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Lernfahrausweis beantragen § Vorgehen, Gesuch & mehr

Der Lernfahrausweis ist nach wie vor die perfekte Möglichkeit für Fahrschüler, Fahrpraxis ausserhalb der Fahrschule zu erwerben. Mit einer Begleitperson dürfen mit dem Lernfahrausweis dann die ersten Erfahrungen im „richtigen“ Strassenverkehr gesammelt werden. Was notwendig ist, um den Lernfahrausweis beantragen zu können und weitere Tipps erfahren Sie in diesem Beitrag.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze

Rechtliche Grundlagen zum Lernfahrausweis beantragen

Artikel 14a des schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes (SVG) definiert, dass der Lernfahrausweis erteilt wird, wenn der Bewerber zum einen die Theorieprüfung bestanden hat und nachweisen kann, dass er über die „erforderliche körperliche und psychische Leistungsfähigkeit zum sicheren Führen von Motorfahrzeugen verfügt.“ Dies erfolgt in der Regel über die Nachweise, die der Bewerber zum Formular des Gesuches beifügen muss.
Weitere gesetzliche Rahmenbedingungen für den Lernfahrausweis sind zudem in der Verkehrsregelnverordnung (VRV) sowie in der Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr (VZV) zu finden.
Voraussetzungen für die Beantragung des Lernfahrausweises

Um den Lernfahrausweis beantragen zu können, muss in einem Nothelferkurs der Nothelferausweis erworben werden, zum anderen muss ein Sehtest erfolgen, der eine „optische Befähigung zur Teilnahme am Strassenverkehr“ belegt. Zudem kann der Lernfahrausweis frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag beantragt werden. Ebenfalls muss die Theorieprüfung erfolgreich bestanden worden sein.

Definition des Lernfahrausweises

Der Lernfahrausweis wird nach bestandener Theorieprüfung vom Strassenverkehrsamt ausgestellt und erlaubt das Fahren mit dem Fahrlehrer oder mit einer Begleitperson für die Fahrpraxis. Dieser Ausweis ist in der ganzen Schweiz gültig, jedoch nicht im Ausland. Seit dem 01.01.2021 kann die Beantragung des Lernfahrausweises ab dem 17. Geburtstag durchgeführt werden. Jeder Besitzer eines Lernfahrausweis muss eine 12-monatige Lernphase ab Erhalt des Lernfahrausweises abschliessen, welche als Fahrpraxis dienen soll.

Das Lernfahrausweisgesuch

Sie möchten einen Lernfahrausweis beantragen? Dazu muss ein Lernfahrausweisgesuch gestellt werden. Dies geschieht mit Hilfe eines Formulars, indem neben den Personalien auch weitere Angaben zu machen sind:

  • Aussagen zu Krankheiten, Behinderungen und Substanzkonsum
  • Beistand, Vorstrafen sowie Massnahmen
  • Angaben zum Sehtest

Zudem muss ein farbiges Passfoto, der Nothelferausweis, ein Identitätsnachweis sowie eine Kopie des gültigen Lehrvertrages (bei bestimmten Kfz-Lehrberufen) dem Antrag beigefügt werden. Bei Umtausch muss der ausländische Führerausweis im Original ebenfalls mitgegeben werden. Wird das Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises zum ersten Mal eingereicht, kann dies entweder persönlich beim Einwohneramt der zuständigen Wohngemeinde oder beim Strassenverkehrsamt abgegeben werden. Der Bewerber erhält dann eine Zulassungsbestätigung zur Theorieprüfung – wird diese bestanden, erhält er automatisch einen befristeten Lernfahrausweis.

Gibt es einen Unterschied bei den Führerausweiskategorien?

Da Sie für so gut wie jede der Führerausweiskategorien einen Lernfahrausweis beantragen können, ist das Vorgehen in der Regel so gut wie immer dasselbe. Sie reichen für die Führerausweis Kategorie B genauso ein Gesuch um die Erteilung eines Lernfahrausweises ein wie bei der Führerausweis Kategorie A.

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Gesetzesänderungen beim Lernfahrausweis beantragen

Dass das Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises für die Führerausweiskategorie B schon ab dem 17. Lebensjahr möglich ist, ist noch nicht immer so gewesen. Bis Ende 2020 lag die Altersgrenze bei 18 Jahren. Der Grund dafür liegt jedoch auf der Hand: Möchte ein Junglenker die praktische Autoprüfung vor dem 20. Altersjahr absolvieren, benötigt er mindestens zwölf Monate gesammelte Fahrpraxis und hat somit mehr Zeit dafür. Dazu braucht es eine Begleitperson.

Spezialfall ausländischer Führerausweis

Der schweizerische Führerausweis ist erforderlich, wenn ein Inhaber eines ausländischen Führerausweises mehr als ein Jahr in der Schweiz wohnt. Erteilt wird der in der Schweiz gültige Führerausweis, wenn der Lenker auf einer Kontrollfahrt nachweisen kann, dass er die Verkehrsregeln kennt und Fahrzeuge sicher zu führen versteht (die in seiner Kategorie üblichen). Sollte die Kontrollfahrt nicht bestanden werden, so wird der Führerausweis entzogen bzw. aberkannt. Der Lenker kann jedoch einen Lernfahrausweis beantragen.

So kann ein Anwalt für Verkehrsrecht unterstützen

Manchmal kann es zu Problemen kommen, wenn Sie einen ausländischen Führerausweis benutzen und diesen umtauschen wollen. Wird Ihnen dieser vielleicht sogar aberkannt, kann es durchaus sinnvoll sein, Ihren individuellen Fall mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht zu besprechen. Sollte die Aberkennung beispielsweise unrechtmässig erfolgt sein, sollten Sie gemeinsam mit einem Anwalt Einsprache einzulegen.

Fragen zum Thema Lernfahrausweis beantragen?
Unsere Anwälte für Verkehrsrecht informieren Sie ausführlich zu allen Themen rund um das Beantragen des Lernfahrausweises und beantworten alle Ihre Fragen.

FAQ: Lernfahrausweis beantragen

Zum einen benötigen Sie das Lernfahrausweis Formular „Lernfahrgesuch“, welches Sie auch meist schon direkt im Internet finden können, insofern Ihre Wohngemeinde dieses online zur Verfügung stellt. Mit dem Formular ist zudem in der Regel ein farbiges Passfoto, der Nothelferausweis sowie ein Identitätsnachweis mit einzureichen.
Sie können das Gesuch um die Erteilung eines Lernfahrausweises entweder beim zuständigen Einwohneramt oder dem Strassenverkehrsamt Ihres Wohnsitzes stellen. Ihr Fahrlehrer kann Sie beraten, wie Sie am besten vorgehen sollten.
Sie erhalten Ihren Lernfahrausweis, wenn Sie ihre theoretische Prüfung bestanden haben und das Mindestalter für die von Ihnen gewünschte Führerausweis Kategorie erreicht haben. Beachten Sie bitte, dass die Gültigkeit des Lernfahrausweises befristet ist und nicht verlängert oder unterbrochen werden kann. Zudem können Sie nicht mehr als zwei Lernfahrausweise der gleichen Führerausweis Kategorie beantragen.
Ein Beitrag unserer juristischen Redaktion
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