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Führerausweis § Grundlagen, Arten & Bestimmungen

Wer ein Fahrzeug im Strassenverkehr offiziell fahren möchte, braucht dafür einen entsprechenden Führerausweis. Je nach Fahrzeugart werden dafür verschiedene Arten von Ausweisen nötig – manche integrieren jedoch auch schon andere Fahrzeugarten. Auch Länderübergreifend werden die Berechtigungen zum Fahren in der Regel anerkannt.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze

Gesetzliche Grundlagen für den Führerausweis

Die gesetzlichen Grundlagen zur Erlangung der bescheinigten Fahreignung sind sowohl im Strassenverkehrsgesetz (SVG) sowie in der Verkehrszulassungsverordnung (VZV) geregelt.

Im Strassenverkehrsgesetz heisst es beispielsweise, dass Motorfahrzeuge und ihre Anhänger nur mit gültigem Fahrzeugausweis und Kontrollschildern in den Verkehr gebracht werden dürfen. Die Führerausweise sind stets mitzuführen und den Kontrollorganen auf Verlangen vorzuweisen.

Es besteht also eine Mitführungspflicht des Führerausweises. Ist dieser nicht vorzeigbar, kann bei einer Verkehrskontrolle eine Busse von 20 CHF fällig werden.

Gesetzesänderung Anfang 2021

Anfang Januar 2021 trat eine Gesetzesänderung in Kraft, die das Mindestalter für den Erwerb des Lernfahrausweises herabgesetzt hat. Ein entscheidender Grund war, dass für gewisse Berufsausbildungen der Führerausweis zwingend erforderlich ist.

Voraussetzungen zum Erwerb des Führerausweises

Der Erwerb der Fahrerlaubnis umfasst mehrere zu absolvierende Prüfungen sowie eine anschliessende Probezeit. Jedoch ist es nicht obligatorisch, dazu eine Fahrschule zu besuchen. Neben der Absolvierung eines Nothelferkurses und eines Sehtestes muss eine theoretische sowie eine praktische Prüfung bestanden werden, um den Führerausweis zu erhalten. Je nachdem, ob ein Lernfahrausweis oder die Übungsstunden mit einem Fahrlehrer abgeleistet werden, variiert am Ende auch der Preis, der für die Fahrausbildung in Summe zu bezahlen ist. Zudem kann es auch dazu kommen, dass die Fahrtauglichkeit des Anwärters für den Führerausweis überprüft werden muss. Bestehen – beispielsweise aufgrund vorangegangener Verkehrsdelikte – berechtigte Zweifel an der Fahrtauglichkeit, fordert die Führerscheinstelle in der Regel ein fachärztliches Gutachten, welches die Fahrtauglichkeit belegen soll.

Voraussetzungen für den Wiedererwerb

Für den Wiedererwerb des Führerausweises macht es einen grossen Unterschied, ob er beschränkt oder unbestimmt entzogen wurde. Eine auf bestimmte Zeit entzogene Fahrerlaubnis kann frühestens drei Monate vor Ablauf der verfügten Dauer des Entzug des Führerausweis wiedererteilt werden. Dazu muss der Lenker jedoch an einer von der Behörde anerkannten Nachschulung teilgenommen haben. Wird eine Fahrerlaubnis für mindestens ein Jahr entzogen, kann diese bedingt und unter Auflagen wiedererteilt werden. Dann muss das Verhalten des Lenkers aber eindeutig zeigen, dass die Administrativmassnahme ihren Zweck erfüllt hat.

Als Voraussetzung müssen jedoch die Mindestdauer des Entzugs und zwei Drittel der verfügten Entzugsdauer abgelaufen sein. Eine auf unbestimmte Zeit entzogene Fahrerlaubnis kann bedingt und unter Auflagen wiedererteilt werden. Dazu muss jedoch die gesetzliche oder verfügte Sperrfrist abgelaufen sein und der Lenker die Behebung des Mangels nachweisen, der die Fahreignung ausgeschlossen hatte. Wurde die Fahrerlaubnis für immer entzogen, muss die Wohnsitzbehörde eine neue Verfügung ausstellen, in der glaubhaft hervorgeht, dass der Lenker wieder fahren darf. Bei einem Führerausweisentzug, kann Ihnen ein Anwalt für Führerausweisentzug weiterhelfen.

