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Verkehrsunfall § Grundlagen, Verhaltensweise & mehr

Schneller als es einem manchmal lieb, ist es schon passiert: Jemand nimmt einem den Vortritt und es kommt zu einem Zusammenstoss. Oder man ist selbst unaufmerksam und schafft es selbst durch starkes Bremsen nicht mehr rechtzeitig, einen Auffahrunfall beim Vordermann zu vermeiden. Alles in allem ist ein Verkehrsunfall ärgerlich – und besonders tragisch, wenn nicht nur Blech, sondern auch Personen zu Schaden kommen.

Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze

Gesetzliche Grundlagen für Unfälle im Strassenverkehr

Das Strassenverkehrsgesetz SVG sowie die Verkehrsregelnverordnung VRV regeln sämtliche Verhaltensweisen und Umstände, die bei einem Verkehrsunfall zu beachten sind. 

Zum einen die Pflicht zum Anhalten nach einem Verkehrsunfall, zum anderen die Pflicht zur Absicherung der Unfallstelle, wenn dies möglich ist. Dazu gehört neben dem Aufstellen eines Pannendreiecks auch das Kümmern um verletzte Personen.

Das ist die richtige Verhaltensweise bei einem Verkehrsunfall

Das Wichtigste ist, sofort nach einem Verkehrsunfall anzuhalten. Denn das gibt der Gesetzgeber vor, so besteht nach einem Autounfall das Verbot, weiterzufahren. Dabei gilt es, die Warnblinkanlage einzuschalten und vor allem Ruhe zu bewahren. Wichtig ist für die eigene Sicherheit zudem, eine Warnweste anzuziehen – nicht nur, wenn es dunkel ist oder die Wetterverhältnisse schlecht sind. Prüfen Sie genau, ob Personen zu Schaden gekommen sind – dann müssen Sie die Polizei anrufen und den Verkehrsunfall melden, beim Sachschaden vertraut man meist darauf, dass sich die Unfallbeteiligten selbst einigen.

Denn wenn Sie sich am Unfallort bewegen, müssen Sie vor allem bei dichtem Verkehr gut gesehen werden können. Ein Pannendreieck ist 50 Meter von der Unfallstelle aufzustellen (auf Autobahnen 100 Meter), damit der Verkehr gewarnt ist. Wenn Sie sich zudem einen Überblick über die Unfallsituation geschaffen haben und über die Anzahl, den Standort sowie der Art der beteiligten Fahrzeuge im Klaren sind,

Motorradunfall – Was tun?

Ist ein Motorrad nach einem Unfall defekt und kann nicht mehr richtig bewegt werden, wird es meist kompliziert. Ähnlich wie bei einem Autounfall besteht hier die Pflicht, unverzüglich anzuhalten und die Unfallstelle abzusichern. Je nachdem, ob nur Sie als Fahrer in den Motorradunfall verwickelt sind oder noch weitere Unfallbeteiligte vor Ort sind, ist die Unfallstelle abzusichern.

Da nach einem Motorradunfall Flüssigkeitsbehälter einen Defekt haben können, überprüfen Sie die Unfallstelle auf Öl, Kühl- oder Bremsflüssigkeit sowie Benzin. All diese Flüssigkeiten können zum einen schnell einen extrem gefährlichen Schmierfilm bilden und sind zum anderen meist sehr Umweltschädigend. Bei Brandgefahr nach einem Motorradunfall rufen Sie bitte die Feuerwehr unter der Rufnummer 118 an.

Verkehrsunfall mit Sachschaden

Bleibt es bei einem Autounfall bei einem Sachschaden, ist der Vorgang meist „halb so wild“. Meist einigen sich die Unfallbeteiligten eines Verkehrsunfall mit Sachschaden direkt an der Unfallstelle noch über die Regulierung der Schäden und kümmern sich um das Abschleppen der Fahrzeuge. Auch wenn Blechschäden ärgerlich sind, lassen sie sich meist gut durch die Haftpflichtversicherung regulieren und reparieren – solange es kein wirtschaftlicher Totalschaden ist.

Was ist ein wirtschaftlicher Totalschaden?

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt in dem Fall vor, wenn nach einem Verkehrsunfall die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des verunfallten Fahrzeugs übersteigen. Bei einem grossen und hohen Schaden kann dies sogar bei Neufahrzeugen der Fall sein. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden erhält der Geschädigte in der Regel das Geld der Schadenssumme ausbezahlt, eine Reparatur erfolgt nicht.

Verkehrsunfall mit Personenschaden

Gibt es bei einem Autounfall Verletzte, kümmern Sie sich nicht nur um die Unfallstelle, sondern haben auch im Blick, wie es den Verletzten geht. Rufen Sie in jedem Fall die Polizei unter der 117 sowie den Rettungsdienst unter der Nummer 114 an. Die Leitstelle wird Ihnen sicherlich ein paar wichtige Fragen stellen, daher müssen Sie darauf achten, auch bei nicht sehr schönen Anblicken die Ruhe zu bewahren. Leisten Sie bitte – soweit Sie sich dazu in der Lage fühlen, erste Hilfe. Das kann ein Leben retten! Auch ein direktes Sprechen mit den verletzten Personen kann sehr wichtig sein, denn in diesem Moment besteht eine Ausnahmesituation, die einen Schock nach einem Verkehrsunfall mit Personenschaden nach sich ziehen kann. Sie können den verletzten Personen bis zum Eintreffen des Rettungswagens oder des Notarztes ein sicheres Gefühl geben, wenn Sie merken, dass jemand bei Ihnen ist.

