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Ordnungsbussenverfahren § Rechtslage, Ablauf, Kosten

Wer sich im Strassenverkehr falsch verhält, der wird schnell bestraft. Nicht nur hohe Bussen drohen, sondern oftmals auch ein Strafverfahren darüber hinaus. Doch auch schon ein Ordnungsbussenverfahren kann schnell anstrengend und auch kostenintensiv werden. Sie erfahren in diesem Artikel, wann ein Verfahren nach der Ordnungsbussengesetz angewendet werden kann und wann es ausgeschlossen wird – und wie es abläuft, welche Kosten entstehen können und wie genau die Rechtslage definiert ist.

Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze

Gesetzliche Grundlagen des Ordnungsbussen­verfahren

Sämtliche Übertretungen oder Nichteinhaltungen der Strassenverkehrsvorschriften können in einem vereinfachten Verfahren mit Ordnungsbussen geahndet werden.

Dies ist das sogenannte Ordnungsbussenverfahren, dessen Grundlage das Ordnungsbussengesetz bildet. Die Ordnungsbussenverordnung regelt sämtliche Belange, wann, wie und in welcher Höhe eine Ordnungbusse verhängt werden darf und kann.

Ordnungsbussen finden zum Beispiel bei Übertretung der Geschwindigkeit, Fahren mit dem Velo ohne Licht oder beim falschen Parkieren Anwendung. Die Ordnungsbussenverordnung des Bundes hält dabei fest, welche Übertretung mit welchem Bussenbetrag geahndet wird. Die jeweiligen Beträge der Bussen sind dabei im Bussenkatalog definiert, wo sich für sämtliche, denkbare Vergehen ein entsprechender Betrag in CHF finden lässt.

 Ordnungsbussen­- Besonderheiten & Ablauf

Im Bereich der Verkehrsbussen gibt es grundsätzlich zwei massgebende Strafverfahren, die angewendet werden können:

  • Zum einen das vereinfachte Ordnungsbussenverfahren gemäss Ordnungsbussengesetz bzw. Ordnungsbussenverordnung
  • Zum anderen das ordentliche Verfahren gemäss der schweizerischen Strafprozessordnung

Das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse des Täters spielen gemäss Ordnungsbussengesetz übrigens keine Rolle.

Das vereinfachte Verfahren

Im vereinfachten Ordnungsbussenverfahren werden vor allem geringfügige Übertretungen geahndet, die auch in der Ordnungsbussenverordnung aufgeführt sind. Ordnungsbussen werden beispielsweise für das Falschparkieren oder bei einer unerheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung ausgestellt. Wird eine Busse verhängt, kann diese im vereinfachten Ordnungsbussenverfahren kann die Busse im Zeitraum von 30 Tagen ohne weitere Folgen bei der Polizei bezahlt werden. Mit der Bezahlung der Ordnungsbusse gilt diese automatisch vom Empfänger als akzeptiert ist somit auch gleichzeitig rechtskräftig.

Auch wichtig zu wissen:

Im Ordnungsbussenverfahren besteht die sogenannte Halterhaftung. Das bedeutet, dass die Busse dem Halter des Fahrzeuges auferlegt wird, wenn diese nicht innerhalb der 30-Tages-Frist bezahlt wird – unabhängig davon, ob dieser die Tat begangen hat oder nicht.

Im vereinfachten Ordnungsbussenverfahren bleibt der Empfänger der Busse anonym, die Busse wird nirgendwo registriert. Wird das vereinfachte Verfahren durch einen Einspruch des Ordnungsbussenempfängers abgelehnt, kann die Beurteilung im einem ordentlichen Strafverfahren vorgenommen werden – dann würde das aktuelle, ordentliche Strafrecht zum Tragen kommen.

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Das ordentliche Verfahren

Das ordentliche Verfahren hingegen findet immer dann Anwendung, wenn bestimmte Übertretungen nicht mehr im vereinfachten Ordnungsbussenverfahren abgebildet sind. Hier ist beispielsweise eine extreme Geschwindigkeitsübertretung ein immer wieder vorkommender Sachverhalt. Im ordentlichen Verfahren ist die Staatsanwaltschaft für die Untersuchung des Vergehens und die anschliessende Durchführung des Strafverfahrens zuständig.

