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Bussgeldkatalog § Grundlagen, Konsequenzen  & mehr

Wer im Strassenverkehr leichte Ordnungswidrigkeiten begeht, der wird mit einer Busse bestraft. Das kann sowohl falsches Parkieren als auch leichte Geschwindigkeitsübertretungen betreffen. Eine Verkehrsbusse ist somit erst einmal nur eine Art Warnung, wenn sich ein Lenker nicht an die Verkehrsregeln gehalten hat. Der Bussgeldkatalog bzw. die Bussenliste geben Auskunft darüber, für welches Vergehen welche Höhe der Busse fällig wird.

Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze

Gesetzliche Grundlagen von Bussen

Neben dem Ordnungsbussengesetz (OBG) gibt es in der Schweiz die gültige Ordnungsbussenverordnung (OBV). In der Ordnungsbussenverordnung sind sämtliche Übertretungen von Vorschriften, die im Ordnungsbussenverfahren geahndet werden, mit den zugehörigen Bussen in Listen aufgeführt. 

Das Bussgeld, das zu zahlen ist, wird nach der Schwere des Vergehens bestimmt und im Bussgeldkatalog aufgeführt. Wird ein Lenker bei einem Vergehen „erwischt“, wird ein Ordnungsbussenverfahren eröffnet.

Funktion & Wirkungsweise des Bussgeldkatalog

Sinn und Zweck von Bussen soll übrigens sein, Verkehrsteilnehmer, die sich nicht richtig im Strassenverkehr verhalten, zu “warnen”, dass ihr Verhalten nicht im Sinne des Strassenverkehrsgesetzes war. Sofern es sich nicht um eine groben Verstoss handelt, reicht eine Busse im Sinne vom Bussgeldkatalog in der Regel aus.

Diese Inhalte hat die Ordnungsbussenverordnung OBV

In der Ordnungsbussenverordnung OBV werden nicht nur die Bussen nach Übertretungen im Rahmen des Strassenverkehrsgesetzes definiert, die „Bussenliste 2“ steht für Übertretungen aus anderen Bereichen, wie beispielsweise der Waffenbesitz. In der ersten Bussenliste stehen aber sämtliche Bussen, die bei Übertretungen nach dem Strassenverkehrsgesetz bestehen, diese gilt umgangssprachlich als der Bussgeldkatalog.

Bussgeldkatalog für Verkehrsdelikte

Neben Geschwindigkeitsübertretungen werden auch beispielsweise falsches Parkieren oder die Missachtung von Vortrittssignalen mit Bussen geahndet. Bei der Einleitung eines Ordnungsbussenverfahrens bezahlt der Lenker die ihm auferlegte Verkehrsbusse laut dem Bussgeldkatalog, was die Einstellung des Verfahrens zur Folge hat. In der Regel hat der Lenker für die Bezahlung vom Bussgeld rund 30 Tage Zeit.

Bussenliste für Geschwindigkeits­übertretungen

Besonders bei Geschwindigkeitsübertretungen sind schon ab dem ersten Stundenkilometer zu viel Verkehrsbussen fällig. Diese staffeln sich wie folgt:

ÜberschreitungInnerortsAusserortsAutobahn
1 bis 5 km/h40 CHF40 CHF40 CHF
6 bis 10 km/h120 CHF100 CHF
60 CHF
11 bis 15 km/h250 CHF160 CHF120 CHF
16 bis 20 km/hVerwarnung240 CHF180 CHF
21 bis 25 km/hVerzeigungVerwarnung260 CHF

Alle darüber hinausgehenden Geschwindigkeitsübertretungen werden schon nicht mehr nur mit Bussen, sondern mit Verzeigung bestraft oder sogar als Raserdelikt behandelt. Werden die Übertretungen innerorts mehr als 25 km/h, ausserorts mehr als 30 km/h und auf der Autobahn mehr als 35 km/h nachgewiesen, werden diese sogar im Strafregister eingetragen und sind in dessen Auszug eine bestimmte Zeit festgehalten.

