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Selbstverschuldeter Unfall § Grundlagen, Vorgehen & Versicherungsschutz

Oftmals reicht schon eine kurze Zeit der Unaufmerksamkeit und der Unfall ist passiert. Besonders schlimm ist dies, wenn man selbst dabei verletzt wird oder gar andere Personen Schaden nehmen und man den Autounfall selbst verschuldet hat. Doch auch bei rein materiellen Schäden kann es für den Unfallverursacher schnell unangenehm und auch teuer werden – auf den Versicherungsschutz kommt es an, damit ein selbstverschuldeter Unfall nicht zum finanziellen Desaster wird.

Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze

Gesetzliche Grundlagen für den selbstverschuldeten Unfall

Grundsätzlich sind alle Verhaltenspflichten von Verkehrsteilnehmern bei Unfällen im Strassenverkehrsgesetz (Art. 51 SVG) und der Verkehrsregelnverordnung (Art. 54 ff. VRV) festgelegt. Diese umfassen nicht nur die Verkehrssicherung, sondern auch die notwendige Hilfeleistung und die Beweissicherung bei einem Verkehrsunfall.

Unterschieden wird zusätzlich zwischen allgemeinen Pflichten und besonderen Pflichten bei Personen- und Sachschäden. Auch ein selbstverschuldeter Unfall ist in diesen Pflichten definiert.

Was zahlt die Versicherung bei einem selbstverschuldeten Unfall?

Obwohl eine Versicherung bei einem selbstverschuldeten Unfall wahrlich „Gold wert“ ist, kommt es immer auf den jeweiligen Versicherungsumfang an, der für die eigene Absicherung gewählt wurde, welche Schäden von der Versicherung übernommen werden. Daher ist die Frage, was eine Versicherung bei einem selbstverschuldeten Unfall zahlt, gar nicht so leicht zu beantworten. Egal, ob Sie beim Parkieren ein anderes Auto beschädigt oder bei regennasser Fahrbahn Ihrem Vordermann „aufs Auto gerutscht“ sind, gilt Folgendes:

In dem Fall, dass ein Autounfall selbst verschuldet wurde, deckt die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung für Fahrzeuglenker die Schäden am fremden Eigentum ab, die Sie verschuldet haben. Ein selbstverschuldeter Unfall ist also hierdurch zumindest für die gegnerischen Schäden abgedeckt. Hierbei gilt jedoch die Voraussetzung, dass Sie nicht aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gehandelt haben. Dieser Sachverhalt würde beispielsweise gelten, wenn Ihnen ein zu hoher Blutalkoholwert während des Unfalls nachgewiesen wurde – so wird ein selbstverschuldeter Unfall schnell zur Straftat.

Welchen Versicherungsschutz bietet eine Teilkaskoversicherung?

Ein über den Umfang der Haftpflichtversicherung hinausgehender Versicherungsumfang kann über die Nutzung einer Teilkaskoversicherung erzielt werden. Diese kostet zwar einen Aufschlag, dabei sind jedoch auch einige Umstände mitversichert, die Ihr eigenes Eigentum, also Ihr eigenes Fahrzeug, betreffen. Beispielsweise sind oft die Kosten für die Instandsetzung Ihres Fahrzeugs nach einem Wildunfall oder bei extremen Ereignissen, wie beispielsweise Hagel und Unwetter, mitversichert. Den eigenen Schaden zahlt die Teilkasko bei einem selbstverschuldeten Unfall jedoch nicht.

Welchen Versicherungsschutz bietet die Vollkaskoversicherung

Die Königsklasse der Autoversicherung ist die Vollkaskoversicherung, denn diese übernimmt in der Regel die Schäden an Ihrem Auto, selbst ein selbstverschuldeter Unfall vorliegt. Das bedeutet: Mit einer Vollkaskoversicherung sind nicht nur die Schäden des Gegners beim selbstverschuldeten Unfall abgedeckt, auch Sie können Ihr eigenes Fahrzeug nach dem Unfall auf die Kosten Ihrer Versicherung instand setzen lassen. Dies lassen sich die Versicherungen jedoch auch gut bezahlen, denn sie kommen schliesslich auch dafür auf, wenn Sie Ihren Autounfall selbst verschuldet haben.

