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Signalisationsverordnung § Grundlagen, Signalarten & mehr

Im Strassenverkehr geht es weder ohne Regeln noch ohne Hinweise. Damit sich alle Verkehrsteilnehmer zurechtfinden, gibt es einheitliche Vorschriften dafür, wie diese Hinweise auszusehen haben. Somit können sich Autofahrer und andere in jedem Kanton und auf jeder Strasse orientieren. Dabei reicht das Wissen um die geltenden Verkehrsregeln nicht immer aus, an manchen Stellen braucht es Unterstützung durch Hinweise oder Lichtsignale, um Fahrer auf Verbote, Gebote oder Vorschriften hinzuweisen. In diesem Ratgeber erfahren Sie mehr zur Signalisationsverordnung.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze

Grundlagen der Signalisations­verordnung SSV

In der Signalisationsverordnung lassen sich sowohl die Regelungen für Signale, Markierungen und Reklamen auf Strassen finden, als auch die Zeichen und Weisungen der Polizei sowie Verkehrsanordnungen und Verkehrsbeschränkungen.

Als Strassen gelten sämtliche Haupt- und Nebenstrassen sowie Autostrassen und Autobahnen. Oftmals sind die Signalisationen in verschiedenen Strassenbereichen unterschiedlich.

Dabei gelten die Signale und Markierungen erst einmal generell für alle Strassenbenützer. Signale und Markierungen, die nicht für bestimmte Fahrzeugarten abgestimmt sind, gelten für den Verkehr allgemein – und somit auch für Reiter und Führer von grossen Tieren. Für den schweizerischen Militärverkehr gelten zudem weitere, besondere Bestimmungen – diese Signale sind meist in der Farbkombination gelb-schwarz zu finden.

Auf Autobahnen und Autostrassen haben Tafeln zur Wegweisung generell einen grünen Grund mit weisser Schrift. Tafeln oder Felder, die über andere Strassen erreichbare Ziele angeben, unterscheiden sich zudem mit einem blauen Grund und weisser Schrift. Ebenfalls werden Parkplätze, Tankstellen und Restaurants nur angezeigt, wenn die Einrichtung oder der Betrieb von der Autobahn oder Autostrasse her erreicht werden kann. Aufmerksamen Autofahrern ist zudem sicher schon einmal aufgefallen, dass auf Autobahnen oftmals Kilometertafeln angebracht sind – dies ist vor allem bei Unfällen hilfreich, um den genauen Standort durchzugeben (auch Notrufsäulen sind entsprechend gekennzeichnet).

Unterscheidung nach Signalarten

Die unterschiedlichen Verwendungsbereiche, in denen Signale Anwendung finden, lassen sich auf verschiedene, grundlegend wichtige Arten herunterbrechen. Dies erlaubt eine Einteilung, nicht nur bezüglich ihrer Form, sondern auch ihrer Einsatzbereiche. Signale werden in folgende Arten unterteilt:

  • Gefahrensignale
  • Vorschriftssignale
  • Vortrittssignale
  • Hinweissignale

Gefahrensignale

Gefahrensignale haben in der Regel die Form eines gleichseitigen Dreiecks. Der Rand ist mit einem roten Streifen und ein schwarzes Symbol auf weissem Grund gilt als Hinweis. Bei Matrixsignalen können der Grund schwarz und das Symbol weiss sein. Sie werden nur an den Stellen angeordnet, wo ein Fahrer, der sich nicht auskennt, eine Gefahr entweder gar nicht oder erst zu spät erkennen kann. Dabei kann als Zusatz die Länge der Strecke in Kilometern angegeben sein, auf der die Gefahr besteht. Beispiele für Gefahrensignale sind:

  • Eine gefährliche Strassenlage, wie beispielsweise ein unbeschrankter Bahnübergang, Schleudergefahr oder Gefälle
  • Übrige Gefahren, beispielsweise in der Nähe von Fussgängerüberwegen, Tiere oder Gefahr von erhöhtem Stauaufkommen

Innerorts stehen die Gefahrenschilder in der Regel 50 Meter vor dem Gefahrenbereich, ausserorts zwischen 150 und 250 Meter von der Gefahr entfernt. Auf Autostrassen oder Autobahnen ist die Distanz noch länger: Bereits 500 bis 1000 Meter vor der Gefahrenstelle wird mit einer dem Signal beigefügten Distanztafel auf die Gefahr hingewiesen.

