Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall § Grundlagen, Schmerzensgeldtabelle & mehr
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Wer als Unfallgeschädigter das Unglück hat, zusätzlich zum Blechschaden auch noch körperliche Verletzungen oder sogar bleibende Beeinträchtigungen davonzutragen, kann durch die Zahlung eines entsprechenden Schmerzensgeldes zwar nicht sofort wieder auf die Beine kommen, kann sich aber zumindest den finanziellen Rahmen des „Drumherums“ absichern. Wie sich der Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Autounfall durchsetzen lässt, erfahren Sie in diesem Beitrag.
- Schadensersatzansprüche werden im Obligationenrecht geregelt und auch als „Genugtuung“ bezeichnet
- Eine fest definierte Höhe gibt es nicht, diese ist von vielen verschiedenen Faktoren abhängig
- In Schmerzensgeldtabellen der SUVA können prozentuale Entschädigungszahlungen abgeleitet werden
- Auch für Angehörige ist es möglich, nach dem Tod des Unfallopfers Schmerzensgeldansprüche für den Verstorbenen geltend zu machen
Getzlichen Grundlagen des Schmerzensgeld nach einem Autounfall
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für das Schmerzensgeld nach einem Autounfall, auch oft als „Genugtuung“ bezeichnet, werden in Artikel 47 des Obligationenrechts (OR) festgelegt.
Eine feste Höhe gibt es jedoch nicht: Lediglich ist beschrieben, dass „bei Tötung eines Menschen oder einer Körperverletzung ein Richter unter Würdigung der besonderen Umstände dem Verletzten oder den Angehörigen des Getöteten eine angemessene Geldsumme als Genugtuung zusprechen kann.“
Um die Höhe der „angemessenen Geldsumme“ bestimmen zu können, sind mehrere Faktoren grundlegend entscheidend, um ein Urteil zu fällen. Dazu gehören neben der Schwere der Verletzung durch den Autounfall auch die Genesungszeit des Geschädigten. Vielleicht ist auch eine bleibende Schädigung vorhanden oder der Geschädigte ist nach dem Autounfall nicht mehr in der Lage, sein Leben selbstständig zu bestreiten.
Schmerzensgeldtabelle gibt erste Orientierung
Gesetzlich kommt man nun bei der Bestimmung der Höhe des Schmerzensgeldes also erst einmal nicht weiter. Schmerzen nach einem Autounfall, für die man eine Entschädigung in Form von Schmerzensgeld beanspruchen möchte, müssen zudem eine „gewisse Intensität“ aufweisen. Schmerzensgeld nach einem Autounfall solle eine Wiedergutmachung finanzieller Art darstellen, was dabei als gravierend gilt, entscheidet meist ein Richter.
Aufgrund vergangener Urteile kann jedoch abgeleitet werden, welche Höhe des Schmerzensgeldes als realistisch eingestuft werden kann, auch wenn das letztendliche Urteil sich davon noch unterscheiden kann. Die schweizerische Unfallversicherung Suva versichert Menschen im Beruf und in der Freizeit und hat Tabellen veröffentlicht, in denen Verletzungen und zugehöriges Schmerzensgeld empfohlen werden.
Führt ein Unfall beispielsweise zu einer bleibenden Gesundheitsschädigung, zahlt die Unfallversicherung eine einmalige Integritätsentschädigung. Als Grundlage wird dabei der maximal versicherte Verdienst von 148.200 CHF angekommen. Davon wird von der Suva die Höhe der Entschädigung in Prozent festgelegt. Die Tabellen umfassen von A wie Armverlust (50 Prozent) bis Z wie Verlust der Zeugungsfähigkeit (40 Prozent) sämtliche gesundheitliche Beeinträchtigungen, die möglich sein können. Dazu zählen beispielsweise:
Erlittener Schaden | Prozentualer Schmerzensgeldanteil |
---|---|
Verletzung des Rückenmarks | 100% |
Schwere Gesichtsentstellung | 50% |
Völlige Gebrauchsunfähigkeit der oberen Extremitäten | 50% |
Verlust von Daumen, Zeige- und Ringfinger | 35% |
Gehörverlust, einseitig | 0 bis 15% |
Insgesamt gibt es 22 Schmerzensgeldtabellen, die von der SUVA definiert und veröffentlicht werden. So lassen sich Rückschlüsse darauf ziehen, wie viel Schmerzensgeld nach einem Autounfall als realistische Genugtuung eingestuft wird. Die prozentualen Anteilen beziehen sich immer auf den definierten versicherten Verdienst von momentan 148.200 CHF. Eine schwere Gesichtsentstellung könnte somit mit bis zu 74.100 CHF entschädigt werden.