Kosten für den Führerausweiserwerb

Um die verschiedenen Voraussetzungen zu erfüllen, müssen einige Gebühren und Rechnungen bezahlt werden. Am Ende bestimmt natürlich immer auch die Anzahl der jeweiligen Lektionen oder Prüfungsversuche die Summe der Kosten. Geht man davon aus, ein Fahrschüler möchte den Führerausweis für das Auto (Kategorie B) erwerben und schafft es beim ersten Versuch, könnten sich die Kosten in etwa wie folgt gestalten:
  • Sehtest: 10 bis 15 CHF
  • Nothilfekurs: 100 bis 200 CHF
  • Theorieprüfung: 30 bis 40 CHF
  • Lernfahrausweis 20 bis 80 CHF
  • Verkehrskundeunterricht: 200 bis 280 CHF
  • Fahrschullektion (nicht obligatorisch, 45- 50 Min.): 80 bis 110 CHF pro Lektion
  • Praktische Führerprüfung: 120 bis 140 CHF
  • Führerausweis: 35 bis 60 CHF

Führerausweis­kategorien im Überblick

Je nachdem, was für ein Fahrzeug gefahren werden soll, gibt es verschiedene Berechtigungen, die erworben werden müssen. Innerhalb der verschiedenen Kategorien gibt es immer noch Beschränkungen oder Auflagen, die durch Zusätze gekennzeichnet sind (beispielsweise Kategorie A und Kategorie A1). Je nachdem, welches Fahrzeug gefahren werden soll, kann somit unterschieden werden, ob der Lenker dies auch darf.

Kategorie A / A1 / A beschränkt: Motorräder

Während die Kategorie A für sämtliche Motorräder ohne weitere Leistungsbeschränkung gilt, dürfen in der Kategorie A1 ausschliesslich Motorräder bewegt werden, deren Hubraum nicht 125 cm³ übersteigt und die Motorleistung höchstens 11 kW beträgt. Dafür kann diese Fahrerlaubnis schon ab 16 Jahren erworben werden, hier gilt: max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren oder höchstens 4 kW bei anderen Motoren. Die Kategorie A beschränkt beinhaltet Motorräder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0,20 kW/kg. Diese Fahrzeuge können auch gedrosselt sein und können dadurch mit vergünstigten Versicherungsbeiträgen bei gleichem Versicherungsumfang deutlich kostensparender versichert werden.

Kategorie B

Die gängigsten Führerausweise werden in der Kategorie B erworben, die neben dem normalen Auto auch noch Arbeitsmotorfahrzeuge und Traktoren mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h (Kategorie F), Traktoren (Kategorie G) sowie Leichtmofas (Kategorie M) beinhaltet. Um den Führerausweis der Kategorie B zu erwerben, muss der Fahrschüler mindestens 17 Jahre alt sein. Übrigens: Der Lernfahrausweis hilft Fahrschülern, im Rahmen ihrer Führerscheinausbildung für die Klasse A und B Fahrpraxis ausserhalb der Fahrschule zu sammeln.

Die grundlegende Voraussetzung ist ein Fahrbegleiter, welcher die Aufgaben hat, der bei diesen Übungsfahrten neben dem Übenden sitzt und darauf Acht gibt, dass die Verkehrsvorschriften beachtet werden und der Übende nicht sich selbst oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. Wer zudem in der Kategorie B noch einen Anhänger mit sich führen möchte, darf das in der Grundversion des Führerausweises schon tun. Allerdings darf für die Führerausweise der Anhänger maximal 750 kg Betriebsgewicht haben und das Gespann darf die zulässige Gesamtmasse von 3,5 Tonnen nicht überschreiten. Wer einen Anhänger mit höherem Betriebsgewicht ziehen möchte, muss die Fahrerlaubnis der Kategorie BE erwerben.

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Kategorien C / C1 / CE und C1E

Egal, ob man Berufskraftfahrer ist oder nur ab und zu mal einen Lastkraftwagen steuern möchte: Hierzu sind Führerausweise in der Kategorie C obligatorisch. Jedoch wird auch hier wieder mit Zusätzen entscheiden, was für ein Fahrzeug in welcher Kategorie gefahren werden darf. Die grundlegende Kategorie C beinhaltet beispielsweise nur Motorwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen, wahlweise mit einem Anhänger, der bis zu 750 kg Betriebsgewicht hat. Kategorie CE erlaubt darüber hinaus die Kombination aus einem Motorwagen der Kategorie C und einem Anhänger oder Sattelauflieger, dessen Betriebsgewicht die 750 kg übersteigt.

Die Kategorie C1 erlaubt es, Motorwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen (jedoch nur bis maximal 7,5 Tonnen) zu fahren. Auch hier gilt: Wahlweise mit einem Anhänger bis 750 kg Betriebsgewicht. Die ergänzende Kategorie C1E erlaubt das Fahren einer Kombination aus einem Motorwagen der Kategorie C1 und einem Anhänger oder Sattelauflieger mit einem Betriebsgewicht von mehr als 750 kg. Jedoch darf hier das maximale Gesamtzugsgewicht von 12 Tonnen nicht überschritten werden. So gilt es hier genau zu schauen, welche Führerausweise wirklich für das Fahren verschiedener Lasten notwendig sind.