Vorschriftssignale

Vorschriftssignale zeigen ein Verbot oder Gebot an und sind in der Regel rund. Verbotssignale verfügen dabei generell über einen roten Rand und ein schwarzes Symbol auf weissem Grund in der Mitte. Bei Matrixsignalen könnte der Grund auch einmal schwarz und das Symbol weiss sein. Gebotssignale haben eine schmale weisse Umrandung, das Gebotssymbol ist weiss auf blauem Grund. Bei einer kurzfristiger Signalisation werden Vorschriftssignale oft auch weissem dreieckigem Faltsignal dargestellt. Beispiele für Vorschriftssignale sind:

Auch bei den Vorschriftssignalen wird oft über eine kleine Zusatztafel die Entfernung bis zur Stelle genannt, an dem das Vorschriftssignal gilt. Fahrverbote sowie Mass- und Gewichtsbeschränkungen werden zudem spätestens bei der letzten Umfahrungsmöglichkeit angekündigt, damit der Fahrzeugführer noch rechtzeitig auf die Situation reagieren kann.

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Vortrittssignale

Vortrittssignale regeln an Kreuzungen, Ausfahrten oder anderen sich begegnenden Strassen, welches Fahrzeug anderen Fahrzeugen den Vortritt gewähren muss oder welches den Vortritt hat. Dabei sind Vortrittssignale der äusseren Form nach der Gefahren-, Vorschrifts- oder Hinweissignalen ähnlich, die Farbgebungen und Symbole sind dabei oft sehr unterschiedlich. Beispiele für Vortrittssignale sind:

  • „Stop“ und „Kein Vortritt“: Das Fahrzeug an diesem Signal hat den anderen Fahrzeugen den Vortritt zu gewähren
  • „Hauptstrasse“: Dieses Signal kennzeichnet Strassen mit Vortritt
  • Vortritt bei Fahrbahnverengungen

Manchmal werden die Signale durch rote und schwarze Pfeile gekennzeichnet, die die Verkehrsrichtung darstellen sollen – der sich auf der roten Fahrtrichtung befindliche Fahrzeugführer muss dabei warten. Eine gelbe Raute mit weisser Umrandung zeigt den Vortritt an, schwarze Striche kündigen das Ende des Vortritts an.

Hinweissignale

Hinweise können zum einen Botschaften für das Verhalten darstellen, besondere Strassen kennzeichnen oder auch Parkplätze anzeigen. Beinhalten die Hinweissignale Verhaltensregeln, sind sie in der Regel rechteckig oder quadratisch und haben auf blauem Grund entweder ein weisses Symbol oder ein Symbol in einem weissen Innenfeld. Sie stehen unter Vorbehalt abweichender Bestimmungen für einzelne Signale am Beginn der Strecke, für die der Hinweis gilt und können durch eine Zusatztafel „Streckenlänge“ begleitet werden. Beispiele für Hinweissignale sind:

  • Einbahnstrasse, Sackgasse oder Wasserschutzgebiet
  • Wegweiser
  • Kennzeichnung von Autobahnen und Autostrassen
  • Fussgängerüberwege oder Fussgänger-Überführungen
  • Abstellplatz für Pannenfahrzeuge
  • Notfallspuren

Zudem sind Hinweissignale auch für Parkbereiche zu finden: Parkplätze werden durch den Hinweis „Parkieren gestattet“ gekennzeichnet, Bereiche, in denen eine Parkscheibe zu verwenden ist, extra benannt. Auch Ortschaftstafeln gelten als Hinweissignale und ziehen automatisch weitere Regeln mit sich, wie beispielsweise die Verringerung der gefahrenen Geschwindigkeit – ohne dass es einen weiteren, besonderen Hinweis bedarf.

