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Schmerzensgeld Fahrradunfall § Folgen, Ansprüche & Höhe

Unfälle im Strassenverkehr sind leider keine Seltenheit. Sie können ein einziges Fahrzeug betreffen oder aber mehrere Verkehrsteilnehmer. Besonders gefährdet sind dabei Fahrräder bzw. Fahrradfahrer. Gerade bei Fahrradunfällen werden die involvierten Personen meist verletzt. In diesen Fällen entsteht demnach nicht nur ein sachlicher, sondern auch ein personeller Schaden, der mit einem Anspruch auf Schmerzensgeld einhergehen kann. Doch welche Voraussetzungen gibt es dafür? Wie lange besteht der Anspruch? Und was ist mit der Höhe Schmerzensgeld? Die Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie in diesem Beitrag.

Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze

Rechtsgrundlage zum Schmerzensgeld Fahrradunfall

Damit ein Unfallopfer generell Anspruch auf Schadenersatz hat, müssen einige gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sein. Die grundlegenden Regelungen dazu sind im Obligationenrecht (OR), einem Teil des Zivilgesetzbuches (ZGB) der Schweiz, festgehalten.

Artikel 41 bis 45 ff. gehen dabei v.a. auf die allgemeinen Regelungen zum Schaden und zum Schadenersatz ein. In Artikel 47 geht es verstärkt um jene Fälle, in denen es zur Körperverletzung oder gar Tötung eines Menschen kommt. 

Er hält fest, dass der Richter unter Würdigung der besonderen Umstände dem Verletzten oder den Angehörigen des Getöteten eine angemessene Geldsumme als Genugtuung also Schmerzensgeld zusprechen kann. Ergänzend dazu hält Artikel 49 fest, dass ein Schmerzensgeld in der Schweiz auch bei einer Beeinträchtigung der Persönlichkeit zum Tragen kommen kann und geht auf die Höhe Schmerzensgeld ein. Für die Höhe der Genugtuung bzw. des Schmerzensgeldes ist zudem das Bundesgesetz über Unfallversicherung (UVG) von Bedeutung, welches verschiedene Prozentsätze je nach Schweregrad des Schadens vorsieht.

Definition des Schmerzensgeldes

Unter Schmerzensgeld oder Genugtuung versteht man den Schadensersatz und finanziellen Ausgleich für Schmerzen und bleibende psychische und körperliche Schäden, sowie Beeinträchtigungen des Sozial- und Familienlebens nach einem Unfall. Die Höhe des Schmerzensgeldes ist abhängig von mehreren Faktoren. Da ein immaterieller Schaden im Gegensatz zu materiellen Gütern nur sehr schwer bemessen werden kann, spielen Gerichte bei der Berechnung der Höhe des Schmerzensgeldes eine wichtige Rolle.

Wer hat wann Anspruch auf Schmerzensgeld Fahrradunfall?

Damit das Opfer Schmerzensgeld fordern kann, muss es nachweisen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Demnach muss der Schädiger, Unfallverursacher bzw. Schuldige entweder absichtlich widerrechtlich gehandelt haben oder fahrlässige Körperverletzung begangen haben. Der Personenschaden muss also durch ein schuldhaftes und widerrechtliches Verhalten verursacht worden sein. Dabei gilt auch der sogenannte Eventualvorsatz als vorsätzliche Körperverletzung. Dieser besagt, dass auch das Bewusstsein, dass der Schädiger möglicherweise widerrechtlich handelt und es dennoch tut, eventualvorsätzlich handelt.

Frist und Verjährung des Anspruchs auf Schadenersatz Fahrradunfall

Nach einem Verkehrsunfall mit schuldlich verursachter oder fahrlässiger Körperverletzung besteht der Anspruch auf Schmerzensgeld nicht für immer. Um das Schmerzensgeld bzw. die Genugtuung einklagen zu können muss die gesetzlich vorgegebene Frist eingehalten werden. Diese umfasst einen Anspruchszeitraum von drei Jahren und gilt seit Jänner 2019 für Unfälle mit Motorfahrzeugen, Fahrrädern und Motorfahrrädern.

