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Verkehrsunfall mit Sachschaden § Regelungen & Verhalten

Ein Verkehrsunfall mit Sachschaden ist immer ärgerlich, der einzige Vorteil im Ärger ist meist, dass keine Personen zu Schaden gekommen sind. Aber auch die Regulierung des Sachschadens kann nicht nur nervenaufreibend, sondern auch sehr zeitintensiv werden. Besteht eine Kfz-Haftpflichtversicherung, ist die Regulierung bei einem Verkehrsunfall mit Sachschaden in der Regel eine reine Formsache – wenn alle Voraussetzungen passen.

Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze

Verkehrsunfall mit Sachschaden – Definition und gesetzliche Regelungen

Spricht man im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall von einem Sachschaden, dann bedeutet dies konkret, dass ein Fahrzeug, Kleidung oder andere Sachen wie ein Gebäude oder Gegenstände beschädigt oder zerstört worden sind.

Blechschäden wie Beulen durch Parkunfälle sind genauso darunter klassifiziert wie Kratzer im Lack oder gar ein Totalschaden des Fahrzeugs. Regelungen zu Verkehrsunfällen sind zum einen im Strassenverkehrsgesetz (SVG) zu finden.

Artikel 51 trägt beispielsweise den Titel „Verhalten bei Unfällen“. Aber auch die Verkehrsregelnverordnung (VRV) beinhaltet Abschnitte zu dem Thema, wie beispielsweise zur Verwendung von Pannensignal und Warnblinklichtern im Artikel 23. Definiert werden auch die bestimmten Pflichten, die die Unfallbeteiligten haben.

Vorgehensweise bei Verkehrsunfall mit Sachschaden

Unabhängig davon, ob Personenschäden oder nur Sachschäden bei einem Verkehrsunfall vorliegen, haben die Unfallbeteiligten die Pflicht, unverzüglich anzuhalten und die Unfallstelle zu sichern. Zur Sicherung der Unfallstelle gehören in jedem Fall verschiedene Verkehrssicherungsmassnahmen: die vorschriftsgemässe Anbringung des Pannensignals, das Einstellen der Warnblinklichter und die Verkehrsregelung durch Handzeichen, wenn dies erforderlich ist. Sollte die Verkehrssicherheit selbst durch die eigenen Massnahmen nicht gegeben sein, ist zudem unverzüglich die Polizei zu informieren, die mit ihren Massnahmen den Unfallort besser absichern kann. Bei einem Verkehrsunfall mit Sachschaden kann es oft dazu kommen, dass defekte Autos nicht mehr von selbst bewegt werden können und ein Abschleppen nötig wird.

Bei einem Verkehrsunfall mit Sachschaden, bei dem die geschädigte Person nicht vor Ort ist, unterliegt der Unfallverursacher der Pflicht, die geschädigte Person sofort zuverlässig und vollständig über den Unfall sowie Art und Umfang des entstandenen Schadens in Kenntnis zu setzen und ihr Namen und Adresse mitzuteilen. Ein normaler Zettel an der Windschutzscheibe reicht hier jedoch nicht aus. Wurde beispielsweise der Spiegel abgefahren, ist unverzüglich die Polizei zu informieren, ansonsten könnte der Straftatbestand der Unfallflucht vorliegen.

Ablenkung häufigste Unfallursache

Doch noch mal eben aufs Handy geschaut oder mit dem Sitznachbarn geredet. Auch bei Unfällen mit reinem Sachschaden ist die häufigste Unfallursache nach wie vor Unaufmerksamkeit und Abgelenktheit wie zum Beispiel das Verwenden vom Handy am Steuer. Sicherlich würden sich einige Parkrempler, Schmarren und Beulen vermeiden lassen, wenn die Lenker zu jeder Zeit und in jeder Situation immer “bei der Sache wären”.

Die Aufnahme bei einem Verkehrsunfall mit Sachschaden

Oftmals kommt die Polizei bei kleinen Blechschäden nicht direkt zum Unfallort, auch wenn sie gerufen wird. Meist wird sich darauf verlassen, dass die Unfallbeteiligten sich selbst austauschen und einigen können. Möchten Sie als Unfallgeschädigter auf Nummer Sicher gehen, dann notieren Sie sich neben dem Kennzeichen auch Name und Anschrift von Lenker und Halter sowie die Haftpflichtversicherung und die Versicherungsnummer.

Für eine spätere Durchsetzung Ihres Schadensansprüche machen Sie sich Fotos, die Sie in einem Unfallbericht verwenden können. Die gegnerische Versicherung wird Sie sicherlich dazu auffordern, solch einen auszufüllen. Oftmals übernimmt aber auch eine Werkstatt, die Sie mit der Reparatur Ihres Fahrzeuges beauftragen, die Kommunikation mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung von allein, wenn Sie dem zustimmen. Unfallverursacher haben es in der Regel in der Abwicklung des Schadens auch leichter, wenn sie sich kooperativ verhalten. Ist die Schuldfrage eindeutig geklärt, können die Verursacher bei einem Verkehrsunfall mit Sachschaden in der Regel alle Fragen direkt mit ihrer Versicherung besprechen, damit der Unfallgeschädigte zu seinem Schadensersatz kommt.

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Kommt Ihnen am Unfallbeteiligten etwas komisch vor?

Egal, ob Sie den Unfall verursacht haben oder nicht – kommt Ihnen etwas komisch vor, sollten Sie nicht zögern, doch auf ein Kommen der Polizei zu bestehen. Steht der Lenker, der ebenfalls in den Unfall verwickelt ist, beispielsweise unter Alkoholeinfluss, wird ihm eine Teilschuld zugesprochen, auch wenn Sie den Unfall verursacht haben. Daher sollten Sie bei Unstimmigkeiten auf jeden Fall auf die polizeiliche Unfallaufnahme bestehen.

