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Nötigung im Strassenverkehr § Arten, Beweislage & Strafen

Manchmal sorgen Stress und Eile dafür, dass im Auto die Nerven auch mal blank liegen – drängeln oder zu dichtes Auffahren ist hierbei jedoch nichts, was die Situation zu verbessern scheint. Dennoch: Ungeduldige Lenker gibt es genug. Für das zu nahe nachfahren und das Drängeln kann es harte Strafen geben. Erwischt werden jedoch nur die Wenigsten.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze

Gesetzliche Grundlagen

Artikel 34 Absatz 4 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) beschreibt eindeutig, dass gegenüber allen Strassenbenützern ausreichender Abstand zu wahren ist, gerade beim Kreuzen und Überholen sowie beim Neben- und Hintereinanderfahren. Und auch die Verkehrsregelnverordnung (VRV) findet in Artikel 12 Regeln für das „Hintereinanderfahren“ und wie in solchen Situation zu handeln ist.

Wann beginnt „Nötigung“ im Strassenverkehr?

Das zu nahe nachfahren oder drängeln lässt sich nicht auf genaue Meter definieren, denn ist auch immer von weiteren Faktoren wie beispielsweise der gefahrenen Geschwindigkeit abhängig. Der korrekte Abstand zum Vordermann ist jedoch dann als ausreichen anzusehen, wenn das hintere Fahrzeug bei überraschendem Bremsen des voranfahrenden Fahrzeugs noch rechtzeitig bremsen kann. Um zu überprüfen, ob ausreichend Abstand gehalten wurde, helfen entweder die 2-Sekunden-Regel bei der „21-22“ gezählt wird oder die „halber Tacho-Regel“, die besagt, dass die halbe auf dem Tacho abgelesene Geschwindigkeit in Metern zum vorausfahrenden Auto Abstand zu halten ist. Für die korrekte Einhaltung des ausreichenden Abstandes zum voranfahrenden Fahrzeug ist immer und ausschliesslich der Führer des hinteren Fahrzeugs verantwortlich!

Zudem geht der Begriff der Nötigung noch darüber hinaus – denn diese ist im Strassenverkehr immer dann gegeben, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer mit verkehrswidrigen Verhalten vorsätzlich unter Druck gesetzt wird, sodass dieser sich aus Angst zu einem bestimmten (unfreiwilligen) Verhalten gezwungen, also genötigt, sieht. Wenn diese Faktoren zusammenkommen, spricht man von Nötigung.

Polizeikontrollen mit Videos

Da Drängeln und zu nahes Nachfahren unnötige Unfallrisiken darstellen, kontrolliert die Polizei auch einmal einem speziell ausgerüsteten Video-Fahrzeug, um Drängler zu überführen. Das Videosystem kann den Abstand zwischen zwei Fahrzeugen messen, wenn dieser zu klein erscheint. So beweist die Polizei, wie lange ein Lenker mit nicht ausreichendem Abstand zum Vordermann unterwegs ist und welcher Minimalabstand dabei eingehalten wird.

Welche Strafen sind für Nötigung im Strassenverkehr möglich?

Leider ist eine Nötigung im Strassenverkehr oftmals schwierig zu beweisen – gut ist, wenn Zeugen das Drängeln oder zu nahe nachfahren beobachtet haben und zusätzlich zur Beschuldigung eine Aussage machen können. Es muss darüber hinaus entschieden werden, ob es sich um eine einfache Verkehrsregelverletzung oder eine qualifizierte Verkehrsregelverletzung im Sinne von Artikel 92 SVG handelt. Eine einfache Verkehrsregelverletzung liegt vor, wenn keine qualifizierte Verkehrsregelverletzung besteht und wenn die „2-Sekunden-Regel“ oder die „halber Tacho-Regel“ missachtet worden ist.