Umfang der Ansprüche nach einem Fahrradunfall

Nach einem Fahrradunfall, der durch das schulhafte oder fahrlässige Verhalten eines Verkehrsteilnehmers verursacht wurde entstehen nicht nur Ansprüche auf das Schmerzensgeld selbst. Einige Folgen sind dabei sofort abschätzbar, andere wiederum treten erst zu einem späteren Zeitpunkt auf oder sind erst nach und nach spürbar. Während die körperlichen Verletzungen meist direkt bemerkbar sind, können psychische Folgen, aber auch die (finanziellen) Auswirkungen eines Krankenstandes erst später auftreten und wesentlich länger andauern.

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Direkte Folgen des Unfalls:

Neben den materiellen Schäden sind insbesondere die körperlichen Folgen des Unfalls svon Bedeutung. Sie sind meist sofort bemerkbar, da sie sich in Form von Schmerzen zeigen. Allerdings sind nicht alle Schmerzen klar und einfach einzuordnen. Gerade länger auftretende Schmerzen werden oft nach einer gewissen Zeit als blosse Einbildung abgetan oder auf andere Ursachen zurückgeführt. Generell können körperliche Unfallfolgen sehr zahlreich und unterschiedlich sein. Die häufigsten Unfallverletzungen sind:

  • Brüche
  • Schädelhirntraumata
  • Verrenkungen oder Zerrungen
  • Verlust von Körperteilen oder Körperfunktionen bis hin zur Bewegungsunfähigkeit und Lähmung
  • Konzentrations- und Merkfähigkeitsstörungen
  • Muskelkrämpfe
  • Schleudertrauma

Künftige und langfristige Folgen des Unfalls

Nicht immer sofort zeigen sich psychische Auswirkungen. Sie sind demnach auch wesentlich schwieriger zu beurteilen. Während sichtbare Unfallfolgen umgehend behandelt werden, ist seelisches Leiden oft nicht sofort sichtbar und werden daher auch nicht sofort behandelt. Zudem werden psychische Folgen oft und bei vielen Verletzungsformen wegen fehlender Beweisbarkeit und schwieriger Bestimmung des Zusammenhangs zwischen Unfall und Auswirkung entweder als Einbildung abgetan oder bei der Bemessung der Entschädigung nicht oder zu wenig berücksichtigt.

Folgen des Verkehrsunfalls

Psychische Folgen eines Verkehrsunfall können kaum gemessen werden und sind daher besonders schwer einzustufen

Verkehrsunfälle können jedoch durchaus schwerwiegende psychische Folgen für die Betroffenen haben. Oft werden die Unfallopfer selbst sowie ihr persönliches Umfeld mit Einschränkungen konfrontiert, die sie überfordern und zur Verzweiflung führen. Auch die Belastungen der physischen Verletzungen und damit verbundene ungewisse berufliche/soziale Zukunft sowie finanziellen Einbussen können grossen Einfluss auf die menschliche Psyche haben.

Häufige Folgen eines Unfalls sind:

  • Ängste
  • Depressionen
  • psychische Entwicklungsstörungen
  • posttraumatische Belastungsstörung
  • Panikattacken
  • Erhöhte Reizbarkeit
  • Akute Todesangst
  • Selbstmordgedanken
  • Schockzustände

Zudem können sich je nach Schweregrad der Verletzung oder aber aufgrund einer psychischen Nachwirkung des Unfalls weitere langfristige Folgen ergeben. Dazu gehören beispielsweise Verdienstausfälle, Rentenausfallschäden, Haushaltsschäden und Ähnliches, die aufgrund des Krankenstandes entstehen. Auch dauerhafte Gesundheitskosten, wie das Bezahlen einer Pflegekraft, können das Unfallopfer, aber auch dessen Umfeld finanziell belasten. Und neben diesen materiellen Kosten, kann die Psyche wiederum unter den Umständen leiden. Diese langfristigen Folgen können eventuell einen Anspruch auf Schadenersatz rechtfertigen.

Schmerzensgeld Fahrradunfall einfordern

Um Schmerzensgeld fordern zu können, muss der Verletzte dazu im Stande sein, nachzuweisen, dass der Unfallverursacher entweder absichtlich oder fahrlässig einen widerrechtlichen Schaden bzw. die Körperverletzung verursacht hat.

