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Schadensersatz bei Verkehrsunfällen § Grundlagen, Arten & Durchsetzung

Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen – so lautet ein altes Sprichwort. Aber besonders als Geschädigter möchte man natürlich darum wissen, dass der eigene Schaden beseitigt wird. Einen Schadensersatzanspruch durchzusetzen, kann entweder kompliziert sein oder bei Kooperation mit dem Verursacher auch einmal ganz einfach sein. Alles Wichtige zum Anspruch auf materiellen sowie immateriellen Schadensersatz erfahren Sie in diesem Beitrag.

Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze

Rechtlichen Grundlage des Schadensersatz bei Verkehrsunfällen

Das Schweizer Obligationenrecht (OR) regelt sämtliche Belange um Verpflichtungen von Bürgern, so wie in Abschnitt 41 das Haftpflichtrecht. Gemäss diesem ist Schadensersatz dann durchsetzbar, wenn jemand einem andern widerrechtlich Schaden zufügt. Dabei spielt es keine Rolle, ob dies aus Absicht oder aus Fährlässigkeit geschieht. 

Definiert ist jedoch auch, dass die Haftung des Schädigers nur gilt, wenn vier Grundvoraussetzungen erfüllt sind:

  • Ein Schaden liegt vor
  • Es besteht ein nachvollziehbarer Zusammenhang zwischen dem Schaden und der schädigenden Handlung
  • Der Schädiger hat sich widerrechtlich verhalten, als der Schaden entstand
  • Zudem muss ein Verschulden des Schädigers gegeben sein

Hierbei ist es wichtig, dass der Geschädigte diese Punkte auch beweisen kann. Denn die Beweislast beim Schadensersatz liegt bei ihm. Übrigens gibt es einen Ersatz für entstandene Schäden auch im Vertragsrecht, wenn jemandem durch Vertragsbruch beispielsweise ein finanzieller Schaden entsteht.

Schadensersatzarten

Je nachdem, was für ein Schaden einem anderen zugefügt wurde, ändern sich sowohl die Höhe als auch die Art des Schadensersatzes, auf die ein Geschädigter Anspruch hat. Man kann generell zwischen den Begriffen materieller Schadensersatz sowie immaterieller Schadensersatz unterscheiden. Im Strassenverkehr ist dies ganz konkret zu benennen: Liegt ein Blechschaden am Auto vor (Notwendigkeit materieller Schadensersatz) oder kam eine Person zu Schaden (Notwendigkeit immaterieller Schadensersatz)?

Materieller Schadensersatz – was genau beinhaltet er?

Schäden zu regulieren, die wirtschaftlich messbar sind, ist die Grundlage für Ansprüche, die sich als materieller Schadensersatz verstehen lassen. So ist die konkrete Beschädigung eines oder mehrerer Fahrzeuge bei einem Verkehrsunfall ganz klar ein Schaden, der durch einen materiellen Schadensersatz reguliert werden kann. Aber auch die Beschädigung von Hauswänden, Zäunen oder Schildern und Lampen wird in der Regel durch die Haftpflichtversicherung des Verursachers bezahlt. Ein materieller Schadensersatz lässt sich somit klar wirtschaftlich benennen und beziffern.

Immaterieller geht über den materiellen Schadensersatz hinaus

Bei einem immateriellen Schaden wird nicht nur der Kotflügel eines Autos in Mitleidenschaft gezogen, was sich schnell mit einem finanziellen Wert errechnen lässt, sondern betrifft eine persönliche Verletzung oder Einschränkungen. Das beste Beispiel ist die Verletzung bei einem Verkehrsunfall: Eine Prellung, ein Armbruch oder Quetschungen sind typische Schäden, bei denen ein immaterieller Schadensersatz in Anspruch genommen werden kann. Ein immaterieller Schaden wird in der Regel durch die Zahlung eines vereinbarten Schmerzensgeld ausgeglichen. Wer unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt ist und verletzt wird, hat diesen Anspruch gegenüber der Versicherung des Unfallgegners und kann den Schaden aufgrund von Behandlungs Nachweisen auch sehr gut belegen. Dies ist nämlich die Grundvoraussetzung zur Erlangung von Schmerzensgeld als Schadensersatz.

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Schwieriger zu beweisen als ein gebrochener Arm sind hingegen seelische Schäden, die durchaus durch einen Verkehrsunfall ausgelöst werden können. Ein Zusammenstoss mit mehreren Verletzten kann durchaus eine traumatische Wirkung auf die Opfer haben, die eine lange Beobachtungs- und Genesungszeit benötigt. Ein psychologisches Gutachten, welches die Einschränkungen im Lebensalltag des Geschädigten belegt, ist hier oft unabdingbar.

Immaterieller Schadensersatz könnte sich durch folgende Beispiele darstellen:

  • Heilungskosten, die für eine medizinische Behandlung der geschädigten bzw. verletzten Person entstehen können
  • Ein Lohnausfall bzw. eine Einbusse des Einkommens durch die Unfallfolgen
  • Genugtuung bzw. Schmerzensgeld bei bleibenden körperlichen oder seelischen Schäden oder Einschränkungen

Wie hoch kann der Schadensersatz ausfallen?

