Schadensersatz fordern § Ansprüche, Voraussetzungen & mehr
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Im Strassenverkehr passieren täglich Unfälle. Dabei entstehen in der Regel kleinere oder grössere Schäden. Dabei sind einerseits Fahrzeuge und andere Gegenstände betroffen, aber auch Personen können geschädigt bzw. verletzt werden. In diesen Fällen besteht häufig ein Anspruch auf Schadensersatz, der eingefordert werden kann. Wann aber tatsächlich ein Schadensersatzanspruch besteht, welche Möglichkeiten es beim Schadensersatz fordern gibt und wie die Umsetzung erfolgt, erfahren Sie in diesem Beitrag.
- Der Geschädigte kann bei Unfällen mit Motorfahrzeugen, Fahrrädern sowie Motorfahrrädern innerhalb von drei Jahren Schadensersatz fordern.
- All jene Personen, die durch das Verhalten bzw. Handeln eines anderen einen Schaden erleiden bzw. erlitten haben, haben Anspruch auf Schadensersatz.
- Der Schadensersatzanspruch kann aussergerichtlich oder mittels Gerichtsverfahren eingefordert werden.
Rechtliche Grundlage zum Schadensersatz fordern
Damit ein Geschädigter überhaupt Schadensersatz fordern kann, müssen die Voraussetzungen dafür erfüllt sein. Die grundlegenden Regelungen dazu sind im Obligationenrecht (OR) der Schweiz festgehalten. Artikel 41 des OR geht dabei auf die allgemeinen Voraussetzungen ein.
Artikel 42 befasst sich mit der Festsetzung des Schadens und Artikel 43 OR mit der Bestimmung des Ersatzes. Während sich Art. 44 OR auf die Herabsetzungsgründen bezieht, regelt Art. 45 ff. OR die besonderen Fälle.
Für die Höhe der Genugtuung, also des Schmerzensgeldes ist zudem das Bundesgesetz über Unfallversicherung (UVG) von Bedeutung, welches verschiedene Prozentsätze je nach Schweregrad des Schadens vorsieht.
Definition und Bedeutung des Schadenersatzes
Als Schadenersatz bezeichnet man die Entschädigung für Schäden materieller oder immaterieller Art, die durch fahrlässiges oder absichtlich widerrechtliches Verhalten einer anderen Person entstehen können. Prinzipiell handelt es sich beim Schadensersatz um einen finanziellen Ausgleich. Der finanzielle Ersatz für entstandene Verletzungen, Schmerzen sowie bleibende körperliche und geistige Schäden wird in der Schweiz Schmerzensgeld oder Genugtuung genannt.
Frist und Verjährung beim Schadensersatzanspruch
Der Anspruch auf Schadensersatz besteht nach einem Verkehrsunfall in der Schweiz nicht unbegrenzt. Um den Schadensersatzanspruch einfordern zu können muss demnach die bestehende Frist bis zur Verjährung eingehalten werden. Diese umfasst eine Zeitspanne von drei Jahren. Diese Regelung für Genugtuungs- bzw. Schadensersatzanspruch gilt seit Jänner 2019 für Unfälle mit Motorfahrzeugen, Fahrrädern sowie Motorfahrrädern.
Wer kann auf Schadensersatz fordern?
All jene Personen, die durch das Verhalten bzw. Handeln eines anderen einen Schaden erleiden bzw. erlitten haben, haben Anspruch auf Schadensersatz. Dabei muss der Geschädigte jedoch beweisen können, dass der vermeintliche Schädiger schuldig ist und auch tatsächlich für den verursachten Schaden verantwortlich ist.
Bevor er also einen Schadensersatzanspruch einfordern kann, sollte der Geschädigte überprüfen, ob die Voraussetzungen dafür auch wirklich erfüllt sind und er bzw. sein Anwalt Chancen sehen, einen eventuellen Prozess zu gewinnen.
Voraussetzung für eine Klage auf Schadensersatz:
Um Schadensersatz fordern zu können, muss der Geschädigte nachweisen, dass die gesetzlichen Vorraussetzungen dafür auch erfüllt sind. Demnach muss der Schädiger entweder absichtlich oder fahrlässig einen widerrechtlichen Schaden verursacht haben oder dem „Opfer“ in einer gegen die guten Sitten verstossenden Weise absichtlich Schaden zugefügt haben. Im Verkehrsrecht ist meist Ersteres für den Schadensersatzanspruch relevant. Es kann also zusammengefasst werden: Dem Geschädigten muss ein Schaden entstanden sein, der durch ein schuldhaftes und widerrechtliches Verhalten des Schädigers zurückzuführen ist.
Wann liegt schuldhaftes bzw. widerrechtliches Verhalten vor?
Damit tatsächlich ein schuldhaftes Verhalten vorliegt, muss der Person, die den Schaden verursacht, auch bewusst sein dass ihr Verhalten eine widerrechtliche Handlung beinhaltet. Als Vorsatz gilt dabei auch der sogenannte Eventualvorsatz. Dieser besagt, dass auch das Bewusstsein, dass der Schädiger möglicherweise widerrechtlich handelt und es dennoch tut, eventualvorsätzlich handelt. Von Fahrlässigkeit ist auszugehen, wenn dem Verursacher des Schadens vorgeworfen werden kann, dass er nicht das erforderliche Mass an Sorgfalt angewendet hat, welches ein durchschnittlich sorgfältiger Mensch in der gleichen Situation es getan hätte. Dieses Mass an Sorgfalt ist fallweise zu beurteilen. So müssen nicht nur die Umstände des Falls beurteilt, sondern auch die Ausbildung und der Kenntnisstand der Person berücksichtigt werden. So ist beispielsweise das Verhalten von Kindern anders einzustufen als das eines durchschnittlichen Erwachsenen.