Schmerzensgeldansprüche geltend machen
Geschädigte können direkt im Strafverfahren ihren Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Autounfall beanspruchen, eine Forderung im Rahmen des Strafprozesses reicht hierbei vollkommen aus. Der Richter wird den Schmerzensgeldanspruch spätestens bei der Urteilsverkündung berücksichtigen und nach der aktuellen Gesetzeslage beurteilen. Durch den Prozess können Geschädigte davon ausgehen, dass eine faire Einschätzung der letztendlichen Summe gegeben ist.
Aufkommen für das Schmerzensgeld bzw. die Genugtuung muss der Unfall Verantwortliche, also der Verursacher, bzw. seine Haftpflichtversicherung. Hier kann es jedoch oft passieren, dass die Versicherung Ihren Anspruch nicht komplett zahlen will. Gründe könnten hierfür beispielsweise sein, dass die (Mit-)Schulfrage noch nicht ausreichend geklärt ist. In einem Prozess wird dies dann jedoch eindeutig beweist oder belegt.
Wenn im schlimmsten Fall der Unfallgeschädigte aufgrund der Unfallfolgen nicht mehr selbst in der Lage ist, seinen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Unfallverursacher geltend zu machen, können dies die Angehörigen tun. Zum einen kann das der Fall werden, wenn der Geschädigte an den Unfallfolgen verstirbt, zum anderen dann, wenn er aufgrund der Intensität seiner Verletzungen zu stark eingeschränkt ist.
Verstirbt das Unfallopfer nicht unmittelbar oder sofort beim Unfall, erwirbt er dadurch einen Anspruch auf Schmerzensgeld und den Schadensersatz für einen Haushaltsführungsschaden. Diese Ansprüche werden nach dem Tod des Unfallopfers automatisch auf seine Erben übertragen, die diese Ansprüche anstelle des Verstorbenen geltend machen können.
Dabei hängt die genaue Höhe des Schmerzensgeldes nach einem Verkehrsunfall mit Personenschaden wieder von verschiedenen Faktoren ab. Zum einen ist die Antwort auf die Frage entscheidend, wie lange der Verstorbene nach dem Unfall bis zum Tod leiden musste und ob er sich seiner Situation in dieser Zeit bewusst werden konnte. Zudem wichtig: Angehörige können zwar den ihnen vererbten Schmerzensgeldanspruch geltend machen, nicht aber einen für ihre eigene Trauer, die durch den Tod als belastend empfunden wird.
Verdienstausfall nach einem Autounfall
Kann der Unfallgeschädigte nach dem Autounfall eine gewisse Zeit sich nicht dem normalen Erwerb seiner hauptberuflichen Tätigkeit nachgehen, erleidet er einen Verdienstausfall. Dieser kann ebenso geltend gemacht werden, dass er für diesen Zeitraum entschädigt wird, in kein Lohn verdient werden kann. Die Geltendmachung ist jedoch beschränkt auf den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit, welcher durch Belege nachgewiesen werden muss.
Wer nicht arbeiten geht, kann aber auch einen Anspruch geltend machen: Ein sogenannter „entschädigungspflichtiger Körperschaden“ kann auch gegeben sein, wenn der Unfallgeschädigte seine Arbeiten im Haushalt, bedingt durch den Autounfall, nicht oder nur noch teilweise bewältigen kann und deshalb auf die Hilfe einer Haushaltshilfe angewiesen ist. So liegt zwar kein „Verdienstausfall“ vor, aber Hausfrauen oder -männer, die nicht erwerbstätig sind, haben somit trotzdem einen Anspruch auf Entschädigung.
Wie kann ein Anwalt beim Anspruch auf Schmerzensgeld unterstützen?
Besonders bei unklaren Haftungsfragen tendieren Versicherungen nicht selten dazu, einen Schmerzensgeldanspruch vorerst abzulehnen. Mit einem ausgebildeten und versierten Anwalt für Verkehrsrecht an Ihrer Seite haben Sie in solch einem Fall die deutlich besten Chancen, Ihren Anspruch auf eine Genugtuung auch wirklich durchzusetzen. Oder auch, wenn das Urteil des Richters am Ende nicht Ihren Vorstellungen entspricht, kann gegen dies mit Hilfe eines Anwalts noch einmal Einsprache eingelegt werden.
FAQ: Schmerzensgeld
Ja, das können sie durchaus – sämtliche Schadenersatz- und Genugtuungsansprüche aus Motorfahrzeug- und Fahrradunfällen (z. B. Schmerzensgeld Fahrradunfall) verjähren in zwei Jahren. Zeitpunkt des Beginns der Verjährungsfrist ist der Tag, an dem der Geschädigte „Kenntnis vom Schaden und von der Person des Ersatzpflichtigen erlangt hat“. Daher ist eine fristgerechte Anspruchsdurchsetzung sehr wichtig, denn ein eventueller Prozess kann sich schon einmal ein wenig in die Länge ziehen.
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