Ein wirtschaftlich messbarer, also materieller Schadensersatz, kann leicht berechnet werden: So hoch, wie der Wert des Schadens in einem Gutachten belegt worden ist – zuzüglich den weiteren Kosten, die meist übernommen werden: Abschleppkosten, Kosten für einen Mietwagen während der Reparaturzeit des beschädigten Fahrzeuges oder Auslagen für öffentliche Verkehrsmittel, wenn man nicht auf anderem Wege mehr nach Hause kommt. Somit sind materieller Schadensersatz und die Ansprüche daraus schnell definiert.

Immaterieller Schadensersatz hingegen lässt sich viel schwieriger berechnen. Denn hier gibt es keine belegbaren Grössen für einen Ersatz der Schäden, dieser ist von vielen verschiedenen Faktoren abhängig, die alle beispielsweise für die Berechnung eines geeigneten Schmerzensgeld in Frage kommen. Dabei ist der Bereich der Höhe sehr gross und kann von einer kleinen Entschädigung bis hin zu fünfstelligen Werten reichen, wenn der Geschädigte beispielsweise zukünftig stark eingeschränkt sein wird. Ein immaterieller Schadensersatz ist somit nicht so leicht greif- und bezifferbar. Ein immaterieller Schadensersatz lässt sich beispielsweise durch folgende Faktoren herleiten:

  • Wie schwer die Verletzung ist
  • Die Einstufung der Fahrlässigkeit bzw. des Vorsatzes
  • Die Behandlungsdauer
  • Der Grad der Einschränkung in der Lebensführung des Geschädigten
  • Prognosen über anhaltende Schädigungen
  • Die finanzielle Lage des Verursachers
  • Finale Klärung der Schuldfrage (liegt eine Teilschuld vor?)

Somit lässt sich die Höhe des Schadensersatzes bei rein materiellen Schäden durchaus einfach berechnen, bei immateriellen Schädigungen lassen sich so gut wie keine pauschalen Aussagen über die Höhe treffen. Da viele Faktoren zusammen, die sogar das restliche Leben des Geschädigten betreffen können, sind unterschiedliche Schadensersatzansprüche durchaus denkbar. Ein materieller Schadensersatz ist somit schnell benennbar, ein immaterieller Schadensersatz jedoch nicht.

Wie kann ein Anwalt für Verkehrsrecht bei der Durchsetzung von Schadensersatz unterstützen?

Besonders als Geschädigter sollen Sie darauf achten, dass Sie vollumfänglich für den oder die Ihnen entstandenen Schäden entschädigt zu werden. Da ein Anwalt in solch einem Fall oftmals von der Seite des Verursachers bezahlt wird, können Sie mit einem rechtlichen Beistand gemeinsam sämtliche Schadensersatzansprüche durchsetzen, die Ihnen zustehen. Durch ein tiefes Fachwissen kann ein Anwalt für Verkehrsrecht Sie optimal beim Thema Schadensersatz unterstützen. Aber auch, wenn Sie einen Unfall verursacht haben und dabei materielle oder immaterielle Schäden bei der Gegenseite entstanden sind, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen. Für einen Laien ohne Fachwissen ist es manchmal gar nicht so leicht zu erkennen, ob die Schadensersatzansprüche der Gegenseite gerechtfertigt sind. Ein Anwalt für Verkehrsrecht hat bei diesem Themen einen guten Einblick und kann Sie zu Schadensersatzansprüchen beraten.

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FAQ: Schadensersatz

Bei immateriellen, reinen Fahrzeugschäden geschieht dies meist durch ein Gutachten eines beauftragten Gutachters oder aber dem Kostenvoranschlag der Werkstatt, die eine Reparatur durchführen soll. Bei immateriellen Schäden ist dies nicht so einfach möglich, sodass ein möglicher Schadensersatzanspruch manchmal sogar erst in einer Verhandlung durch einen Richter bestimmt werden kann.
Zum einen können Sie natürlich über den gesunden Menschenverstand einschätzen, ob die Ansprüche passend sein können – bei einem Auffahrunfall in Schrittgeschwindigkeit scheint eine lebenslange Behinderung eher unwahrscheinlich. Sind Sie sich jedoch unsicher, ob die Ansprüche gerechtfertigt sein könnten, befragen Sie einen Anwalt.
Lässt sich der Schuldige am Unfall nicht mehr ermitteln, sollte der Schadenfall mit allen bekannten Angaben unverzüglich dem Nationalen Garantiefonds (GGF) gemeldet werden. Wichtig ist hierbei der Nachweis eines Polizeirapports. Dort kann Unterstützung erfahren werden.
Kann nicht herausgefunden werden, wer bei Ihrem parkierten Fahrzeug den Schaden verursacht hat, können Sie natürlich eine Anzeige bei der Polizei erstatten und hoffen, dass durch Ermittlungen der Täter herausgefunden werden kann. Innerhalb einer Vollkaskoversicherung sind oftmals sogar durch Vandalismus entstandene Schäden mitversichert – dies können Sie darüber hinaus prüfen. Bei einer reinen Haftpflichtversicherung sind Sie jedoch leider auf eine Aufklärung des Falles angewiesen.
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