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Fahrzeugausweis § Grundlagen, Nutzen und Inhalt

Wer einen Motorwagen im Strassenverkehr bewegen möchte, benötigt einen Führerausweis. Aber auch das Fahrzeug braucht gültige Dokumente, die nachweisen, wem es gehört und welche technischen Besonderheiten es gibt. Der Schweizer Fahrzeugausweis hat die Aufgaben, ein Fahrzeug einwandfrei zu identifizieren und ist nur in Verbindung mit den richtigen Kontrollschildern gültig.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze

Gesetzliche Grundlagen des Fahrzeugausweises

Laut Artikel 11 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) dürfen Fahrzeugausweise nur dann erteilt werden, wenn das Fahrzeug den Vorschriften und der Verkehrssicherheit entspricht.

Zudem muss die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung bestehen. Der Fahrzeugausweis kann laut dem SVG auch verweigert werden, wenn der Halter des Fahrzeuges Verkehrssteuern nicht gezahlt hat.

Zudem sind für die Fahrzeugausweiserstellung die Verkehrszulassungsverordnung (VZV), die Verkehrsversicherungsverordnung (VVV) sowie die Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) grundlegende gesetzliche Regelungen. Besonders für die Zulassung von Fahrzeugen bestehen wichtige Voraussetzungen.

Definition des Fahrzeugausweises

Ein Fahrzeugausweis dient als Nachweis dafür, dass ein Kraftfahrzeug zur Inverkehrsetzung bewilligt ist und wird nur erteilt, wenn alle Vorschriften erfüllt sind. Dieses amtlich anerkannte Dokument enthält alle wichtigen Daten des Fahrzeuges. Dieser Ausweis ist jedoch nie ein gültiger Nachweis des Fahrzeugeigentümers. Ein gültiger Ausweis des Fahrzeuges ist nicht nur für polizeiliche Kontrollen wichtig sondern auch im Fall von Reparaturen von Bedeutung.

Nutzen und Inhalt des Ausweis

Jedes Kraftfahrzeug muss einen gültigen Ausweis besitzen. In diesem amtlich anerkannten Dokument stehen alle wichtigen Daten zum Fahrzeug: Hersteller, Typ, Motorisierung, technische Änderungen und auch zum Beispiel die Farbe. Ebenfalls sind Angaben zum Halter zu finden und die Kombination der Kontrollschilder – daher ist der Fahrzeugausweis auch nur mit den richtigen Kontrollschildern gültig. Man benötigt den Ausweis des Fahrzeuges jedoch nicht nur bei einer Kontrolle durch die Polizei (dieser Ausweis ist bei jeder Fahrt mitzuführen, sonst wird eine Busse in Höhe von 20 CHF fällig), sondern auch, um beispielsweise Ersatzteile in einer Werkstatt zu bestellen oder die Hauptuntersuchung des Fahrzeugs durchführen zu lassen. Verschiedene Kennnummern im Fahrzeugausweis sind dafür da, den Fahrzeugtyp eindeutig zu identifizieren. Zudem sind folgende Informationen enthalten:

  • Fahrzeugmarke
  • Fahrzeugart
  • Motorisierung
  • Grösse des Fahrzeugs
  • Gewicht des Fahrzeugs
  • Weitere Fahrzeugspezifische Daten

Besonders bei Fahrzeugen der Führerausweiskategorien C und D sind neben dem Fahrzeugausweis auch noch weitere Dokumente vom Lenker mitzuführen. Manchmal sind diese auch nur in Verbindung mit dem Ausweis des Fahrzeuges gültig. Bei manchen Fahrzeugen (schwere Lastkraftwagen und Busse) benötigt der Lenker einen Fahrerqualifizierungsnachweis, der bescheinigt, dass er ein Kraftfahrzeug dieser Kategorie vollumfänglich nutzen darf. Dieser wird dann oft mit dem Ausweis des Fahrzeuges abgeglichen.

Was tun bei Verlieren des Fahrzeugausweises?

Der Fahrzeugausweis unterliegt – genauso wie der Führerausweis – der Mitführungspflicht bei Fahrten mit dem Fahrzeug. Hat man ihn lediglich vergessen, gibt es bei einer Kontrolle eine Ordnungsbusse von 20 CHF. Ist der Fahrzeugausweis verloren gegangen, aber noch gültig, darf ausschliesslich der Fahrzeughalter ein persönlich unterschriebenes Gesuch für ein Duplikat beim Strassenverkehrsamt oder der Kantonspolizei stellen. Das Duplikat wird auch ausschliesslich an den Fahrzeughalter abgegeben. Die Kosten hierfür sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich.

Vorgehensweise bei Wiederauffindung des Originals

Das Fahrzeugausweisduplikat ersetzt das Original. Findet sich das Original wieder an, ist einer von beiden Ausweisen zurückzugeben.