Zudem gilt eine besonders wichtige Einschränkung bei der Vollkaskoversicherung: Obwohl sich Autofahrer meist mit der Vollkasko ausreichend versichert fühlen, ist dies ein Trugschluss. Denn Personenschäden, die der Versicherungsnehmer bei einem selbstverschuldeten Unfall erleidet, sind nicht durch eine Vollkaskoversicherung abgedeckt. Hierfür ist eine zusätzlich abgeschlossene private Unfallversicherung notwendig, die im Fall „unverschuldeter Unfall“ greift. Für die Gegenseite gilt jedoch, dass ein selbstverschuldeter Unfall mit Personenschäden die Haftung der Versicherung des Unfallverursachers nach sich zieht. So ist diese für alle Heilbehandlungskosten aufzukommen, wenn diese nicht durch die Krankenversicherung abgedeckt sind. Beinhalten kann dies nicht nur Arzt- und Krankenhauskosten, sondern ebenso Folgebedürfnisse des Opfers, wie orthopädische Hilfsmittel oder Pflegepersonal.

Selbstverschuldeter Unfall – So gehen Sie vor

Besonders kurz nach dem selbstverschuldeten Verkehrsunfall ist der Schreck gross und die Situation vielleicht extrem unübersichtlich. Ganz egal, was wie genau passiert ist und ob ein selbstverschuldeter Unfall vorliegt: Versuchen Sie in einem solchen Moment die Ruhe zu bewahren, auch wenn es schwerfällt. Ein selbstverschuldeter Unfall ist alles andere als eine einfache Situation. Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Lage und halten Sie dabei Sicherheitsvorkehrungen ein – vor allem, wenn es bei dem Unfall Personenschäden gab.

  • Zuerst ist es von enormer Bedeutung, die Unfallstelle ausreichend zu sichern. Dabei ist es egal, ob sie den Autounfall selbst verschuldet haben oder nicht. Schalten Sie im Strassenverkehr den Warnblinker ein und stellen Sie unbedingt ein Warndreieck auf! Dies muss ausserorts mindestens 50 Meter von der Unfallstelle, auf der Autobahn sogar mindestens 100 Meter von der Unfallstelle entfernt stehen. So warnen Sie andere Verkehrsteilnehmer vor der Gefahr!
  • Dann sollten Sie sich mit Ihrer Konzentration direkt wieder dem Unfall widmen: Sind Menschen verletzt? Wie viele Fahrzeuge sind genau in den Unfall verwickelt? Wo sind Beschädigungen? Läuft Öl oder eine sonstige Flüssigkeit aus?
  • Sollte sich aufgrund der Verletzung der Bedarf an einem Notarzt erkennbar sein, rufen Sie unverzüglich den Notruf an und leisten Sie – sofern es Ihnen möglich ist -erste Hilfe. Beachten Sie jedoch, sich nicht selbst unnötig in Gefahr zu bringen!
  • In diesem Fall ist es notwendig, die Polizei zu informieren. Bei Verkehrsunfällen mit reinen Blechschäden ist dies nicht zwingend, es sei denn, einer der Unfallbeteiligten besteht darauf.
  • Zudem ist es ratsam, den kompletten Schaden zu dokumentieren oder sogar ein Unfallprotokoll auszufüllen. Das macht es Ihnen hinterher auch einfacher, bei der Meldung des Schadens bei Ihrer Versicherung Details nennen zu können.

Zudem gilt: Ist der Autounfall selbstverschuldet und der Geschädigte nicht auffindbar oder erreichbar, müssen Sie ebenfalls unverzüglich die Polizei informieren. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie als ein parkiertes Auto aus Versehen gerammt haben. Informieren Sie bei einem selbstverschuldeten Unfall nicht die Polizei, begehen Sie Unfallflucht!

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Aber, auch wenn es ein selbstverschuldeter Unfall ist: Bei der Erstellung eines Unfallprotokolls sollten Sie nicht direkt vor Ort Ihre Schuld anerkennen. Die Schuldfrage wird in der Regel im Nachgang von der Versicherung oder im Fall einer Verhandlung durch ein Gericht geklärt. Hier kann es passieren, dass Ihnen solch eine Äusserung zum Verhängnis werden kann, auch wenn Sie den Autounfall selbst verschuldet haben sollten.

Selbstverschuldeter Arbeitsunfall

Auch wenn es vielen Arbeitnehmenden nicht jeden Tag bewusst ist: Ebenso kann während der Arbeitszeit ein Unfall passieren, der nicht nur Einfluss auf die eigene Gesundheit, sondern auch auf das Leben danach inklusive Kosten haben könnte. Ein selbstverschuldeter Arbeitsunfall ist leider gar nicht mal so selten wie man denken mag. Die obligatorische Unfallversicherung trägt die Heilungskosten und nur bis zu 80 Prozent des versicherten Verdienstes, was für Immobilienbesitzer schon einmal eng werden kann.