Voraussetzungen

Damit tatsächlich ein schuldhaftes Verhalten vorliegt, muss der Person, die den Schaden verursacht, auch bewusst sein dass ihr Verhalten eine widerrechtliche Handlung begründet. Von fahrlässiger Körperverletzung ist auszugehen, wenn dem Verursacher vorgeworfen werden kann, dass er nicht das erforderliche Mass an Sorgfalt angewendet hat, welches ein durchschnittlich sorgfältiger Mensch in der gleichen Situation es getan hätte. Dieses Mass an Sorgfalt ist individuell zu beurteilen und kann nicht allgemein definiert werden. So müssen nicht nur die Umstände des Falls beurteilt, sondern auch die Ausbildung und der Kenntnisstand der Person berücksichtigt werden. So ist beispielsweise das Verhalten von Kindern anders einzustufen als das eines durchschnittlichen Erwachsenen.

Anspruch auf Schmerzensgeld einfordern – Möglichkeiten

Beim Einfordern des Schmerzensgeldes Fahrradunfall gibt es zwei Möglichkeiten: entweder aussergerichtlich oder gerichtlich. Um das Schmerzensgeld aussergerichtlich zu fordern kann ein Schreiben mit der Forderung erstellt und an den Unfallverursacher geschickt werden. Darin sollte das Schadensereignis sowie der daraus entstandene Schaden selbst detailliert beschrieben werden und wenn möglich Nachweise und Dokumentationen wie Fotos, Gutachten eines Sachverständigers oder Zeugen- und Polizeiberichte beigelegt werden. Auch eine angemessene Frist für die Auszahlung des Geldes sollte dabei gesetzt werden.

Was tun, wenn Anspruch verweigert wird?

Reicht es nicht aus, wenn der Verletzte das Schmerzensgeld aussergerichtlich einfordern will und ist keine Einigung erzielbar, so kann der Anspruch auf Schmerzensgeld auch vor Gericht geregelt werden. Dabei muss der Geschädigte entscheiden, ob er eine Feststellungs- oder Leistungsklage erheben möchte und bei der Leistungsklage zudem, ob er den gesamten Schaden oder nur einen Teil einklagen will. In jedem Fall empfiehlt sich eine anwaltliche Beratung bzw. Unterstützung.

Höhe Schmerzensgeld Fahrradunfall

Die konkrete Höhe Schmerzensgeld wird in den Gesetzestexten der Schweiz nicht benannt. Das OR besagt im Artikel 49, dass diese das Ergebnis der richterlichen Entscheidung ist. Dabei legt das Gericht unter Würdigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls fest, wie viel Geld dem Geschädigten zugesprochen wird. Um für die erlittenen Verletzungen nach einem Unfall Schmerzensgeld zu erhalten, müssen die Schmerzen eine gewisse Intensität aufweisen. Demnach hat das Opfer bei unwesentlicheren bzw. geringeren Schäden nach einem Verkehrsunfall oder Ähnlichem meist keine Ansprüche auf Schmerzensgeld gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung. So ist zum Beispiel Schmerzensgeld für ein Schleudertrauma nur in bestimmten Fällen möglich. Die Erstattung der materiellen Kosten über den dafür vorgesehenen Schadensersatz ist aber dennoch möglich.

Weitere Faktoren

Neben den „direkten“ körperlichen Schäden kann auch für weitere, damit in Verbindung stehende Folgen durch den Fahrradunfall ein Anspruch auf Entschädigung bestehen. So kann es beispielsweise zu einem Erwerbs- bzw. Verdienstausfall kommen. Dazu zählen Lohneinbussen wegen gänzlicher oder Teilarbeitsunfähigkeit wie Lohneinbussen wegen fehlender Karrieremöglichkeiten. Auch die Erschwerung des wirtschaftlichen Fortkommens bei bestehendem Risiko, einen Anteil oder das ganze Erwerbseinkommen in Zukunft gesundheitsbedingt zu verlieren, ist dabei einzurechnen. Daher können auch Folgen wie ein Verdienstausfall die Höhe Schmerzensgeld bzw. des gesamtem Schadenersatzes beeinflussen und steigern.