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Folgen bei Nichteinhaltung oder Verletzung der Verhaltenspflichten

Manchmal liegen die Nerven bei einem Autounfall blank und es ist schwer, einen kühlen Kopf zu bewahren. Deshalb passieren auch manchmal Fehler. Je nachdem, wie schwer ein Fehlverhalten eingestuft wird, umso strenger fällt die Strafe aus. In erster Linie wird erst einmal unterschieden, ob es sich bei dem Fehlverhalten nur um eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat handelt:

  • Ordnungswidrigkeit: Wird eine der folgenden Pflichten nach einem Autounfall verletzt, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, für die ein Bussgeld von knapp 30 CHF fällig wird:
    • Nichtanwendung der Haltepflicht
    • Nichtanwendung der
    • Sicherungspflicht
    • Nichtanwendung der Pflicht zur Angabe der Unfallbeteiligung und Haftpflichtversicherungsdaten
    • kein Vorzeigen des Führerausweises, wenn dies verlangt wird
    • Beseitigung von Unfallspuren
  • Beim unerlaubten Entfernen vom Unfallort handelt es sich um „Unfallflucht“ und somit um eine Straftat. Es besteht die Pflicht, bei einem Unfall Angaben zu Ihrer Person, Ihrem Fahrzeug und der Unfallbeteiligung zu machen. Hierbei wird auch erwartet, dass Sie ggf. an der Unfallstelle wartet, bis eine „feststellungsberechtigte Person“ eingetroffen ist.

Wer zahlt den Schaden beim Verkehrsunfall?

Dies hängt grundsätzlich mit der Klärung der Schuldfrage beim Autounfall zusammen: Ist diese ohne Zweifel zu beantworten (Lenker A fuhr Lenker B von hinten auf das Fahrzeug, weil er es aufgrund rutschiger Strassenverhältnisse nicht mehr rechtzeitig anzuhalten schaffte), dann zahlt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für aufgetretene Schäden beim Unfallgeschädigten. Wird das eigene Fahrzeug beim Verkehrsunfall beschädigt, werden die eigenen Kosten nach dem Autounfall nur von einer Vollkaskoversicherung übernommen, bei der auch Schäden am eigenen Auto abgedeckt sind. Kommt es dazu, dass beiden Verkehrsteilnehmern jeweils eine Teilschuld beim Verkehrsunfall zugesprochen wird, zahlen in der Regel beide Versicherungen. Auch der Unfallgeschädigte kann eine Teilschuld bekommen, wenn er beispielsweise Alkohol getrunken hat.

So kann ein Anwalt für Verkehrsrecht unterstützen

Ganz egal, ob Unfallverursacher oder Unfallgeschädigter: Manchmal ist bei Differenzen oder nicht klärbaren Sachverhalten mit der Gegenseite unabdingbar, einen rechtlich sicheren Rat an seiner Seite zu wissen. Als Geschädigter beim Verkehrsunfall ist es wichtig, dass Sie Ihren Schaden ersetzt bekommen – egal, ob nur der Sachschaden bezahlt werden muss oder Sie Anrecht auf Schmerzensgeld haben.

Sind Sie der Unfallverursacher, kann ein Anwalt für Verkehrsrecht Sie beispielsweise dahingehend beraten, ob die Ansprüche der Gegenseite, die an Sie gestellt werden, auch wirklich gerechtfertigt sind. Verzichten Sie bei Unklarheiten, insbesondere bei nicht final geklärter Schulfrage, auf keinen Fall auf eine rechtliche Beratung. Die kostet für den Unfallverursacher zwar etwas Geld, kann aber im Zweifel eine nicht gerechtfertigte Strafe für Sie verhindern.

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FAQ: Verkehrsunfall

Als Unfallgeschädigter haben Sie das Recht, Ihren entstandenen Schaden vollständig ersetzt zu bekommen. Auch ein Leihwagen während der Reparatur wird meist bezahlt. Wurden Sie bei dem Verkehrsunfall verletzt, besteht für die zuständige Versicherung nicht nur die Pflicht, Ihren Sachschaden zu ersetzen, sondern auch, Ihre Heilungskosten zu übernehmen, falls dies notwendig ist. Im allerschlimmsten Fall werden auch lebenslange Behandlungsmassnahmen übernommen.
Im idealen Fall kooperieren Sie. Unfälle gehören zum Verkehrsalltag dazu. Da eh eine Versicherungspflicht für Motorfahrzeuge besteht, haben Sie in der Regel nichts zu befürchten, wenn Sie den Schaden melden und mit dem Unfallgeschädigten eng zusammenarbeiten, damit sein Schaden reguliert werden kann.
Sind die Sachverhalte am Unfallort geklärt, geht es im nächsten Schritt um die Regulierung der Schäden. Sind die Versicherungen informiert, gibt es eventuell noch einmal einen Fragebogen über den Unfallhergang für die Beteiligten. Es kann zudem passieren, dass ein Gutachter die Schäden einstuft, bevor die Versicherungen die Reparaturfreigabe an die Werkstätten gibt.
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Ein Beitrag unserer juristischen Redaktion

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