Schadensersatzanspruch einfordern – Möglichkeiten:
Beim Schadensersatzanspruch einfordern gibt es zwei Möglichkeiten: entweder aussergerichtlich oder gerichtlich. Um den Schadensersatz aussergerichtlich zu fordern kann ein Schreiben mit der Forderung erstellt und an den Schädiger geschickt werden. Darin sollte das Schadensereignis sowie der daraus entstandene Schaden selbst detailliert beschrieben werden und wenn möglich Nachweise und Dokumentationen wie Fotos, Gutachten eines Sachverständigers oder Zeugen- und Polizeiberichte beigelegt werden. Auch eine angemessene Frist für die Auszahlung des Geldes sollte dabei gesetzt werden.
Reicht es nicht aus, wenn der Geschädigte Schadensersatz fordert und ist keine Einigung über eine aussergerichtliche Schadensregulierung möglich, so kann der Anspruch auf Schadensersatz auch vor Gericht geregelt werden. Dabei muss der Geschädigte entscheiden, ob er eine Feststellungs- oder Leistungsklage erheben möchte und bei der Leistungsklage zudem, ob er den gesamten Schaden oder nur einen Teil einklagen will.
Kosten beim Schadensersatz fordern
Eine Schwierigkeit stellt für viele „Opfer“ dabei der Umstand dar, dass der Kläger, also das Unfallopfer den Prozess vorfinanzieren und den Schaden und die Schuld des Verklagten beweisen können muss. Verliert er anschliessend den Prozess, so muss er die gesamten Prozesskosten tragen, welche von der Höhe der eingeklagten Summe abhängig sind. Verliert der Schädiger bzw. dessen Versicherung den Prozess, so muss diese nur den Schaden oder Teile davon bezahlen, für die sie sowieso haftet. Damit hat die Versicherung im Gegensatz zum Kläger nichts zu verlieren und kann nur gewinnen. Ob man Schadenersatz einklagen will, sollte demnach gut überlegt werden und es ist leider oft unfairer Weise für die Opfer nicht umsetzbar.
Die Höhe des Schadensersatzanspruches:
Die Höhe des Anspuchs auf Schadensersatz ist logischer Weise von der Höhe des Schadens abhängig. Dessen Ermittlung muss der Geschädigte durchführen. Er muss also anführen, in welchem Mass das rechtswidrige Verhaltens des Beschuldigten zu einem Schaden geführt hat. Dabei sind auch die weiterreichenden Folgen für den Geschädigten einzurechnen. Zu diesen Gehören:
- Erwerbsausfall: Lohneinbussen wegen gänzlicher oder Teilarbeitsunfähigkeit oder wegen fehlender Karrieremöglichkeiten, sowie die Erschwerung des wirtschaftlichen Fortkommens bei bestehendem Risiko, einen Anteil oder das ganze Erwerbseinkommen in Zukunft gesundheitsbedingt zu verlieren
- Rentenausfallschaden: Verringerung der Altersrenten aufgrund fehlender Beiträge in die Altersvorsorge
- Haushaltschaden: Einbusse in der “Haushaltarbeitsfähigkeit” (auch für die Zukunft)
- Genugtuung (Schmerzensgeld): bei schwereren Verletzungen oder längeren Spitalsaufenthalten
- Gesundheitskosten (nicht von anderen Versicherungen gedecktet)
- Kosten- und Spesenersatz: unfallbedingten Kosten und Spesen, wie Anwaltkosten
- Schadenszinsen auf sämtliche Schadenspositionen
Von den Schadenssumme abgezogen werden die erhaltenen Leistungen der Sozialversicherungen, beispielsweise vom Erwerbsschaden die SUVA und IV Renten.
So kann ein Anwalt für Verkehrsrecht beim Thema Schadensersatz fordern helfen
Unfälle im Strassenverkehr passieren schneller, als man denkt. In den meisten Fällen entsteht dabei in irgendeiner Form auch ein Schaden und damit auch ein Anspruch auf Schadensersatz. Ein Rechtsanwalt mit der Spezialisierung auf Verkehrsrecht ist dabei für beide Seiten eine hilfreiche Unterstützung. Er kennt verschiedenste Umstände und weiss darüber bescheid, wie im Einzefall am besten zu agieren ist, denn selbst kleinere Schäden können zu grossen Konflikten führen. So kann ein kompetenter Anwalt für Schadenersatz mögliche Ansprüche prüfen, Berechnungen durchführen, Sie bei der Abwehr ungerechtfertigter Forderungen unterstützen, Sie verteidigen und Sie aus rechtlicher Sicht beraten. Zudem hat ein Rechtsanwalt mehr Möglichkeiten als eine Privatperson. Er kann beispielsweise die Einsichtnahme der Ermittlungsakten beantragen, was für die Beweisfindung oder die Unschuldsbekräftigung ein grosser Vorteil ist.FAQ: Schadensersatz fordern
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