Fahren im angetrunkenen Zustand § Promillegrenzen und Konsequenzen
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Der Konsum von Alkohol reduziert eindeutig die Fahrtauglichkeit. Dies macht es zwingend erforderlich, bestimmte Promillegrenzen für Lenker vorzugeben, denn bereits ein nur geringer Alkoholpegel kann sich negativ auf das Fahrverhalten auswirken. Ein Fahren im angetrunkenen Zustand ist daher über den Grenzen verboten und sogar strafbar – oft bleibt es nicht bei Bussen.
- Ab einem Promillewert von 0,5 droht eine Geldbusse, ab einem Promillewert von 0,8 der Führerausweisentzug
- Kontrollen mit Atemalkoholtests zum Feststellen vom Alkoholpegel werden von der Polizei durchgeführt, dazu braucht es nur einen konkreten Verdacht
- Für Neulenker gilt ein Promillewert von 0,0
Gesetzliche Grundlage zum Fahren im angetrunkenen Zustand
Regelungen im Strassenverkehr im Zusammenhang mit Alkohol werden im Strassenverkehrsgesetz (SVG) festgelegt. Artikel 15 bezieht beispielsweise auf die Abklärung der Fahreignung, Artikel 16 auf die Verwarnung oder den Führerausweisentzug.
Die Alkoholgrenzwerte, die Atemalkoholmessmittel sowie das Verbot des Fahrens unter Alkoholeinflusses werden in den jeweiligen Verordnungen geregelt. Grundlegend ist zudem meist die Blutalkoholkonzentration, um den Alkoholpegel nachweislich zu bestimmen.
Viele Unfälle in der Schweiz durch Alkohol
Es klingt nicht viel, ist aber dennoch gravierend: Rund 17 Prozent aller Unfälle mit Schwerverletzten oder Todesopfern sind in der Schweiz auf Alkoholkonsum vor Fahrtantritt zurückzuführen. Alkohol kann sogar in nur geringen Dosen eine trügerische und zugleich enthemmende und euphorisierende Wirkung haben.
Ein erhöhter Alkoholpegel sorgt für eine Veränderung der eigenen Risikoeinschätzung im Bezug auf die Geschwindigkeit, die Distanz und die allgemein Verkehrssituation. Daher ist ein Verbot für das Fahren im angetrunkenen Zustand mehr als sinnvoll, um Unfälle zu vermeiden.
Verursachen eines Unfalls im angetrunkenen Zustand
Verursacht man angetrunken einen Unfall, kann dies verheerende Folgen für alle Beteiligten haben. Für Unfallverursacher kann dies einerseits finanzielle, andererseits aber auch berufliche Konsequenzen haben. Bei Verursachen eines Unfalls unter Alkoholeinfluss kann es zu einer sehr hohen Geldstrafe kommen. Noch hinzu kommt häufig, dass Versicherungen die Kosten bei Vorsätzlichkeit nicht übernehmen. Wird der angetrunkene Unfallverursacher selbst verletzt, kürzen Sozialversicherungen oft ihre Leistungen.
Grenzen beim Promillewert
In der Schweiz beträgt der erlaubte maximale Alkoholpegel am Steuer bei einem Promillewert von 0,05 (Blutalkoholkonzentration), welcher einem Promillewert von 0,25 mg/l in der Ausatemluft entspricht. Schon seit 2016 sind Kontrollen mit den neuen Atem-Alkoholmessgeräten beweiskräftig. Das Ergebnis hat dieselbe gesetzliche Aussagekraft wie ein Bluttest und kann somit rechtskräftig ein Fahren im angetrunkenen Zustand beweisen.
Ablauf der Kontrolle bei Fahren im angetrunken Zustand
Auch ohne einen konkreten Verdacht hat die Polizei das Recht, Fahrzeuglenker sowie andere an Unfällen beteiligte Strassenverkehrsteilnehmer einer Atemalkoholkontrolle zu unterziehen. Zeigt das Ergebnis des Atemalkoholtestgerätes über 0,4 mg Alkohol pro Liter an, wird die Polizei das Atemalkoholmessgerät einsetzen. Weigert sich die Person, den Atemtest zu machen oder besteht der Verdacht, dass noch weitere Substanzen konsumiert worden sind, wird eine Blutprobe angeordnet, um die Blutalkoholkonzentration zu messen. Leider besteht beim Tatvorwurf Fahren im angetrunkenen Zustand kaum eine Möglichkeit, das Gegenteil zu beweisen.
Diese Strafen sind beim Fahren im angetrunkenen Zustand möglich
Für das Fahren im angetrunkenen Zustand gibt es drei verschiedene Stufen, die für die jeweilige Strafe erfüllt sein müssen:
- Wird ein Promillewert von 0,5 bis 0,79 ermittelt, droht eine hohe Geldbusse bzw. eine Verwarnung
- Liegt bei dem gemessenen Promillewert von 0,5 bis 0,79 Promille ein Verstoss gegen die Strassenverkehrsvorschriften oder ein Wiederholungsfall nach weniger als zwei Jahren vor, ist mit einem Führerausweisentzug von mindestens einem Monat mit einer zusätzlichen Busse bzw. Geldstrafe und gegebenenfalls einem Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren zu rechnen.
- Liegt der gemessene Promillewert bei 0,8 Promille oder mehr, wird der Führerausweis an Ort und Stelle für mindestens drei Monate entzogen. Eine Busse bzw. Geldstrafe und gegebenenfalls ein Freiheitsentzug von bis zu drei Jahren (mit oder ohne Bewährung) ist ebenso möglich.
Führerausweis auf Probe, Neulenker und Alkohol
Wer den Führerausweis auf Probe besitzt und im angetrunkenen Zustand Auto fährt, erhält nicht nur die zuvor genannten Strafen, seine Probezeit wird zudem auch noch einmal um ein Jahr verlängert. Kommt der Vorfall ein zweites Mal vor, wird der Führerausweis auf Probe sogar annulliert. Ein neuer Führerausweis wird frühestens ein Jahr nach dem letzten Verstoss und nur nach Durchführung einer verkehrspsychologischen und einer zusätzlichen verkehrsmedizinischen Begutachtung ausgestellt. Für Neulenker gilt zudem ein absolutes Fahrverbot unter Alkoholeinfluss. Das bedeutet, dass Neulenker ausschliesslich einen Promillewert von 0 Promille vorweisen dürfen (Atemluft und Blutalkoholkonzentration). Somit ist ein Fahren im angetrunkenen Zustand vollständig verboten und gilt ebenfalls für die folgenden Fahrerkategorien:
- Berufschauffeure
- Fahrschüler
- Fahrlehrer
- Begleitpersonen von Lernfahrten
So kann ein Anwalt für Verkehrsrecht beim Thema Fahren im angetrunkenen Zustand unterstützen
Wenn Ihnen als Straftat eine Alkoholfahrt vorgeworfen wird, können Sie im Strafverfahren wegen Fahren im angetrunkenen Zustand auf jeden Fall Ihr Schweigerecht nutzen und einen Anwalt für Verkehrsrecht kontaktieren. Ein Anwalt kann mit Ihnen eine wirkungsvolle Verteidigungsstrategie entwickeln, um zumindest eine erste Milderung der Strafe zu erwirken. Ebenso kann vielleicht die verkehrspsychologische und verkehrsmedizinischen Begutachtung umgangen werden, wenn die Blutalkoholkonzentration dies nach sich gezogen hat.
FAQ: Fahren im angetrunkenen Zustand
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