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Administrativmassnahmen im Verkehrsrecht § Grundlagen, Kosten & Besonderheiten

Administrativmassnahmen werden im Verkehrsrecht immer dann verhängt, wenn leichte, mittelschwere oder schwere Verstösse gegen die Strassenverkehrsvorschriften geahndet werden sollen. Die Art der verhängten Massnahme wird durch viele verschiedene Faktoren bestimmt – die Schwere des Vergehens beispielsweise ist einer davon. Doch auch die Häufigkeit der bisherigen Verstösse nimmt auf die Strafe Einfluss, daher sind „Wiederholungstäter“ besonders gefährdet.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze

Administrativmassnahmen im Strassenverkehr: Das sind die gesetzlichen Grundlagen

Im Gegensatz zum Strafverfahren, bei dem oftmals mit einer Bestrafung durch eine Busse, Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe zu rechnen ist, sind Administrativmassnahmen vor allem dadurch gekennzeichnet, dass Sie etwas mit dem „Organisatorischen drumherum“ zu tun haben.

Das bedeutet konkret, dass für den Verkehrssünder weitere Auflagen ausgesprochen werden, wie beispielsweise der Entzug des Führerausweises oder die erneute Teilnahme am Verkehrsunterricht.

Die Grundlage für die Festsetzung der Massnahmen richtet sich vor allem nach den Vorgaben im Strassenverkehrsgesetz (SVG) und der Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr (VZV). Dabei hängt die Art oder auch die Schwere der jeweiligen Administrativmassnahme immer davon ab, wie schwer der zu betrachtende Verstoss gegen die Verkehrsregeln war.

Was genau ist eine Administrativmassnahme?

Eine Administrativmassnahme hat als einziges Ziel eine Erhöhung der Sicherheit im Strassenverkehr. Fast immer geht es dabei um Ihren Führerausweis. Die häufigsten Administrativmassnahmen sind ein Führerausweis-Entzug oder eine Verwarnung, wenn jemand gegen eine Vorschrift des Strassenverkehrs verstösst – dies nennt man dann „Widerhandlung“. In der Regel gibt es für besonders leichte Regelverstösse eine Ordnungsbusse, für die es wiederum keine Administrativmassnahmen gibt.

Arten von Administrativmassnahmen im Strassenverkehr

Hingegen sind bei darüber hinaus als „schwerere“ geltende Widerhandlungen gegen die Vorschriften im Strassenverkehr Administrativmassnahme sehr gut möglich. Dabei muss jedoch noch innerhalb dieses Betrachtungsrahmens zwischen drei Stufen der Schwere des Vergehens unterschieden werden:

  • Leichte Widerhandlung
  • Mittelschwere Widerhandlung
  • Schwere Widerhandlung

Je nachdem, wie schwer das Vergehen bzw. die Widerhandlung eingestuft werden, wird auch die Administrativmassnahme ausfallen.

Was passiert bei wiederholten Verstössen gegen die Verkehrsregeln?

Erst einmal ist es bei der Beurteilung von der Schwere eines einzelnen Verstosses nicht wichtig, ob die zu bestrafende Person in ihrem Leben schon einmal gegen die Verkehrsregeln verstossen hat. Auch die Tatsache, ob sie aus beruflichen Gründen ein Fahrzeug führen muss, ist dabei nicht von weiterer Bedeutung. Jedoch werden diese Merkmale für die Festlegung der Massnahmendauer durchaus zu Rate gezogen.

Bei der Festlegung der Massnahmendauer haben zuvor begangene Verstösse somit dennoch eine Bedeutung: Wiederholungstäter/innen müssen in der Regel mit strengeren Konsequenzen rechnen. So können sich beispielsweise beim Besitz des Führerausweises die Strafen aus zwei Vergehen „addieren“, was dann einen Entzug dessen zur Folge haben könnte, was bei einem Vergehen an sich noch nicht passiert wäre. Sollten Sie zum ersten Mal eine Widerhandlung begangen haben, sind beispielsweise folgende Strafen möglich:

  • Bei einer leichten Widerhandlung können Sie mit einer Verwarnung rechnen.
  • Eine mittelschwere Widerhandlung hat mindestens einen Monat den Entzug des Führerausweises zur Folge
  • Eine schwere Widerhandlung geht mindestens mit einem dreimonatigen Entzug des Führerausweises einher
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Wenn zum wiederholten Male eine Widerhandlung begangen wurde, fällt auch die Administrativmassnahme deutlich strenger aus. Konkret könnte dies beispielsweise bedeuten, dass

  • eine vor einem Jahr erhaltene Verwarnung in Verbindung mit einer aktuellen leichten Widerhandlung einen Monat ohne Führerausweis bedeutet
  • ein vor eineinhalb Jahren durch eine mittelschwere Widerhandlung bedingter einmonatiger Führerausweisentzug dazu führt, dass eine aktuelle mittelschwere Widerhandlung mit ganzen vier Monaten Führerausweisentzug geahndet wird
  • ein Führerausweisentzug wegen einer schweren Widerhandlung in den letzten fünf Jahren sich auf eine aktuelle schwere Widerhandlung so stark auswirkt, dass der Ausweis für ein ganzes Jahr abgegeben werden muss