Nun passiert Ihnen auf dem Weg ins Büro ein Unfall, der von Ihnen selbst verschuldet worden ist (erst einmal unabhängig, ob das mit dem Auto oder zu Fuss geschehen ist). Soweit Ihr Lohnausfall nicht schon durch die obligatorische Unfallversicherung abgedeckt ist, ist der Arbeitgeber für einen gewissen Zeitraum verpflichtet, Ihre Lohnfortzahlung auch bei einem selbstverschuldeten Arbeitsunfall zu übernehmen. Eine Mindestlaufzeit des Arbeitverhältnisses von drei Monaten ist hier die Voraussetzung.

Ein Anspruch auf ein Unfalltaggeld der Versicherung ist erst ab dem dritten Tag nach dem Unfall möglich. Wenn ein Arbeitnehmer über 126.000 CHF im Jahr als Lohn bezieht, muss der Arbeitgeber zusätzlich 80 Prozent der Differenz zum tatsächlichen Lohn zahlen.
Besonders wichtig zum Thema selbstverschuldeter Arbeitsunfall:

Das Zivilgesetzbuch (ZGB) definiert in Artikel 8, dass der Arbeitgeber die Beweislast für ein Selbstverschulden des Arbeitnehmenden trägt! So ist ein selbstverschuldeter Arbeitsunfall natürlich auch ein Sachverhalt, der sicherlich eine nachträgliche Klärung mit sich bringt.

Wie kann ein Anwalt beim Thema selbstverschuldeter Unfall unterstützen?

Besonders, wenn die Schuldfrage beim vermeintlich selbstverschuldeten Unfall nicht eindeutig geklärt werden konnte und sogar der Verdacht einer Teilschuld des anderen Verkehrsteilnehmers im Raum steht, sollten Sie nicht die Kosten scheuen, die die Vertretung durch einen Rechtsbeistand mit sich bringen könnte. Auch wenn es nach einem von Ihnen selbstverschuldeten Unfall aussieht, geht es jetzt darum, Sie davor zu schützen, unrechtmässig zu schwer verurteilt zu werden. Vielleicht ist ja noch gar nicht bewiesen, dass Sie den Autounfall selbst verschuldet haben?

Mit Hilfe eines Anwalts für Verkehrsunfall der mit Ihrem Fall und der Sachlage vertraut ist, können Sie gemeinsam ein Vorgehen und angestrebte Ziele definieren. Mit dem fachlichen Rechtswissen, was ein Anwalt für Verkehrsunfall besitzt, ist sogar schon eine erste Beratungsstunde eine grosse Hilfe, die sich unbedingt einholen sollten. Kommt es zu einer Verhandlung, ist ein Anwalt an dieser Stelle vielleicht sogar notwendig, um das für Sie bestmögliche Ergebnis bei der Urteilsverkündung zu erzielen – gerade, wenn es ein selbstverschuldeter Unfall ist.

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FAQ: Selbstverschuldeter Unfall

In diesem Fall hilft leider nur der Einspruch gegen das Urteil, wenn eines gefällt worden ist. Wenn Sie sich nicht absolut sicher sind, dass Sie den Autounfall selbst verschuldet haben und gemeinsam mit Ihrem Anwalt vielleicht zu einem späteren Zeitpunkt Möglichkeiten zum Beweis erbringen können, sollten Sie von dieser Option in jedem Fall Gebrauch machen.
Auch wenn die Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist, heisst das nicht automatisch, dass sie auch für jeden Schaden aufkommt. Beispielsweise, wenn Ihnen nachgewiesen kann, dass Sie den Unfall grob fahrlässig verursacht haben. Das könnte entweder durch das Tragen von für das Fahren ungeeigneter Schuhe wie Flip Flops gewesen sein oder durch die nachweisbare Nutzung Ihres Mobiltelefons während der Fahrt. Dies ist im Einzelfall auch mit Hilfe eines Anwalts zu prüfen.
Ja, Versicherer haben das Recht, sowohl Schadens- als auch private Unfallversicherungen nach einem Schadensfall ausserordentlich zu kündigen. Sie können dies vermeiden, indem Sie bei Bagatellschäden überlegen, diese nicht durch die Versicherung regulieren zu lassen. Denn: Wenn ein Versicherer Ihnen kündigt, haben Sie nicht die besten Chancen eine neue Versicherung mit gleich guten Konditionen zu finden. Gründe für eine ausserordentliche Kündigung durch die Versicherung können beispielsweise die Häufigkeit der Schäden und somit die Summe der Kosten in den vergangenen Jahren sein.
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Ein Beitrag unserer juristischen Redaktion

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