Sie sind Anwalt?

Fahrerflucht § Definition, Strafen & mehr

Wenn es zu einem Unfall kommt, ist das meist schon schlimm genug – daher ist ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, auch als Unfallflucht bekannt, auch strafbar. Vielmehr haben alle Unfallbeteiligten dafür zu sorgen, dass sie anhalten und die Unfallstelle sichern. Wer als Unfallverursacher Fahrerflucht begeht, wird nicht nur sehr hart bestraft, sondern verhält sich sehr unfair.

Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze

Gesetzlichen Grundlagen der Fahrerflucht

Als grundlegendes Gesetz behandelt das Schweizer Strassenverkehrsgesetz alle relevanten Fragestellungen zum Thema Fahrerflucht bzw. Unfallflucht. Artikel 92 beschreibt „Pflichtwidriges Verhalten bei Unfall“, welches mit Bussen oder Freiheitsstrafe geahndet werden kann.

Vor allem ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gilt als schwere Straftat, weil mit der unerlaubten Entfernung vom Unfallort, sämtliche Pflichten eines Fahrzeugführers im Strassenverkehr verletzt werden.

Definition der Unfallflucht & Fahrerflucht

Oftmals herrscht ein wenig Verwirrung darüber, welche Arten von Straftaten direkt mit in den Begriff der Fahrerflucht fallen. Das Strassenverkehrsgesetz definiert Unfallflucht in Artikel 92 Absatz 2 daher eingehend genau. Unfallflucht begeht nach dem Gesetz, wer:

  • Führer des Unfall verursachenden Fahrzeuges ist (Mitinsasse evtl. Gehilfe/Mittäter) 
  • durch den Unfall einen Menschen verletzt oder tötet
  • ohne Erlaubnis der Polizei den Unfallort verlässt und
    dabei vorsätzlich oder fahrlässig handelt

Somit bedeutet ein unerlaubtes Entfernen ein grundsätzlich unfaires Verhalten, um unangenehmen Konsequenzen aus dem Weg zu gehen. Die Gründe für eine Unfallflucht sind für Aussenstehende oftmals nicht nach zu vollziehen, könnten aber aus Angst vor harten Strafen wie dem Führerscheinentzug oder auch in akuter Panik des Unfallverursachers begründet sein. Besonders heftig wird die Strafe zudem, wenn eine Fahrerflucht unter Drogeneinfluss vorliegt.

So viele Unfallverursacher begehen Fahrerflucht

Der Anteil der Fahrerfluchten bei Unfällen auf Schweizer Strassen steigt laut dem Bundesamt für Strassen Astra schon seit vielen Jahren. Als Gründe dafür werden unter anderem in der Angst der Unfallverursacher vor hohen Bussen, Strafen und Gefängnis vermutet. In rund 28 Prozent aller Unfälle ohne Personenschaden entfernten sich Beteiligte vom Unfallort.

Pflichten der Unfallbeteiligten am Unfallort

Bei einem Unfall, an dem ein Motorfahrzeug oder ein Fahrrad beteiligt ist, haben alle Beteiligten die Pflicht, sofort anzuhalten und nach Möglichkeit für die Sicherung des Verkehrs zu sorgen – Fahrerflucht ist hier eine strafbare Handlung. Sind Menschen verletzt, muss die Polizei alarmiert werden, auch wenn der Verletzte selbst es nicht möchte. Zudem muss jeder Hilfe leisten, der den Unfall mitbekommt – auch wenn er selbst nicht beteiligt war. Alles andere gilt als „pflichtwidriges Verhalten bei Unfall“. Betrifft der Unfall lediglich Fahrzeuge und es liegen nur Sachschäden vor, hat der Verursacher ebenso die Pflicht, den Geschädigten benachrichtigen. Sollte dieser nicht vor Ort sein, ist auch hier die Polizei zu benachrichtigen. Ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort mit einem „Zettel an der Windschutzscheibe“ reicht hier auf gar keinen Fall aus und würde ebenfalls unter Fahrerflucht fallen. Folgende Pflichten sollte man als Unfallbeteiligter also beachten:

  • Sofort anhalten
  • Für die Sicherung des Verkehrs sorgen
  • Erste Hilfe leisten
  • Polizei rufen

Mögliche Strafen bei Fahrerflucht

Die Strafen sind vielfältig und können von einer Busse aufgrund einer allgemeinen Pflichtverletzung bis hin zu einer Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bei Tötung oder Verletzung eines Menschen führen. Sollte das Fahrzeug als „Tatwaffe“ betrachtet werden, darf dieses sogar eingezogen werden – ähnlich wie der Führerausweis, der für bestimmte Zeit bei Verkehrsregelverletzungen einbehalten werden kann.