Ergänzende Angaben zu Signalen

Angaben, die die Signale unterstützen sollen, stehen auf einer rechteckigen Zusatztafel, die meist unter dem eigentlichen Signal angebracht sind. Der Grund der Zusatztafel ist in der Regel weiss, die Symbole darauf schwarz. Bei Hinweisschildern, die einen blauen Grund haben, werden meist einfache Zusätze in weisser Schrift oder Symbol angegeben. Zudem unterscheidet man zwischen allgemein verwendbaren Zusatztafeln, wie „Streckenlänge“, „Wiederholungstafel“ bei sich wiederholenden Beschilderungen oder „Richtungstafeln“, wenn es um die Richtung geht, in der sich der Zweck des Signals befindet.

Zeichen und Weisungen der Polizei

Wird der Verkehr durch die Polizei geregelt, setzen deren Zeichen und Weisungen alle anderen Signale temporär ausser Kraft. Strassenbenützer haben die Pflicht, diese Zeichen abzuwarten, wenn sie nicht in einer fahrenden Kolonne befinden und ein Haltezeichen gegeben wird. Zur Verdeutlichung der Handzeichen wird von der Polizei oftmals ein weisser Stab, bei schlechten Sichtverhältnissen eine Stablampe mit weissem oder gelbem Licht verwendet. Diese Zeichen von der Polizei sind fest definiert:

  • Hochhalten eines Armes bedeutet „Halt vor der Verzweigung für alle Richtungen“
  • Ausstrecken eines Armes zeigt ein Halt für den Verkehr von hinten
  • Seitliches Ausstrecken beider Arme deutet dem Verkehr von hinten und vorn „Halt“ an
  • Ein Heranwinken signalisiert die freie Fahrt in der entsprechenden Richtung
  • Ein Auf- und Abbewegen des Armes fordert zum Verlangsamen der Fahrt auf

Oftmals regelt die Polizei nach einem Unfall oder sonstigen nicht vorhersehbaren Umständen die Verkehrsführung. Dabei leben die Polizisten nicht ungefährlich, besonders auf Autostrassen oder Autobahnen gilt hier für alle Verkehrsteilnehmer besondere Vorsicht, um die Polizisten nicht unnötig zu gefährden. Die Handzeichen können jedoch auch bei der Erfüllung anderer polizeilicher Aufgaben (z.B. Verkehrskontrollen) gegeben werden.

Lichtsignale

Statische Signale reichen oftmals nicht aus, um den Verkehr ganzheitlich zu regeln. Daher gibt es an kritischen Punkten der Verkehrswegen Lichtsignale, die zusätzlich den Verkehrsfluss beeinflussen. Sie gehen den allgemeinen Vortrittsregeln, den Vortrittssignalen und Markierungen immer vor. Unterschieden wird zwischen den Farben Rot, Gelb und Grün:

  • Rotes Licht bedeutet „Halt“. Erscheint im roten Licht jedoch ein schwarzer Kontur Pfeil, gilt das Haltegebot nur für die Pfeilrichtung
  • Grünes Licht gibt den Verkehr frei – abbiegende Fahrzeuge müssen jedoch dem Gegenverkehr und den Fussgängern auf der Querstrasse den Vortritt lassen
  • Gelbes Licht bedeutet,
    • wenn es auf das grüne Licht folgt: Halt für Fahrzeuge, die noch vor dem Lichtsignal schaffen, anzuhalten
    • wenn es zusammen mit dem rotem Licht erscheint: Fahrer haben sich für die Weiterfahrt bereitzuhalten und die Freigabe des Verkehrs durch das grüne Licht abwarten
    • Erscheint im gelben Licht ein schwarzer Kontur Pfeil, gilt dies auch wieder nur für die angezeigte Richtung 

Rotes Blinklicht wird darüber hinaus nur bei Bahnübergängen verwenden, gelbes Blinklicht mahnt den Verkehr zu besonderer Vorsicht. Sind Lichter mit Fahrradsymbolen versehen, gelten diese ausschliesslich für Fahrradfahrer, mit Fussgängersymbole entsprechend für Fussgänger. Diese dürfen die Fahrbahn dann nur betreten, wenn das Signal grün ist, bei rot oder gelbem Zwischenlicht haben sie die gefährlichen Bereiche unverzüglich zu verlassen.