Weitere Administrativmassnahmen neben dem Führerausweisentzug

Weitere mögliche Konsequenzen eines Verstosses sind zusätzlich ebenfalls im Gesetz festgehalten und können sich beispielsweise wie folgt gestalten:
  • Generelle Verweigerung der Behörden beim Ausstellen eines Führerausweises
  • Verwarnung der Fahrzeugführerin / des Fahrzeugführers
  • Anordnung über den Besuch von Verkehrsunterricht
  • Ein ausländischer Führerausweis darf nicht länger in der Schweiz verwendet werden
  • Anordnung einer behördlichen Kontrollfahrt oder einer erneuten Fahrprüfung
  • Pflicht zum Erscheinen bei einer verkehrsmedizinischen oder -psychologischen Untersuchung
  • Entzug des Führerausweis auf unbestimmte Zeit, wenn nachweislich nachgewiesen werden kann, dass eine Person generell nicht über die Eignung zum Fahren verfügt
Somit besitzt das Schweizer Verkehrsrecht viele Möglichkeiten, um Widerhandlungen im Strassenverkehr zu bestrafen, die deutlich über den reinen Entzug des Fahrausweises hinausgehen. Die Kosten für Nachschulungen bzw. Untersuchungen sind zudem von dem Fahrausweisbesitzer zu tragen, vor allem, wenn sie die Voraussetzungen für die Wiedererlangung sind.

Welche Kosten beim Administrativverfahren entstehen

Leider ist es ist nicht günstig – denn auch beim Administrativverfahren handelt es sich um ein Verwaltungsverfahren, bei dem ein grosser Aufwand bei der Behörde entstanden ist. Dieser Aufwand wird dem Betroffenen in Form einer Gebühr auferlegt, wobei das Verursacherprinzip gilt. Die Gebühr für das Verfahren wird zusammen mit der Verfügung in Rechnung gestellt und muss zusätzlich zu allen fälligen Bussen, Geldstrafen oder Verfahrenskosten im Strafverfahren ebenso bezahlt werden. Die genaue Höhe der Gebühren lässt sich dabei nicht genau benennen, denn diese ist von vielen verschiedenen Faktoren abhängig. Zum einen richten sich diese nach der Strassenverkehrsverordnung und ist somit als Pauschalbetrag für den durchschnittlichen Verwaltungsaufwand pro Massnahme festgelegt, zum anderen können die Gebühren im Einzelfall erhöht werden, wenn ein eindeutiger Mehraufwand nachgewiesen werden kann.

Wie kann ein Anwalt für Verkehrsrecht unterstützen?

Besonders, wer beruflich oder gar privat (beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen) auf seinen Führerausweis angewiesen ist und ein Fahrverbot auferlegt bekommt, der möchte selbstverständlich gerne gegen die Administrativmassnahme vorgehen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann mit Ihnen gemeinsam Ihre Möglichkeiten besprechen und ein Vorgehen bezüglich Einspruch oder gar Verhandlung vor Gericht planen. Mit dem Anwalt für Führerausweisentzug an Ihrer Seite sind Sie vor allem rechtlich dahingehend abgesichert, dass Sie vielleicht auch Möglichkeiten als Gegenangebot anbieten können, beispielsweise wenn es Ihnen zwar momentan nicht, aber später doch möglich sein kann, Ihren Führerausweisentzug als Strafe auszuführen. Lassen Sie sich auf jeden Fall beraten, falls Sie das Gefühl haben, rechtlichen Rat unbedingt zu benötigen.

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FAQ: Administrativmassnahmen

Dies ist in der Regel kompliziert, schwierig und langwierig – und bedingt meist die Hilfe eines Anwalts vor Gericht. Denn: Die jeweilige Administrativbehörde, welche den Ausweisentzug anordnet, ist grundsätzlich an die Feststellungen der Strafverfolgungsbehörden gebunden und darf ohne ernsthafte Gründe auch nicht einfach von diesen abweichen. Bereits im Strafverfahren ist es daher unabdingbar, Einwände mit Anwaltshilfe geltend zu machen – die Rechtskraft des Urteils lässt sich in der Regel nicht mehr ändern!
Entweder wurde der Führerausweis direkt bei einer Kontrolle (beispielsweise durch Fahren im angetrunkenen Zustand) von der Polizei abgenommen oder Sie wurden aufgefordert, den Führerausweis nach einem Urteil bei einer Behörde abzugeben. In beiden Fällen gilt: Ab sofort dürfen Sie kein Fahrzeug mehr bewegen, bis Sie ihren Führerausweis wieder bekommen. Haben Sie ihn nach der vereinbarten Frist wieder in Ihren Händen, dürfen Sie wieder fahren!
Bei einem Führerausweis auf Probe gelten ganz spezielle Regeln im Fall einer Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsvorschriften. Bei der ersten Widerhandlung, die zum Entzug führt, wird die Probezeit (zu dem Entzug des Führerausweises) um ein Jahr verlängert. Kommt es zu weiteren Widerhandlung, wird der Führerausweis auf Probe sogar zurückgenommen und ist nicht mehr gültig.
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