Kosten Anwalt Verkehrsrecht § Anwaltshonorare
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Sie benötigen für die Klärung eines verkehrsrechtlichen Sachverhaltes die Unterstützung eines Anwalts, sind sich aber unsicher, ob Sie sich diesen auch leisten können? Besonders, wenn Sie nicht Geschädigter durch einen Unfall sind, tragen die Versicherungen meist nicht die Kosten für Rechtsberatung oder die Vertretung vor Gericht. Wichtig ist: Pauschal kann so gut wie keine Aussage für die Kosten eines Anwalts getroffen werden.
- Anwälte rechnen oftmals nach zeitlichem Aufwand ab
- Auch pauschale Abrechnungsmodelle sowie die Abrechnung nach amtlichen Tarif sind möglich
- Ein guter Anwalt informiert Sie vorab, mit welchen Kosten zu rechnen ist.
Kostenfreie Erstberatungen sind möglich
Selbstverständlich muss auch ein Anwalt jeden Tag aufs Neue seinen Lebensunterhalt mit seinem Job verdienen – und das geschieht eben durch die Bezahlung seiner Dienstleistungen durch seinen Mandanten.
Auch wird ein Erstgespräch, was zur detaillierten Bestandsaufnahme der Situation und dem gegenseitigen Kennenlernen dient, ganz regulär abgerechnet. Oftmals passiert dies anhand eines festen Stundensatzes, der vorher definiert wurde.
Der Stundensatz ist oftmals eine Sache der Vereinbarung zwischen Mandant und Anwalt. Als Richtwert kann schweizweit ein Stundensatz von 200 bis zu 500 CHF (je nach Qualifikation des Anwalts) angenommen werden, der Durchschnitt pendelt sich jedoch zwischen 250 bis 350 CHF pro Stunde ein.
Dennoch bieten einige Anwälte eine kostenfreie Bestandsaufnahme Ihrer Situation an, um eine Einschätzung geben zu können, in welchem Rahmen sie Ihren Fall bezüglich der Erfolgschancen sehen.
Die Abrechnungsmodelle von Anwaltshonoraren
Anwälte sind an keine Gebührenordnung gebunden und können den Stundensatz oder eine eventuelle Pauschale für das Mandat selbst bestimmen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Sie komplett ohne Vorkalkulation das Gespräch mit einem Anwalt suchen müssen. Denn es gibt einige Modelle, nach denen Sie Honorare für Anwälte abschätzen und zumindest ungefähr berechnen können. Je nachdem, wie Sie sich mit Ihrem Anwalt über eine Abrechnung seiner Leistungen einigen, könnte die Abrechnung aufgrund einer der folgenden Modelle geschehen:
- Abrechnung nach dem tatsächlichen Zeitaufwand
- Abrechnung nach einer vereinbarten Pauschale
- Abrechnung nach einem, von Behörden oder Gericht, bestimmten amtlichen Tarif
- Abrechnung nach tatsächlichem Zeitaufwand und eine Erfolgsbeteiligung bei Obsiegen im Prozess
Jede der Möglichkeiten bietet verschiedene Vor- und Nachteile. Oft ist ein Abwägen je nach Anwendungsfall zu überlegen. Oftmals macht es Sinn, das Abrechnungsmodell nach Erfolgsaussichten oder der Häufigkeit der Inanspruchnahme der anwaltlichen Dienstleistung auszuwählen.
Abrechnung nach zeitlichem Aufwand
Haben Sie mit Ihrem Anwalt die Abrechnung nach dem zeitlichen Aufwand vereinbart, wird er Ihnen seinen Zeitaufwand in Stunden in Verrechnung mit dem zuvor festgelegten Stundensatz in Rechnung stellen. Oftmals richtet sich der Stundensatz nach der fachlichen Tiefe des Falles, der Dringlichkeit sowie den Fähigkeiten und dem Know-how des Anwalts – wer Experte ist, wird sicher ein paar Franken teurer sein.
Die pauschale Abrechnung
Wenn die Rahmenbedingungen Ihrer Zusammenarbeit mit dem Anwalt klar definiert sind, kann sich durchaus die Abrechnung mit Hilfe einer Pauschale anbieten. Zulässig ist diese Abrechnungsform in jedem Fall. Dennoch sollte vorher wirklich detailliert schriftlich festgehalten werden, welche Dienstleistungen des Anwalts in der Pauschale beinhaltet sind. Das könnte beispielsweise die vollständige Übernahme der schriftlichen Korrespondenz bei dem Einspruch gegen einen Bussgeldbescheid sein.