Kategorien D / D1 und D1E

Wer zudem als Busfahrer arbeiten möchte, muss über einen Fahrausweis in der Kategorie D verfügen. Hier ist die Aufteilung der Unterklassen ähnlich der Kategorie C. Ein Führerausweis der Oberkategorie D berechtigt zum Fahren von Motorwagen, die zum Personentransport gedacht sind und über mehr als 8 Sitzplätzen ausser dem Führersitz verfügen. Die Kategorie D1 beinhaltet wiederum Motorwagen zum Personentransport mit mehr als 8, aber nicht mehr als 16 Sitzplätzen ausser dem Führersitz. In der Kategorie D1 (3,5 Tonnen) können Motorwagen zum Personentransport bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen mit mehr als 8, aber nicht mehr als 16 Sitzplätzen ausser dem Führersitz gefahren werden, die Kategorie D1E ermöglicht das Fahren einer Kombination aus einem Motorwagen zum Personentransport der Kategorie D1 und einem Anhänger mit einem Betriebsgewicht von mehr als 750 kg.

Der internationale Führerausweis

Wer viel unterwegs ist und mit dem Auto auch einmal verschiedene Landesgrenzen überquert, der kann schnell mit der Notwendigkeit des internationalen Führerausweises in Berührung kommen. Dieser ist kein eigenständiges Dokument, sondern ist nur als Zusatz in Verbindung mit dem nationalen Führerausweis gültig. Zweck des internationalen Führerausweise ist die „Übersetzung“ des nationalen Führerausweises, damit Polizei oder beispielsweise Mietwagenunternehmen im Ausland Ihre Fahrberechtigung erleichtert überprüfen können.

Generell gilt in den EU-Staaten, dass die schweizerische Fahrerlaubnis im Kreditkartenformat problemlos anerkannt werden sollte. Bei Reisen in andere Länder empfiehlt sich der internationalen Führerausweis jedoch schon, vor allem in Albanien, Russland, der Ukraine und Weissrussland. In anderen Ländern ist der internationale Führerausweis darüber hinaus sogar Pflicht. Beantragen können Sie den internationalen Führerausweis beim zuständigen Strassenverkehrsamt Ihres Wohnsitzkantons. Manchmal ist es auch möglich, sich an den Automobil Club Schweiz oder den Touring Club Schweiz zu wenden – hier erfahren Sie mehr Informationen, beispielsweise über die einzureichenden Dokumente. Der internationale Führerausweis ist drei Jahre gültig, kann jedoch nicht verlängert werden. Die Kosten können von Kanton zu Kanton unterschiedlich ausfallen.

Aberkennung ausländischer Führerausweis

Möchte man in die Schweiz ziehen, berechtigt der bisherige Führerausweis für maximal ein Jahr, hier Motorfahrzeuge zu führen. Der Führerausweis kann bis längstens nach 10 Jahren prüfungsfrei in einen schweizerischen Führerausweis umgetauscht werden. Dabei können unter Umständen Klassen verloren gehen. Sind Sie also zugezogen, können Sie beim zuständigen Strassenverkehrsamt den Tausch beantragen.

Wie kann ein Anwalt Sie beim Thema Führerausweis unterstützen?

Besonders als Ausländer mit Wohnsitz in der Schweiz kann man Gefahr laufen, dass die bisherige Fahrerlaubnis aberkannt wird. Schweizerische Behörden dürfen den ausländischen Führerausweis zwar nicht entziehen, diesen jedoch für die Verwendung in der Schweiz für ungültig erklären. Er wird dann bei der Behörde hinterlegt. Oftmals ist es hier hilfreich, sich rechtlichen Rat und Unterstützung zu suchen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie hier perfekt unterstützen und Ihren individuellen Einzelfall genau mit Ihnen prüfen – auch wenn Ihre Fahrerlaubnis aus anderen Gründen entzogen werden soll.

Fragen zum Thema Führerausweis?
Unsere Anwälte für Verkehrsrecht informieren Sie ausführlich zu allen Themen rund um den Führerausweis und beantworten alle Ihre Fragen.

FAQ: Führerausweis

Nein, der aktuelle Führerausweis im Kreditkartenformat hat eine unbeschränkte Gültigkeit.
Ja, das geht. Ein neuer Führerausweis kostet rund 35 CHF.
Beispielsweise kann auf der Karte vermerkt werden, was es für medizinische Einschränkungen beim Lenker gibt, beispielsweise das Tragen einer Brille oder ein Fahrzeug – bei körperlichen Einschränkungen – besonders umgebaut sein darf.
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Ein Beitrag unserer juristischen Redaktion

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