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Bussenliste für sonstige Verkehrsdelikte

Da es für so gut wie jedes Verkehrsdelikt eine eigene Busse im Bussgeldkatalog gibt, werden an dieser Stelle nur ein paar wichtige Bussen als Beispiele genannt:

OrdnungswidrigkeitHöhe der Verkehrsbusse
Nichtmitführen des Führerausweises20 CHF
Nicht oder nicht gut sichtbares Anbringen der Parkscheibe40 CHF
Überschreiten der zulässigen Parkzeit bis zu 2 Stunden40 CHF
Halten auf einer Strassenverzweigung80 CHF
Halten auf einem Fussgängerstreifen80 CHF
Halten näher als 1,5 m neben der nächsten Strassenbahnschiene80 CHF
Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung100 CHF
Nichtbildung der Rettungsgasse bei Stau auf der Autobahn100 CHF
Nichtgewähren des Vortritts bei Fussgängerstreifen140 CHF
Fehlende Autobahnvignette200 CHF
Rechtsüberholen auf der Autobahn250 CHF

Es muss nach einem Verkehrsdelikt nicht immer ein Administrativverfahren eingeleitet werden, das Ordnungsbussenverfahren sieht keine weiteren Schritte in dieser Richtung vor.

Konsequenzen bei Nichtbezahlung des Bussgeldes

Wird das Bussgeld nicht innerhalb von 30 Tagen beglichen, wird eine Betreibung eingeleitet. Im Zuge der Betreibung kann Einkommen gepfändet werden. Ausserdem kann es zu einer Verpfändung kommen. Kann das Bussgeld trotzdem nicht beglichen werden, kommt es in einigen Fällen zur Ersatzfreiheitsstrafe. Wer aus finanziellen Gründen seine Bussen nicht bezahlen kann, kann ausserdem einen Antrag auf Umwandlung in gemeinnützige Arbeit stellen. Bussgelder die in der Schweiz verhängt werden, können im Ausland nicht vollstreckt werden, jedoch ist für Ausländer bei Wiedereinreise die Einforderung des Bussgeldes im Nachhinein möglich.

So kann ein Anwalt für Verkehrsrecht beim Thema Bussgeldkatalog unterstützen

Sie finden, dass eine Ordnungsbusse laut dem Bussgeldkatalog nicht rechtmässig ist? Oder aber der andere Fall tritt ein, dass Sie für ein Vergehen maximal mit einer Ordnungsbusse gerechnet haben, aber schwerwiegendere Massnahmen eingeleitet worden sind? Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie in beiden Fällen unterstützen, ihre Ansprüche geltend zu machen. Machen Sie sich jedoch bewusst, dass zusätzlich zu der Busse auch noch weitere Kosten auf Sie zukommen, die den Wert der im Bussgeldkatalog genannten Strafe schnell übersteigen.

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Unsere Anwälte für Verkehrsrecht informieren Sie ausführlich zu allen Themen rund um den Bussgeldkatalog und beantworten alle Ihre Fragen.

FAQ: Bussgeldkatalog

Eine Ordnungsbusse oder Verkehrsbusse ist eine Geldstrafe, die im sogenannten Ordnungsbussenverfahren erhoben wird. Grundlage ist das Ordnungsbussengesetz sowie die Ordnungsbussenverordnung, aus denen die Höhe der Verkehrsbusse hervorgeht. In Bussenlisten, auch Bussgeldkatalog genannt, sind sämtliche Bussen aufgeführt.
Wie hoch eine Busse tatsächlich ausfällt, hängt natürlich immer mit dem Ihnen vorgeworfenen Vergehen zusammen. Die genaue Höhe ist der jeweiligen Bussenliste zu entnehmen. Die kleinstmögliche Busse sind beispielsweise 20 CHF für das Nichtmitführen des Führerausweises.
Je nach der Höhe der Übertretung steigen auch die Höhen der Verkehrsbussen. So reichen die Kosten von 40 CHF bei einer Übertretung innerorts von 1 bis 5 km/h bis hinzu 260 CHF bei einer Geschwindigkeitsübertretung von 21 bis 25 km/h auf der Autobahn. Diese Bussen sind alle im Bussgeldkatalog aufgeführt.
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Ein Beitrag unserer juristischen Redaktion

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