Verletzung der Verkehrsregeln § Definition, Grundlagen & Strafen
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Verkehrsregeln dienen dazu, allen Strassenverkehrsteilnehmer dabei zu helfen, sich im Verkehr zurecht zu finden und sich zu orientieren. Die grundlegende Idee war, ein einheitliches System zu definieren, dass allen Verkehrsteilnehmer bekannt ist. So sollte erreicht werden, dass der Verkehr sich „von allein“ regeln kann. Wer sich nicht an die Regeln hält, wird bestraft – wie hart, entscheidet sich dadurch, ob es sich um eine einfache oder grobe Verletzung der Verkehrsregeln handelt.
- Das Strassenverkehrsgesetz SVG sowie die Verkehrsregelnverordnung VRV sind die grundlegenden Gesetze zur Definition von Verkehrsregelverletzungen
- Unterschieden wird zwischen einfacher sowie grober Verkehrsregelverletzung
- Bei einer Verkehrsregelverletzung wird die Strafe aufgrund der Schwere des Vergehens bestimmt
Gesetzliche Grundlagen der Verkehrsregeln
Zum einen besagt das Strassenverkehrsgesetz (SVG) in den Artikeln 26 bis 57, dass „alle Verkehrsteilnehmer sich an die Verkehrsregeln zu halten haben“.
Zum anderen besteht die Verkehrsregelnverordnung (VRV), in der sämtliche Verkehrsregeln definiert worden sind. Zusammen bilden die beiden Gesetzestexte die Grundlage zur Bestimmung bei einer Verletzung der Verkehrsregeln.
Arten von Verkehrsregelverletzungen
Vor dem Gesetz gibt es zwei unterschiedliche Interpretationen davon, mit welcher Schwere eine Verkehrsregel verletzt wird. Unterschieden wird dabei zwischen:
- Einfache Verletzung der Verkehrsregeln
- Grobe Verletzung der Verkehrsregeln
Dabei ist es manchmal gar nicht so einfach, die Schwere des Verstosses zu definieren. Denn es müssen für beide Vergehen ein paar bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Eine einfache Verletzung der Verkehrsregeln passiert in der Regel ohne Vorsatz, eine grobe Verkehrsregelverletzung wird meist unter dem Wissen ausgeführt, welche Folgen das Verhalten des Verursachers nach sich ziehen kann.
Die einfache Verletzung der Verkehrsregeln
Eine einfache Verletzung der Verkehrsregeln liegt dann vor, wenn die Verletzung nur eine geringe Gefahr für die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer darstellt. Zudem trifft die Person für die Verletzung nur ein leichtes Verschulden (beide Voraussetzungen sind in Artikel 16a des SVG definiert). Dies muss zwar jeweils für den bestimmten Einzelfall untersucht werden, Beispiele hierfür könnten jedoch sein:
- Innerorts wird 16 bis 24 km/h schneller als erlaubt gefahren
- Beim Einbiegen in den Kreisel wird ein Velofahrer übersehen, es kommt zu einem Zusammenstoss
- Beim Ausparken wird ein Pfosten übersehen und aus Versehen vom Lenker beschädigt
Die grobe Verkehrsregelverletzung
Laut dem SVG liegt dann eine grobe Verletzung der Verkehrsregeln vor, wenn „eine ernstliche Gefahr für die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer hervorgerufen wird oder Verursacher eine solche Gefährdung in Kauf nimmt. Somit liegen bei dem Straftatbestand „grobe Verletzung der Verkehrsregeln“ zum einen ein qualifiziertes Verschulden als auch eine qualifizierte objektive Gefährdung vor. Beispiele könnten sein:
- Verletzung einer „elementaren“ Verkehrsregel: Beispielsweise ein Halten auf der linken Spur der Autobahn ohne Grund
- Überhöhte Geschwindigkeit mit Unfall als Folge, bei dem Menschen zu Schaden kommen
- Abdrängen eines anderen Fahrzeuges von der Fahrbahn
- Rasen
Übertretungen von Geschwindigkeiten oder gar Rasen gelten oft schon als grobe Verkehrsregelverletzung. Denn laut dem Gesetz muss der Lenker seine Geschwindigkeit im Rahmen einer Begrenzung anpassen. Tut er dies nicht, macht er es wissentlich und somit unter Vorsatz. Kommt es zu einem Raserunfall, sind die Folgen meist gravierend.
