizei als Handy erkannt haben möchte? Besonders, wenn es beispielsweise um die Standortortung eines Handys zu bestimmen Zeiten geht, ist ein Anwalt für die Beweisermittlung unumgänglich.

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Unsere Anwälte für Verkehrsrecht informieren Sie ausführlich zu allen Themen rund um die Nutzung des Handys am Steuer und beantworten alle Ihre Fragen.

FAQ: Handy am Steuer

Vor dem Gesetz gilt ein absolutes Handyverbot am Steuer. Dazu zählt neben dem Telefonieren auch das Lesen von Nachrichten, das Schreiben von E-Mails oder das „Checken“ diverser Apps. Auch das Verschicken von Sprachnachrichten ist somit nicht erlaubt, obwohl die Ablenkung vermeintlich kleiner erscheint.
Wird ein Lenker beim Telefonieren im Auto ohne Freisprecheinrichtung erwischt, droht ihm eine Geldbusse von 1oo CHF. Anders sieht das aus, wenn er schon als „Wiederholungstäter“ gilt – hier sind die Strafen deutlich höher, ein Führerausweisentzug ist wahrscheinlich, eine Freiheitsstrafe möglich.
Das Handy im Auto darf nur dann genutzt werden, wenn der Motor des Autos ausgeschaltet ist. Dazu zählen neben dem „aufs-Display-schauen“ auch das in die Hand nehmen des Gerätes. Läuft der Motor, sind sämtliche Aktivitäten mit dem Handy nicht erlaubt, auch wenn das Fahrzeug steht.
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Ein Beitrag unserer juristischen Redaktion

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