Folgende Strafen sind bei Fahrerflucht also möglich: 

  • Busse aufgrund einer allgemeinen Pflichtverletzung
  • Freiheitsstrafe 
  • Geldstrade bei Tötung oder Verletzung eines Menschen
  • Führerausweisentzug
Sie benötigen einen Anwalt?
Finden Sie in unserem Anwaltsverzeichnis Ihren passenden Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Ihrer Nähe.

Wer kommt für den Schaden bei Fahrerflucht auf?

Lässt sich weder durch die Behörden noch durch Zeugenaussagen an sich der unfallflüchtige Fahrer finden, wird dieser Sachverhalt tatsächlich schwierig zu klären sein. Vollkasko Versicherte bekommen zumindest auch ihren Schaden nach einer Fahrerflucht ersetzt und müssen nur den Eigenanteil tragen. Bei Personenschäden kommt in der Regel die Unfallversicherung für die Behandlungskosten nach der Unfallflucht auf.

Wie kann ein Anwalt für Verkehrsrecht unterstützen?

Besonders, wenn Sie Unfallgeschädigter sind, sollten Sie auf gar keinen Fall auf eine anwaltliche Unterstützung verzichten. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Ihnen dabei helfen, alle rechtlich notwendigen Schritte einzuleiten, um sämtliche Ansprüche gegenüber dem Flüchtigen geltend zu machen. Das macht am meisten Sinn, wenn der Unfallgegner, der der Fahrerflucht bezichtigt wird, ausfindig gemacht und ihm nachweislich pflichtwidriges Verhalten bei Unfall vorgeworfen werden kann.

Aber auch, wenn Ihnen Unfallflucht als Tatbestand vorgeworfen wird, lohnt es sich, einen Anwalt für Verkehrsrecht für Ihren individuellen Fall zu Rate zu ziehen. Vielleicht ergibt sich noch eine gütliche Lösung, die Sie mit ihm gemeinsam erreichen können. Oftmals lässt sich eine Einigung erzielen, wenn Sie zu Ihrem Vergehen stehen, Verantwortung übernehmen und gemeinsam mit der Hilfe Ihres Anwalts zumindest ein wenig die Strafe mindern können.

Fragen zum Thema Fahrerflucht?
Unsere Anwälte für Verkehrsrecht informieren Sie ausführlich zu allen Themen rund um die Fahrerflucht und beantworten alle Ihre Fragen.

FAQ: Fahrerflucht

Ja, wenn Sie Fahrerflucht begangen haben, kann es durchaus passieren, dass Ihre Versicherung die Zahlung des Schadens verweigert. Somit würden Sie als Verursacher in Regress genommen und müssten allein für den Schaden aufkommen.
Ja. Auch eine Kollision mit einem Wildtier gilt als Unfall. Hier ist wie bei jedem Verkehrsunfall auch so, dass mit Warnblinkern angehalten werden muss. Die Unfallstelle muss gesichert, die Polizei unverzüglich informiert werden. Wer die Meldung unterlässt, macht sich strafbar.
Wird der Schaden der Polizei gemeldet, leitet diese erst einmal Ermittlungen ein. Fahrerflucht gilt als Straftat und handelt sich um ein sogenanntes Vorsatzdelikt. Wurde allerdings der Unfall nicht bemerkt, geschah die Fahrerflucht ohne Vorsatz. Hierbei ist erst einmal von einem Strafverfahren abzusehen, es sei denn, die Staatsanwaltschaft kann Beweise präsentieren, die die Aussage der nicht bemerkten Unfallflucht widerlegen.
Picture of Ein Beitrag unserer juristischen Redaktion
Ein Beitrag unserer juristischen Redaktion

Unsere Autoren erarbeitet jeden Artikel nach strengen Qualitätsrichtlinien hinsichtlich Inhalt, Verständlichkeit und Aufbereitung der Informationen. Auf diese Art und Weise ist es uns möglich, Ihnen umfassende Informationen zu unterschiedlichsten Themen zu bieten, die jedoch keine juristische Beratung ersetzen können.

Weitere interessante Beiträge zum Thema:
Facebook
Twitter
Pinterest
LinkedIn
WhatsApp
Email
anwaltssuche

Anwalt benötigt?

Passende Anwälte für Verkehrsrecht in unserer Anwaltssuche finden
anwaltssuche
Anwalt benötigt?
Passende Anwälte für Verkehrsrecht in unserer Anwaltssuche finden