Der objektive und der subjektive Tatbestand
Für eine objektive Betrachtung des Tatbestandes ist es notwendig, dass nachgewiesen werden kann, dass der Lenker zum einen eine wichtige Verkehrsvorschrift in gravierender Weise missachtet und zudem ein „rücksichtsloses oder sonst schwer regelwidriges“ Verhalten an den Tag gelegt hat. Zudem muss auch die dritte Voraussetzung, die „ernstliche Gefährdung für die Sicherheit anderer“, gegeben sein, damit der objektive Tatbestand grobe Verkehrsregelverletzung vorliegt.
Die Erfüllung des subjektiven Tatbestandes wird dadurch gegeben, dass der Lenker sowohl die grobe Verkehrsregelverletzung als auch die Schaffung der Gefahr zumindest in Kauf genommen haben muss. Somit kann ihm vorgeworfen werden, dass er grundlegende Sorgfaltspflichten missachtet hat und er sich der allgemeinen Gefährlichkeit seiner Fahrweise bewusst gewesen sein muss. Eine Vorsätzlichkeit bzw. eine bewusst grob fahrlässige Handlung wird hierbei unterstellt.
Mögliche Strafen bei Verletzungen von Verkehrsregeln
Laut dem SVG wird eine einfache Verletzung von Verkehrsregeln mit einer Busse bestraft. Wird anschliessend ein Administrativverfahren eröffnet, so können sowohl eine Verwarnung als auch ein Führerausweisentzug von mindestens einem Monat die Folgen sein. Eine Eintragung des Vergehens im Strafregister erfolgt in der Regel nicht. Entsteht darüber hinaus durch eine grobe Verletzung der Verkehrsregeln vom Verursacher eine ernstliche Gefahr für die Sicherheit anderer oder nimmt er diese billigend in Kauf, kann er mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden.Die Verurteilung wird zusätzlich im Strafregister eingetragen und der Führerausweis wird beim erstmaligen Vergehen für mindestens drei Monate entzogen.
So kann ein Anwalt für Verkehrsrecht unterstützen
Wird Ihnen eine Verletzung der Verkehrsregeln vorgeworfen, sollten Sie bei einem berechtigten Zweifel mit Hilfe eines Anwalts prüfen, ob der Vorwurf gerechtfertigt ist. Denn oftmals erfolgt die Einstufung, ob es sich um eine einfache Verletzung der Verkehrsregeln oder um eine grobe Verletzung der Verkehrsregeln handelt, fälschlich. Kann Ihnen beispielsweise nicht bewiesen werden, dass Sie unter Vorsatz und mit dem Wissen über die Folgen gehandelt haben, ist beispielsweise der Tatbestand für eine grobe Verletzung der Verkehrsregeln nicht gegeben. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie dabei unterstützen, ungerechtfertigte Anschuldigungen zu widerlegen und so ein drohendes Strafmass mildern.
Besprechen Sie mit dem rechtlichen Beistand Ihre Zweifel und lassen Sie sich eingehend beraten. Vielleicht muss ein Entzug des Führerausweises nicht die Folge sein, wenn Ihnen beispielsweise ein Unfall passiert ist, bei dem Sie lediglich ein wenig unaufmerksam waren.Aber auch, wenn Sie sich beispielsweise durch Nötigung im Strassenverkehr bedrängt gefühlt haben oder sich sonst in einer für Sie gefährlichen Situation wiedergefunden haben, die Sie zur Anzeige bringen möchten, kann Ihnen ein Anwalt für Verkehrsrecht dabei helfen, Ihre Ansprüche geltend zu machen. Wenn Sie eine Verletzung der Verkehrsregeln beweisen können, sollten Sie auf keinen Fall zögern, rechtlichen Beistand hinzuziehen.
FAQ: Verletzung der Verkehrsregeln
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