Zulassung von Kraftfahrzeugen

Bei der Zulassung von Kraftfahrzeugen werden Fahrzeugausweis und die zugehörigen Kontrollschilder erteilt. Dazu müssen aber einige Voraussetzungen erfüllt sein, bevor das Kraftfahrzeug im Strassenverkehr vom zukünftigen Halter bewegt werden darf. Dieser kann natürlich vorbereitend mitwirken, um die Zulassung zu beschleunigen. Diese folgenden Voraussetzungen müssen zwingend erfüllt sein:

  • die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung muss bestehen, wenn der Halter nicht nach Artikel 73 Absatz 1 SVG davon befreit ist
  • das Fahrzeug entspricht tatsächlich den Bau- und Ausrüstungsvorschriften
  • das Fahrzeug ist nach dem Automobilsteuergesetz (AStG) versteuert oder von der Steuer befreit
  • wenn das Fahrzeug im Ausland hergestellt wurde, muss es veranlagt oder von der Zollveranlagung befreit sein

Wird für das Fahrzeug eine Abgabe nach dem Schwerverkehrsabgabegesetz erhoben, muss diese zudem vollständig entrichtet worden sein. Oder aber die geschuldeten Sicherheitsleistungen sind vollumfänglich bezahlt worden und das Kraftfahrzeug ist mit dem vorgeschriebenen Erfassungsgerät zur Abgabenerhebung ausgerüstet. Sind alle diese Voraussetzungen erfüllt, steht der Fahrzeugausweisausstellung so gut wie nichts mehr im Weg.

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Ungültigkeit des Fahrzeugausweises – Ausserbetriebsetzung des Fahrzeugs

Spätestens, wenn das Fahrzeug verkauft wird und nicht mehr auf den Halter zugelassen ist, verliert auch der Fahrzeugausweis in Verbindung mit den Kontrollschildern seine Gültigkeit. Jede Änderung, so auch eine Veräusserung, muss vom Halter an das Strassenverkehrsamt gemeldet werden, besonders die endgültige Ausserverkehrsetzung des Fahrzeugs ist unter der Fahrzeugausweisrückgabe bekannt zu geben.

Wichtig für diejenigen Fahrzeughalter, die gerne die Kombination der Kontrollschildern für ein neues Kraftfahrzeug behalten möchten: Lässt ein Halter innert 14 Tagen kein anderes Fahrzeug zu, so sind die Kontrollschilder unverzüglich zurückzugeben. Wer zudem einfach ohne Meldung und einem anderen Kraftfahrzeug mit den Kontrollschildern weiterfährt, macht sich strafbar – eine grobe Verletzung der Verkehrsregeln liegt dann vor.

So kann ein Anwalt für Verkehrsrecht beim Thema Fahrzeugausweis unterstützen

Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie im Falle von Bussgeldern und Administrativmassnahmen rund um den Fahrzeugausweis vielseitig unterstützen. Zum einen kann ein erfahrener Jurist Sie hinsichtlich Ihrer Rechte und Pflichten ausführlich informieren und beraten und verhängte Massnahmen oder Bussgelder auf deren Zulässigkeit hin überprüfen. Wurden Ihnen beispielsweise die Kontrollschilder gestohlen und Sie haben die Befürchtung, jemand könnte Unsinn damit treiben? Oder aber fühlen Sie sich zu Unrecht mit dem Vorwurf von einem ungültigen Fahrzeugausweis konfrontiert? Dann sollten Sie nicht zögern, mit einem rechtlichen Beistand über Ihre Möglichkeiten zu sprechen.

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FAQ: Fahrzeugausweis

Der Fahrzeugausweis wird nicht nur für das Fahrzeug, sondern auch auf einen bestimmten Fahrzeughalter ausgestellt. Deshalb beinhaltet dieser Ausweis des Fahrzeuges neben sämtlichen technischen Fahrzeugdaten auch den Inhalt der Kontrollschilder sowie den Namen und die Adresse des Halters.
Die Höhe der Kosten für einen neuen Ausweis des Fahrzeuges können von Kanton zu Kanton variieren, pendeln sich im Schnitt jedoch zwischen 15 und 20 CHF ein. Je nachdem, in welchem Kanton Sie ein Gesuch für ein Duplikat einreichen, kann auch die Bearbeitungszeit unterschiedlich sein.
Nein, Fahrzeugausweise müssen im Original mitgeführt werden. Artikel 10 des Strassenverkehrsgesetzes definiert dies so: „Fahrzeuge dürfen nur mit Fahrzeugausweisen in Verkehr gebracht werden und Fahrzeugführer bedürfen eines Führerausweises.“ Diese Ausweise sind somit stets im Original mitzuführen und den Kontrollorganen auf Verlangen vorzuweisen.
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Ein Beitrag unserer juristischen Redaktion

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