Bussgeldkatalog § Grundlagen, Konsequenzen & mehr
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Wer im Strassenverkehr leichte Ordnungswidrigkeiten begeht, der wird mit einer Busse bestraft. Das kann sowohl falsches Parkieren als auch leichte Geschwindigkeitsübertretungen betreffen. Eine Verkehrsbusse ist somit erst einmal nur eine Art Warnung, wenn sich ein Lenker nicht an die Verkehrsregeln gehalten hat. Der Bussgeldkatalog bzw. die Bussenliste geben Auskunft darüber, für welches Vergehen welche Höhe der Busse fällig wird.
- In der Ordnungsbussenverordnung sind sämtliche Verkehrsbussen aufgeführt und in Bussenlisten zusammengefasst, die auch als Bussgeldkatalog bezeichnet werden
- Nicht nur für Geschwindigkeitsübertretungen, auch für andere Vergehen im Strassenverkehr kann ein Bussgeld fällig werden
Gesetzliche Grundlagen von Bussen
Neben dem Ordnungsbussengesetz (OBG) gibt es in der Schweiz die gültige Ordnungsbussenverordnung (OBV). In der Ordnungsbussenverordnung sind sämtliche Übertretungen von Vorschriften, die im Ordnungsbussenverfahren geahndet werden, mit den zugehörigen Bussen in Listen aufgeführt.
Das Bussgeld, das zu zahlen ist, wird nach der Schwere des Vergehens bestimmt und im Bussgeldkatalog aufgeführt. Wird ein Lenker bei einem Vergehen „erwischt“, wird ein Ordnungsbussenverfahren eröffnet.
Funktion & Wirkungsweise des Bussgeldkatalog
Sinn und Zweck von Bussen soll übrigens sein, Verkehrsteilnehmer, die sich nicht richtig im Strassenverkehr verhalten, zu “warnen”, dass ihr Verhalten nicht im Sinne des Strassenverkehrsgesetzes war. Sofern es sich nicht um eine groben Verstoss handelt, reicht eine Busse im Sinne vom Bussgeldkatalog in der Regel aus.
In der Ordnungsbussenverordnung OBV werden nicht nur die Bussen nach Übertretungen im Rahmen des Strassenverkehrsgesetzes definiert, die „Bussenliste 2“ steht für Übertretungen aus anderen Bereichen, wie beispielsweise der Waffenbesitz. In der ersten Bussenliste stehen aber sämtliche Bussen, die bei Übertretungen nach dem Strassenverkehrsgesetz bestehen, diese gilt umgangssprachlich als der Bussgeldkatalog.
Bussgeldkatalog für Verkehrsdelikte
Neben Geschwindigkeitsübertretungen werden auch beispielsweise falsches Parkieren oder die Missachtung von Vortrittssignalen mit Bussen geahndet. Bei der Einleitung eines Ordnungsbussenverfahrens bezahlt der Lenker die ihm auferlegte Verkehrsbusse laut dem Bussgeldkatalog, was die Einstellung des Verfahrens zur Folge hat. In der Regel hat der Lenker für die Bezahlung vom Bussgeld rund 30 Tage Zeit.Bussenliste für Geschwindigkeitsübertretungen
Besonders bei Geschwindigkeitsübertretungen sind schon ab dem ersten Stundenkilometer zu viel Verkehrsbussen fällig. Diese staffeln sich wie folgt:
Überschreitung | Innerorts | Ausserorts | Autobahn |
---|---|---|---|
1 bis 5 km/h | 40 CHF | 40 CHF | 40 CHF |
6 bis 10 km/h | 120 CHF | 100 CHF | 60 CHF |
11 bis 15 km/h | 250 CHF | 160 CHF | 120 CHF |
16 bis 20 km/h | Verwarnung | 240 CHF | 180 CHF |
21 bis 25 km/h | Verzeigung | Verwarnung | 260 CHF |
Alle darüber hinausgehenden Geschwindigkeitsübertretungen werden schon nicht mehr nur mit Bussen, sondern mit Verzeigung bestraft oder sogar als Raserdelikt behandelt. Werden die Übertretungen innerorts mehr als 25 km/h, ausserorts mehr als 30 km/h und auf der Autobahn mehr als 35 km/h nachgewiesen, werden diese sogar im Strafregister eingetragen und sind in dessen Auszug eine bestimmte Zeit festgehalten.
Bussenliste für sonstige Verkehrsdelikte
Da es für so gut wie jedes Verkehrsdelikt eine eigene Busse im Bussgeldkatalog gibt, werden an dieser Stelle nur ein paar wichtige Bussen als Beispiele genannt:
Ordnungswidrigkeit | Höhe der Verkehrsbusse |
---|---|
Nichtmitführen des Führerausweises | 20 CHF |
Nicht oder nicht gut sichtbares Anbringen der Parkscheibe | 40 CHF |
Überschreiten der zulässigen Parkzeit bis zu 2 Stunden | 40 CHF |
Halten auf einer Strassenverzweigung | 80 CHF |
Halten auf einem Fussgängerstreifen | 80 CHF |
Halten näher als 1,5 m neben der nächsten Strassenbahnschiene | 80 CHF |
Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung | 100 CHF |
Nichtbildung der Rettungsgasse bei Stau auf der Autobahn | 100 CHF |
Nichtgewähren des Vortritts bei Fussgängerstreifen | 140 CHF |
Fehlende Autobahnvignette | 200 CHF |
Rechtsüberholen auf der Autobahn | 250 CHF |
Es muss nach einem Verkehrsdelikt nicht immer ein Administrativverfahren eingeleitet werden, das Ordnungsbussenverfahren sieht keine weiteren Schritte in dieser Richtung vor.
Konsequenzen bei Nichtbezahlung des Bussgeldes
Wird das Bussgeld nicht innerhalb von 30 Tagen beglichen, wird eine Betreibung eingeleitet. Im Zuge der Betreibung kann Einkommen gepfändet werden. Ausserdem kann es zu einer Verpfändung kommen. Kann das Bussgeld trotzdem nicht beglichen werden, kommt es in einigen Fällen zur Ersatzfreiheitsstrafe. Wer aus finanziellen Gründen seine Bussen nicht bezahlen kann, kann ausserdem einen Antrag auf Umwandlung in gemeinnützige Arbeit stellen. Bussgelder die in der Schweiz verhängt werden, können im Ausland nicht vollstreckt werden, jedoch ist für Ausländer bei Wiedereinreise die Einforderung des Bussgeldes im Nachhinein möglich.
So kann ein Anwalt für Verkehrsrecht beim Thema Bussgeldkatalog unterstützen
Sie finden, dass eine Ordnungsbusse laut dem Bussgeldkatalog nicht rechtmässig ist? Oder aber der andere Fall tritt ein, dass Sie für ein Vergehen maximal mit einer Ordnungsbusse gerechnet haben, aber schwerwiegendere Massnahmen eingeleitet worden sind? Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie in beiden Fällen unterstützen, ihre Ansprüche geltend zu machen. Machen Sie sich jedoch bewusst, dass zusätzlich zu der Busse auch noch weitere Kosten auf Sie zukommen, die den Wert der im Bussgeldkatalog genannten Strafe schnell übersteigen.
FAQ: Bussgeldkatalog
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