Die Staatsanwaltschaft stellt im Anschluss ebenfalls eine Bussenverfügung aus. Der Beschuldigte kann sich hier sämtliche Rechtsmittel, wie beispielsweise eine Nichtanerkennung der Bussenverfügung, zu Nutze machen. Eine Einsprache könnte jedoch auch eine gerichtliche Beurteilung zur Folge haben. Zudem ist das ordentliche Verfahren zusätzlich zur eigentlichen Busse immer mit weiteren Verfahrenskosten verbunden. Auch wichtig: Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen wird oftmals ein Administrativverfahren zum Entzug des Führerausweises eingeleitet. Je nachdem, wie hoch die Geschwindigkeitsüberschreitung war, kann eine Verwarnung oder ein Entzug die Folge sein.

Was kostet ein Ordnungsbussen­verfahren?

Die gute Nachricht vorab: Im vereinfachten Ordnungsbussenverfahren dürfen keine Gebühren erhoben werden, so ist nur der vorgesehene Bussenbetrag als Strafe anzusehen und zu zahlen. Wird jedoch ein Einspruch eingelegt oder die Busse einfach nicht bezahlt, kann im ordentlichen Ordnungsbussenverfahren eine höhere Strafe als die Busse ausgesprochen werden und zudem noch Verfahrenskosten auferlegt werden.

Wer darf Bussen verhängen?

In Artikel 4 des Ordnungsbussengesetzes ist festgelegt, dass die Polizeiorgane der jeweiligen Kantone zur Erhebung von Ordnungsbussen ermächtigt sind. Dies kann entweder die Kantonspolizei oder auch der Verkehrskontrolldienst sein. In den einzelnen Kantonalen Ordnungsbussengesetzen können jedoch neben der Polizei auch polizeiliche Hilfskräfte, Förster, Naturschutzaufseher, Wildhüter sowie Fischereiaufseher zur Erhebung von Bussen befugt sein.

Welche Ausnahmen werden nicht mit dem Ordnungsbussen­verfahren geahndet?

Bei bestimmten schweren Vergehen im Strassenverkehr reicht es manchmal nicht mehr aus, den „Verkehrssünder“ mit einer Ordnungsbusse zu bestrafen. Je nachdem wie schwer die Verkehrsregelverletzung, die Grösse der daraus resultierenden Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer und wie Verschulden bewertet wird, können verschiedene Folgen für einen Lenker resultieren. Die einfachen Verkehrsregelverletzungen können im Ordnungsbussenverfahren erledigt werden, die schwerwiegenden nicht. Das könnte beispielsweise sein:

  • Wenn anderen Personen massiv gefährdet oder gar verletzt werden
  • Wenn durch die Verkehrsregelverletzung ein Sachschaden verursacht wird
  • Widerhandlungen, die nicht von einem Polizeiorgan, sondern anderen Personen beobachtet wurden
  • Widerhandlungen von Jugendlichen, die das 15. Altersjahr noch nicht vollendet haben
  • Wenn einer Person zusätzlich eine weitere Widerhandlung vorgeworfen wird, die nicht in der Bussenliste aufgeführt ist

Wie kann ein Anwalt für Verkehrsrecht unterstützen?

Besonders dann, wenn Sie nicht mit der Ordnungsbusse einverstanden sind und Einspruch gegen diese einlegen möchten, sollten Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht zu Rate ziehen. Gemäss dem Artikel 3a des Ordnungsbussengesetz werden nämlich alle Strassenverkehrsverstösse im ordentlichen Verfahren beurteilt, wenn Sie die Busse für ein Ihnen zur Last gelegtes Fehlverhalten ablehnen oder dem widersprechen möchten. Und vor allem vor Gericht kann es ohne Anwalt oftmals alles andere als vielversprechend aussehen – durch das umfangreiche Wissen eines Anwalts für Verkehrsrecht hat ein Beschuldigter deutlich bessere Chancen, ein Ordnungsbussen- oder Strafverfahren vor Gericht zu mildern oder sogar ganz abzuwenden.

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FAQ: Ordnungsbussen­verfahren

Nein, auch das ist nicht möglich.
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