Abrechnung nach amtlichen Tarif
Nicht jeder kann sich leider einen Anwalt leisten, selbst wenn er dringend auf seine Hilfe angewiesen ist – dennoch gilt vor dem Gesetz, dass eine Prozesspartei nicht wegen ihrer Bedürftigkeit vom Recht ausgeschlossen werden darf, einen Anspruch gerichtlich beurteilen zu lassen. So darf diese Person auch von der Möglichkeit der unentgeltlichen Prozessführung Gebrauch machen. Voraussetzungen für die Gewährung der unentgeltlichen Prozessführung sind zum einen die Bedürftigkeit des Gesuchstellers, die Einschätzung realistischer Prozessaussichten und im Falle, dass der Staat dem Gesuchsteller einen Anwalt bezahlen soll, die Notwendigkeit des Beizugs eines Anwalts.
Abrechnung nach tatsächlichem Zeitaufwand und eine Erfolgsbeteiligung bei Obsiegen im Prozess
Diese Abrechnungsart ist nicht gerade unüblich und wird oft vereinbart. Beispielsweise könnte eine Vereinbarung mit dem Anwalt so oder so ähnlich lauten: „Wenn 150.000 CHF im Prozess vor Gericht erstritten werden, erhält der Anwalt 10% davon als Erfolgshonorar.“ Hier jedoch gilt es auch aufzupassen, damit die Vereinbarung fair bleibt – schliesslich können sowieso schon immense Summen zusammenkommen, bis es zum Gerichtstermin kommt. Ganz egal, für welche Abrechnungsform Sie sich letztendlich entscheiden: Wichtig ist, dass Sie sich mit Ihrem Anwalt wohl fühlen, denn schliesslich sind es oft belastende Situationen, in denen Sie die Hilfe eines Rechtsbeistandes benötigen. Die Bezahlung sollte daher eine für Sie untergeordnete Rolle spielen.
Springt eine Rechtsschutzversicherung bei den Kosten für den Anwalt immer ein?
Erst einmal gilt – Rechtsschutzversicherungen kommen für die Kosten von möglichen Rechtsstreitigkeiten auf. Je nach Situation, in der Sie einen Anwalt und seine Dienstleistung benötigen, kann sich eine Rechtsschutzversicherung durchaus lohnen. Es klingt ja auch verlockend: Schon für zwischen 180 und 500 CHF im Jahr kann eine Privat- und Verkehrsrechtsschutz in Kombination gebucht werden – doch zahlt sie dann immer?
Erst einmal ist die Wahl des Anwalts ein wichtiges Kriterium für die Versicherungen, denn eine freie Anwaltswahl ist bei den meisten Rechtsschutzversicherungen nicht möglich. Sie können zwar oftmals einen Anwalt Ihrer Wahl vorschlagen, die Versicherung hat jedoch das Recht, Ihren Vorschlag abzulehnen – Sie können jedoch drei weitere vorschlagen, von denen die Versicherung dann einen auswählt. So besteht schon einmal die erste Einschränkung für den Mandanten. Darüber hinaus fast noch wichtiger: Die Summe der sogenannten Deckungshöhe (also welche Kosten in Summe pro Fall wirklich anfallen dürfen). Oft wird bei den Versicherungen erst einmal zwischen den Regionen Schweiz, Europa und Welt unterschieden. Hier gilt es, das Kleingedruckte zu lesen, denn nicht jeder Versicherer bietet seinen Tarif auch im restlichen Europa und der übrigen Welt an.
Ausserdem können Unterschiede in der Höhe der maximalen Deckung je nach Rechtsschutzversicherung und Region bestehen. Vielleicht bietet die eine Rechtschutzversicherung die Übernahme von Rechtskosten bis zu einer Million CHF übernimmt, gilt für den Rest Europas nur eine Deckungssumme von 30.000 CHF. Diese Summe kann schnell knapp werden!
Genau prüfen, welche Leistungen, Deckungssummen und Regionen abgedeckt sind – auch eine Selbstbeteiligung kann vereinbart sein. Eine generelle Absicherung zur Deckung sämtlicher Anwaltskosten ist eine Rechtsschutzversicherung also leider nicht.
Fazit: Anwaltskosten sind nicht festgelegt und planbar
Leider gibt es keine pauschalen Antwort auf die Frage, welche Kosten die Inanspruchnahme eines Anwalts und seiner Dienstleistungen verursachen. Dies gilt für jeden Einzelfall individuell und ist abhängig von Ihren eigenen finanziellen Möglichkeiten und konkreten Vorstellungen, was für eine Expertise Sie von Ihrem Anwalt erwarten. Prüfen Sie dennoch unbedingt mehrere Angebote, bevor Sie sich für einen Anwalt entscheiden.
FAQ: Kosten Anwalt Verkehrsrecht
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