Um eine qualifizierte Verkehrsregelverletzung hingegen handelt es sich, wenn die Verkehrsregelverletzung als „grob“ einzuschätzen ist und der Lenker dadurch eine „ernstliche Gefahr für die Sicherheit anderer hervorruft oder sie in Kauf nimmt“. Dabei wird mindestens eine grobe Fahrlässigkeit vorausgesetzt und eine wichtige Verkehrsvorschrift in gravierende Weise verletzt worden sein. Die Strafen für Nötigung im Strassenverkehr sind einheitlich geregelt und reichen von einer Geldstrafe, die leicht mehrere tausend CHF betragen kann bis hin zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Hierbei kommt es immer darauf an, wie gut oder schlecht die Beweislage ist oder ob der Beschuldigte zumindest einen Teil der Schuld eingesteht. Kam Beschwerden über Nötigung schon öfter vor, kann es für den Drängler unangenehm werden.

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Darf ich Drängler ausbremsen?

Verständlicherweise kommt man als Genötigter manchmal in die Überlegung, den Drängler einfach mal auszubremsen. Doch hier gilt Vorsicht: Durch das zu nahe nachfahren und Drängeln besteht ein verringerter Sicherheitsabstand. Zudem ist auch das Ausbremsen strafbar, da es die Verkehrssicherheit noch mehr gefährdet, als sie es eh schon ist. Ein Schweizer Gericht entschied bei einem Fall, dass ein bewusstes und abruptes Abbremsen bei dicht folgendem Verkehr „keine nachvollziehbare oder erklärbare Reaktion“ sei.

Laut dem gefällten Urteil lässt sich ein Abbremsen nur als „bewusster Schikanestopp“ definieren, es stehe einzelnen Verkehrsteilnehmern jedoch nicht zu, das Fahrverhalten anderer zu beurteilen und zu sanktionieren. Da dem Bremser bewusst sein musste, dass seine Aktion gefährlich war, habe er grob fahrlässig gehandelt und musste seinen Führerausweis für rund drei Monate abgeben.

So kann ein Anwalt für Verkehrsrecht unterstützen

Besonders, wenn Sie sich gegen eine Nötigung im Strassenverkehr wehren möchten, sollten Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht zu Rate ziehen. Vielleicht können Sie sich an das Kennzeichen und den Fahrzeugtyp des Fahrers erinnern, dem zu nahe nachfahren oder Drängeln vorgeworfen werden kann. In diesem Fall ist es ratsam, den Fahrer wegen dem Straftatbestand der Nötigung im Strassenverkehr anzuzeigen – ein rechtlicher Beistand kann hierbei nie schaden. Wird Ihnen hingegen Nötigung im Strassenverkehr vorgeworfen, sollte Sie sich ebenfalls anwaltlich beraten lassen. Kann Ihnen ein zu nahe nachfahren oder Drängeln vorgeworfen werden oder ist die Beweislage unklar? In beiden Fällen sollten Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht konsultieren, um Ihre Beweismöglichkeiten abzusprechen und Unterstützung bei einem Verfahren zu bekommen.

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FAQ: Nötigung im Strassenverkehr

Dies können Sie definitiv tun, wenn Sie sich bedrängt, genötigt und gefährdet fühlen. Vielleicht wurden Sie auf der Autobahn abgedrängt, ein Fahrzeug hat ihre Spur gefährlich geschnitten oder jemand hat Sie von hinten bedrängt. Hilfreich ist dabei, wenn Sie schon ein paar Informationen zusammentragen können, die den Täter beschreiben können. Dazu gehören beispielsweise ein Kfz-Kennzeichen, den Fahrzeugtypen, den Ort und die Zeit der Nötigung.
Nicht immer, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer sich im Strassenverkehr genötigt fühlt, liegt auch wirklich ein Straftatbestand der Nötigung vor. Aber ein zu dichtes nachfahren oder drängeln, ein Ausbremsen und Schneiden oder das Blockieren von Parkplätzen sowie das Zuparken anderer Fahrzeuge zählt definitiv als Nötigung.
Das kommt wie bei vielen anderen Sachverhalten “darauf an”. Die Strafen für Nötigung im Strassenverkehr können je nach Schwere des jeweiligen Vergehens von einer Geldstrafe von mehreren tausend CHF bis hin zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren reichen.
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Ein Beitrag unserer juristischen Redaktion

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