Diese Schäden werden bei einem Verkehrsunfall mit Sachschaden erstattet

Ist die Schuldfrage eindeutig geklärt und die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers kommt für die entstandenen Schäden auf, dürfen Unfallgeschädigte in der Regel mit der Regulierung folgender Positionen rechnen:

  • Reparaturkosten werden bei Schäden bis knapp 700 CHF auch gegen Vorlage eines Kostenvoranschlags oder einer Reparaturrechnung übernommen, bei Schäden ab 700 CHF ist meist eine Anfertigung eines Sachverständigengutachtens erforderlich.
  • Bei einem Totalschaden wird meist der Verkehrswert entsprechend dem Gutachten abzüglich dem aktuell gültigen Restwert ausbezahlt.
  • Mietwagenkosten hingegen werden meist nur übernommen, wenn ein Fahrzeug für den Geschädigten wirtschaftlich (z.B. für den Beruf) unbedingt notwendig ist. Bei einem Totalschaden werden Mietwagenkosten meist für einen Zeitraum von 15 Tagen vollumfänglich ersetzt.
  • Abschleppkosten werden bei einem nicht mehr fahrbereiten Fahrzeug übernommen – aber nur bis zur nächsten Werkstatt. Die Rechnung des Abschleppunternehmens gilt als Nachweis.
  • Gutachterkosten werden übernommen, wenn die Erstellung erforderlich war und die Versicherung das Fahrzeug nicht selbst besichtigen konnte.
  • Wertminderung wird nur bei Kraftfahrzeugen gezahlt, die noch einen Zeitwert von mindestens 60 Prozent des Neuwertes haben, neueren Baujahrs sind und schwer beschädigt wurden.
  • Die aussergerichtlichen Anwaltskosten werden übernommen, wenn die Einschaltung eines Anwaltes notwendig ist, beispielsweise aufgrund einer schwierigen Rechtslage.

Fahrerflucht bei Sachschaden

Manchmal kommt es bei einem Verkehrsunfall mit Sachschaden dazu, dass fremdes Eigentum beschädigt wird und der Fahrer flüchtig ist. Eine Fahrerflucht mit Sachschaden liegt zum Beispiel dann vor, wenn ein Lenker mit seinem Fahrzeug ein Tor oder eine Mauer beschädigt oder einen Spiegel abfährt – und dann, ohne sich zu melden oder die Polizei zu informieren, weiterfährt. Die Fahrerflucht im weiteren Sinne bezeichnet die Flucht nach Verursachung eines Unfalls mit Personenschaden oder reinem Sachschaden. In diesem Fall haben Sie als Geschädigter lediglich die Chancen, auf Zeugenbeobachtungen zu hoffen, die vielleicht den Unfallverursacher beschreiben können. Für den Täter käme in diesem Fall zusätzlich zur Schadensregulierung noch eine Busse in Betracht, da er seine allgemeine Meldepflicht verletzt hat. Als Vollkaskoversicherter haben Sie zudem die Chance, Ihren eigenen Schaden über Ihre eigene Versicherung regulieren zu lassen.

So kann ein Anwalt für Verkehrsrecht unterstützen

Sind Sie Unfallgeschädigter und haben Bedenken, dass der Unfallverursacher die Schuld am Verkehrsunfall mit Sachschaden nicht eingestehen möchte, kann Ihnen ein Anwalt für Verkehrsrecht unter die Arme greifen und Ihnen helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Auch bei der Fahrerflucht und einem begründeten Verdacht gegen einen Verkehrsteilnehmer, der Ihrem Eigentum Schaden zugefügt hat, können Sie mit einem Anwalt an Ihrer Seite versuchen, eine Einigung zu finden. Lassen Sie sich als Unfallverursacher unbedingt von einem Anwalt für Verkehrsrecht unterstützen, wenn die Schuldfrage noch nicht eindeutig geklärt werden konnte oder Sie die Schuldzuweisung als unrechtmässig empfinden. Hier kann ein rechtlicher Beistand Sie unterstützen, den Schaden zu regulieren oder auch die Beweislast zu dämpfen. Manchmal kann es ja durchaus passieren, dass ein Schaden ohne ein Bemerken verursacht wird.

Fragen zum Thema Verkehrsunfall mit Sachschaden?
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FAQ: Verkehrsunfall mit Sachschaden

Ein selbstverschuldeter Unfall ist durch die Vollkaskoversicherung für beide Seiten abgesichert. Übernommen werden dann die Kosten für Schäden am eigenen und am Auto des Unfallopfers. Liegt keine Vollkaskoabsicherung vor, sondern nur eine Haftpflicht, zahlt diese die Kosten des Unfallgeschädigten.
Im Falle eines Fahrradunfalls kommt die private Haftpflichtversicherung für Schäden auf, die Dritten zugefügt werden. Aus diesem Grund macht sich eine möglichst hohe Deckungssumme bezahlt – vor allem, wenn Sie mit dem Fahrrad einen Unfall verursachen, bei dem vielleicht mehrere Fahrzeuge in Mitleidenschaft gezogen werden, beispielsweise durch eine Massenkarambolage, weil man wegen Ihnen abrupt bremsen musste.
Dies hängt immer ein wenig davon ab, wie hoch der Schaden ausgefallen ist und ob die Schuldfrage eindeutig und abschliessend geklärt werden konnte. Läuft alles nach Plan, erfolgt die Regulierung nach einem Verkehrsunfall mit Sachschaden meist sogar schon innerhalb weniger Tage.
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Ein Beitrag unserer juristischen Redaktion

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