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Strafverfahren im Verkehrsrecht § Grundlagen, Strafen und Kosten

Wer im Strassenverkehr nicht aufgepasst hat, wird in der Regel für sein Vergehen mit einer Busse bestraft. Reicht eine Busse und somit ein Ordnungsbussenverfahren jedoch für die Schwere des Vergehens nicht mehr aus, muss der Lenker im schlechtesten Fall mit einem ordentlichen Strafverfahren im Verkehrsrecht durch die Strafverfolgungsbehörden rechnen. Wie es dazu kommen kann, was zu beachten ist und welche gesetzlichen Grundlagen bestehen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze

Gesetzliche Grundlagen des ordentlichen Strafverfahrens

In der schweizerischen Strafprozessordnung (SR) sind alle Grundlagen zur Abbildung von ordentlichen Strafverfahren detailliert definiert.

Die Strafprozessordnung hat dabei nur ein vorrangiges Ziel: Wahrung und Wiederherstellung des Rechtsfriedens sowie die Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs – jedoch immer unter Einhaltung der Menschenwürde des Angeklagten.

In Verbindung mit den anderen Gesetzen und Vorschriften, die im Strassenverkehr Gültigkeit haben, lassen sich mit der Strafprozessordnung erhebliche Vergehen unter dem Rechtsgedanken der Schweizer Verfassung verhandeln. Die enge Verbindung der gesetzlichen Grundlagen macht es möglich, dass ein normaler Lenker auch einmal strafrechtlich verurteilt werden kann.

Wie kommt es zu einem Strafverfahren im Verkehrsrecht?

In der Regel wird ein Strafverfahren von der jeweiligen Strafbehörde des Ortes durchgeführt, wo der Verstoss gegen das Verkehrsrecht begangen wurde. Die Behörde kann beispielsweise das Statthalteramt, das Untersuchungsamt oder sogar gleich die Staatsanwaltschaft sein. Die Staatsanwaltschaft prüft daraufhin, ob nach ihrem Ermessen eine Verkehrswiderhandlung vorgelegen hat oder nicht. Wird durch die Staatsanwaltschaft beschlossen, dass eine Verkehrswiderhandlung begangen wurde, wird sie hierfür gewisse Sanktionen auferlegen. Je nachdem, als wie schwer das Vergehen eingestuft wird, sind sogar mehrere Sanktionen möglich. Die Sanktionen sind entweder eine Busse, eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe – üblich ist zudem, dass gegen den Lenker ein Strafbefehl ausgestellt wird.

Ablauf des ordentlichen Strafverfahren

Es kommt in einem ordentlichen Strafverfahren nicht sofort zu einer Verhandlung vor Gericht. Erst einmal wird einem sogenannten Vorverfahren durch die Ermittlungs- und Untersuchungsbehörden (beispielsweise die Polizei) der Sachverhalt ermittelt und festgestellt. Im Anschluss kommt es entweder direkt zur Einstellung des Verfahrens (Beweismangel) oder es wird bei hinreichendem Tatverdacht ein Strafbefehl ausgestellt. Wurde der Strafbefehl erlassen, folgt meist die Anklageerhebung. Dies kann entweder durch einen Ankläger passieren, der beispielsweise durch Ihr Vergehen geschädigt wurde, oder die Staatsanwalt übernimmt dies als ausführendes Rechtsorgan. 

Die Anklageschrift ist somit in der Regel der Anfang eines Gerichtsverfahrens. Die Anklage bezeichnet genau die Person des Angeschuldigten und beschreibt genau den Sachverhalt, der dem Angeklagten vorgeworfen wird. Auf die Anklageerhebung folgt das sogenannte Erkenntnisverfahren. Dieses soll dazu dienen, sämtliche Tatsachen aufzunehmen, die dem Gericht helfen, ein Urteil zu fällen. Im Anschluss wird entweder die Anklage erlassen oder das Hauptverfahren vor Gericht eingeleitet. So kommen als erster Schritt die Verhandlung und das Verfahren vor einem Geschworenengericht zum Tragen.

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Im darauffolgenden Rechtsmittelverfahren können die Parteien ein Rechtsmittel wie Beschwerde, Berufung oder Revision einlegen, wenn sie mit dem ersten Urteil nicht einverstanden sind. Der nächste Schritt: Die Neuverhandlung des Falles vor der nächsthöheren Instanz, nämlich der Strafabteilung des Obergerichtes. Hier wird vielleicht eine andere Beurteilung des Falles erreicht. Im letzten Schritt kommt es jedoch auf jeden Fall zum Vollzug oder die Auferlegung einer Massnahme durch die zuständige Justizbehörde oder die Strafvollzugsbehörde. Dies kann entweder eine zu verrichtende Freiheitsstrafe sein oder die Option, in einer stationär betreuten therapeutischen Massnahme teilzunehmen. Untersuchungs- und Sicherheitshaft werden dabei – wie kurze Strafen, beispielsweise tageweiser Vollzug – in den kantonalen Gefängnissen vollzogen.