Besondere Lichtsignale

Weisse Lichter mit bestimmter Anordnung richten nur an Fahrzeuge im öffentlichen Linienverkehr, diese sind verbindlich für die Führer dieser Fahrzeuge. Soll der Verkehr auf Strassen mit mehr als einem Fahrstreifen geregelt werden, wird ein bestimmtes System von über der Fahrbahn angebrachten Lichtsignalen verwendet. Dies kann zur zeitweiligen Sperrung einzelner Fahrstreifen oder zur zeitweiligen Freigabe des Pannenstreifens verwendet und nennt sich „Lichtsignal-System für die zeitweilige Regulierung von Fahrstreifen“. Die Regelungen sind wie folgt definiert:

  • Grüne, senkrecht nach unten gerichtete Pfeile: Der Verkehr ist auf dem betreffenden Streifen gestattet. Die Pfeile erlöschen, sobald dort rote, gekreuzte Schrägbalken oder gelb blinkende Pfeile erscheinen.
  • Gelb blinkende, schräg nach unten gerichtete Pfeile: Der Führer muss den betreffenden Streifen baldmöglichst in der angezeigten Richtung verlassen.
  • Rote, gekreuzte Schrägbalken (rotes Kreuz): Der betreffende Streifen ist gesperrt. Der Führer muss den Streifen verlassen und auf einem Streifen weiterfahren, der durch grüne Pfeile für den Verkehr freigegeben ist.
Gelbes Drehlicht verboten

Weiterhin ist ein gelbes Blinklicht zur Warnung der Straßenbenützer nur dann zulässig, wenn es in Verbindung mit einem grünen Pfeil, bei ausgeschalteten Lichtsignalanlagen, bei Baustellen oder gefährlichen Hindernissen auf der Fahrbahn verwendet wird, ein gelbes Drehlicht ist verboten.

Markierungen

Markierungen begrenzen bestimmte Bereiche im Strassenverkehr. Das können neben Fahrstreifen auch Radstreifen und Fusswege, Kennzeichnungen von Bushaltestellen oder Halte- und Wartelinien sein. Aber auch Sperrflächen sowie Parkplätze oder Park- und Halteverbote werden durch Markierungen gekennzeichnet. In der Regel werden Markierungen aufgemalt oder auf der Fahrbahn befestigt, manchmal bietet sich auch an, dass sie darin eingelassen werden. Dabei dürfen sie jedoch nicht störend über die Fahrbahn vorstehen und müssen möglichst gleitsicher sein. Wo nötig, werden sie reflektierend ausgestaltet oder können auch mit Rückstrahlen ausgestattet sein.

Wie kann ein Anwalt für Verkehrsrecht beim Thema Signalisations­verordnung unterstützen?

Es ist leider passiert, dass Sie ein Signal übersehen haben? Vielleicht war die Situation unübersichtlich oder schlechtes Wetter machte die Signalgebung schwierig? Es könnte jedoch oft schwierig werden, solch einen Sachverhalt zu beweisen – ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie jedoch vertreten und mit seiner Hilfe stehen Ihre Erfolgsaussichten doch oft besser, als Sie vielleicht auf Sie wirken. Besprechen Sie mit ihm die Situation und prüfen Sie gemeinsam, ob es sinnvoll ist, gegen einen Bussgeldbescheid Einspruch einzulegen.

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FAQ: Signalisations­verordnung

Die Lichtsignal-Anlagen werden besonders auf Strecken mit hohem Verkehrsaufkommen eingesetzt, aber auch in Bereichen mit besonderem Gefahrenpotenzial, z. B. aufgrund regelmässiger Nebelereignisse. Da sie dynamisch gesteuert werden können und daher auf die Umweltbedingungen angepasst werden können, haben die Anlagen Vorrang vor analogen Anzeigen, es sei denn, sie sind nicht eingeschaltet.
Wenn die Lichtsignale ausgeschaltet sind, gilt zunächst: Alle Fahrzeuge auf der kreuzenden Strasse haben Vortritt, wenn nichts durch andere statische Signale geregelt werden kann. Kommt die Polizei zum Ort und beginnt, den Verkehr zu regeln, ist sich an deren Weisungen zu halten.
Ja, Baustellen, die sich auf und unmittelbar neben einer Fahrbahn befinden, müssen mit dem Signal „Baustelle“ angekündigt werden, welches beim Durchfahren einer Baustelle selbst öfters wiederholt wird.
Ein Beitrag unserer juristischen Redaktion
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