Beispielswerte für Schmerzensgeld Fahrradunfall

Anhand der Genugtuungs- bzw. Schmerzensgeldtabelle der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (SUVA) lässt sich die Höhe des Schadenersatzanspruches ableiten. Die SUVA unterteilt in ihren Tabellen die Schäden nach verschiedenen Abstufungen. Dabei lässt sich herauslesen, welchen Prozentsatz des im Bundesgesetz über Unfallversicherung (UVG) maximal versicherten Lohnes der Geschädigte je nach Schweregrad des Schadens erhält. Die angeführten Werte dieser Versicherung zum prozentuellen Anteil des Schmerzensgeldes sind allerdings nicht binden, sondern dienen zur ersten Orientierung:

  • Rückenmarksverletzung: 100%
  • beidseitige Versteifung des Hüftgelenks: 80%
  • schwer entstelltes Gesicht: 50%
  • gebrauchsunfähige Schulter: 50%
  • Verlust des Zeigefingers: 6%
  • Gehörverlust auf einem Ohr: 0 bis 15%

Der Höchstbetrag des versicherten Verdienstes in der Unfallversicherung lag 2016 bei 148.200 Schweizer Franken. Kann das Unfallopfer also beispielsweise eine Verletzung nachweisen, die laut SUVA mit 50 Prozent ausgewiesen ist, hat er Anspruch auf ein Schmerzensgeld in der Höhe von 74.100 Franken.

Rechtsanwalt empfehlenswert

Ein Rechtsanwalt hat gegenüber einer Privatperson erweiterte Möglichkeiten, beispielsweise bei der Einsichtnahme der Ermittlungsakten, was für die Beweisfindung oder die Unschuldsbekräftigung ein grosser Vorteil ist.

So kann ein Anwalt beim Thema Schmerzensgeld Fahrrad helfen

Unfälle im Strassenverkehr sind keine Seltenheit und passieren oft schneller, als man denkt. Gerade bei Fahrradunfällen entsteht dabei leider meist nicht nur ein materieller Schaden, sondern auch die in den Unfall verwickelten Personen werden verletzt. Kommt es zu schwereren Verletzungen, kann das Opfer unter Umständen Schmerzensgeld fordern. Ein Rechtsanwalt mit der Spezialisierung auf Verkehrsrecht kann in einem solchen Fall beurteilen, ob die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Er weiß über die Kalkulation der Höhe Schmerzensgeld und weiteren Faktoren wie im Falle eines Verdienstausfalls bescheid. Zudem hat er Erfahrung, wie der Anspruch auf Schmerzensgeld am besten umgesetzt. Der Anwalt ist aber auch dazu in der Lage, Sie bei der Abwehr ungerechtfertigte Forderungen zu unterstützen. Demnach ist es für beide Seiten, also sowohl für den Geschädigten bzw. Verletzten als auch den Schadensverursacher, sinnvoll, sich Unterstützung von einem Fachmann zu holen.

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FAQ: Schmerzensgeld Fahrradunfall

Die Prozentsätze werden am Höchstbetrag des des versicherten Verdienstes in der Unfallversicherung angewandt. 2016 lag dieser bei 148.200 Schweizer Franken. Bei einer Verletzung, die laut SUVA mit 50 Prozent ausgewiesen ist, besteht demnach ein Anspruch auf ein Schmerzensgeld in der Höhe von 74.100 Franken.
Nach einem Fahrradunfall hat das Unfallopfer drei Jahre Zeit, einen bestehenden Anspruch auf Schmerzensgeld durchzusetzen.
Zu den direkten Folgen zählen insbesondere körperliche Verletzungen, die sofort bemerkbar sind und auch umgehend behandelt werden können. Künftige Folgen sind können einerseits psychische Auswirkungen des Unfalls, wie Ängste, Depressionen oder Panikattacken sein, andererseits aber auch finanzielle und existentielle Nachwirkungen, wie Verdienstausfall, Haushaltschäden oder Pflegekosten.
Wenn der Unfallverursacher eine fahrlässige Körperverletzung herbeigeführt oder den Unfall schuldhaft verursacht hat. Dabei gilt auch der Eventualvorsatz. Die Schuld bzw. Fahrlässigkeit ist nach den individuellen Umständen zu beurteilen.
Ein Beitrag unserer juristischen Redaktion
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