Mögliche Strafen bei Verkehrsregelverstössen

Dass die Schweiz bei Verkehrsdelikten nicht viel Gnade kennt, ist den meisten Verkehrsteilnehmern bewusst – denn die Strafen sind mitunter wirklich happig und alles andere als „mal eben zu leisten“. Wurde schon einmal eine Busse verhängt, diese aber abgewiesen oder nicht in der definierten Frist durch den Beschuldigten bezahlt, wird in der Regel ein ordentliches Übertretungsstrafverfahren eingeleitet. Dabei werden Bussen oder gemeinnützige Arbeit durch ein Strafgericht ausgesprochen. Der Höchstbetrag beträgt 10.000 CHF.

Zusätzlich zur Busse werden Spruch-, Schreib- und Zustellgebühren erhoben. Eine grobe Verkehrsregelverletzung (Art. 90 Abs. 2 SVG) kann zudem sogar mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden. Sowohl die Freiheitsstrafe als auch mögliche Geldstrafen werden durch das jeweilige Strafgericht verhängt. Der Höchstbetrag beträgt dabei 540.000 CHF (dies entspricht maximal 180 Tagessätze von jeweils 3.000 CHF).

Kosten eines ordentlichen Strafverfahrens

Erst einmal erhebt die Staatsanwaltschaft in den gesetzlich vorgesehenen Fällen für ihre Tätigkeit eine Gebühr. Die Strafbefehlsgebühr deckt jedoch erst einmal nur den Aufwand im Vorverfahren ab. Dieser besteht aus dem Aufwand der Polizeiorgane, des Staatanwaltes und der Kanzlei der Staatsanwaltschaft. Zusätzlich beinhaltet die Strafbefehlsgebühr den Kanzleiaufwand. In der Strafbefehlsgebühr sind jedoch nicht die im konkreten Einzelfall anfallenden Untersuchungskosten enthalten. Diese werden separat verrechnet. Da jeder Fall sehr individuell ist und auch so behandelt wird, gibt es keine pauschale Kostenaussage – denn die letztendliche Festlegung der konkreten Strafbefehlsgebühr kann innerhalb des gesetzlichen Rahmens von 200 bis rund 10.000 CHF erfolgen – der Aussteller des Strafbefehls ist dafür verantwortlich. 

Zudem sind noch weitere Faktoren zur Bestimmung der letztendlichen Kosten wichtig: Nutzen Sie einen Anwalt, der Sie vertritt? Dann stellt auch dieser Ihnen seine Leistungen in Rechnung. Legen Sie Einspruch gegen das Urteil ein und es kommt zu einer weiteren Verhandlung bei einer höheren Instanz, verlängert sich der Prozess und wird somit auch teurer. Letztendlich sind die Strafbefehlsgebühr, die Verhandlungskosten für die Richter, die Kosten für einen Anwalt sowie der zeitliche Rahmen des Prozesses für die letztendlichen Kosten entscheidend.

Wie kann ein Anwalt für Verkehrsrecht unterstützen?

Sollte es so weit gekommen sein, dass Ihnen ein Strafbefehl aufgrund einer Verkehrsregelverletzung zugestellt wird, dann sollten Sie auf gar keinen Fall auf den Rat und die Unterstützung eines Anwalts für Verkehrsrecht verzichten. Er kann Sie nicht nur im Bezug auf das weitere Vorgehen im Strafprozess beraten, sondern aufgrund seines rechtlichen Wissens verschiedene Lösungsmöglichkeiten mit Ihnen erarbeiten. Auch vor Gericht bietet sich seine Hilfe an, denn hier sind Strafrichter oft besonders hart. Gerade, wenn die Beweislast gegen Sie spricht, empfiehlt es sich, einen Anwalt für Verkehrsrecht zur Verteidigung hinzuziehen. Durch ein gutes Verhandlungs- und Verteidigungsgeschick können Sie gemeinsam so zumindest eine mildere Strafe beim Prozessausgang erwirken.

Fragen zum Thema Strafverfahren im Vekehrsrecht?
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FAQ: Strafverfahren

Ja, denn im Unterschied zu Ordnungsbussen kann ein Gericht den Vollzug einer Geldstrafe unter bestimmten Voraussetzungen aufschieben.
In der Regel besteht kein Anwaltszwang vor Schweizer Gerichten – dennoch sollte auf eine kurze Beratung durch einen Anwalt zum Selbstschutz keineswegs verzichtet werden.
Ja, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen: Gemäss Art. 29 Abs. 3 BV hat „jede Person, die nicht über die erforderlichen Mittel verfügt“ einen Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege – sofern ihr Rechtsbegehren nicht aussichtslos erscheint. Soweit es zur Wahrung Ihrer Rechte notwendig ist, haben Sie ausserdem Anspruch auf unentgeltlichen Rechtsbeistand.
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Ein Beitrag unserer juristischen Redaktion

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