Wer zahlt bei einem Auffahrunfall?
- Redaktion
- Lesezeit: ca. 9 Minuten
- Teilen
- 9 Leser fanden diesen Artikel hilfreich.
Ein Auffahrunfall kann verschiedene Ursachen haben. Je nachdem, wie der Unfall zustande gekommen ist, entscheidet sich, wer für den Schaden aufzukommen hat. Sollte sich ein Lenker Verletzungen zugezogen haben, kann dieser neben einem Anspruch auf Schadensersatz auch Schmerzensgeld bzw. Genugtuung einfordern. In diesem Artikel erfahren Sie, wann welche Ansprüche bestehen und von wem diese eingefordert werden können.
- Generell kommt der Unfallverursacher oder seine Haftpflichtversicherung für die beim Unfallopfer verursachten Schäden und Verletzungen auf.
- Charakteristisch bei Auffahrunfällen ist, dass der hintere Lenker für den Unfall verantwortlich ist.
- Jedoch kann auch der vordere Lenker Schuld an dem Unfall sein – etwa durch plötzliches Bremsen.
Wer hat den Auffahrunfall verursacht?
Generell ist bei jeglichen Unfällen die Frage zu klären, wer die Schuld an dem Zustandekommen des Unfalls trägt. Der Unfallverursacher hat nämlich für die Schäden aufzukommen, in vielen Fällen werden die Kosten auch von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen.
Neben Ansprüchen auf Schadensersatz im Falle einer Beschädigung des Fahrzeugs kann auch Schmerzensgeld bzw. Genugtuung beansprucht werden, wenn Sie körperliche oder psychische Verletzungen erlitten haben. Doch dazu später mehr.
Bei einem Auffahrunfall wird charakteristischerweise davon ausgegangen, dass der hintere Lenker die Schuld an dem Unfall trägt. Dies ist jedoch nicht immer der Fall, die Schuldfrage ist daher anhand der Umstände des Einzelfalls zu beurteilen. So kann ein Auffahrunfall auch durch ein plötzliches Abbremsen des vorderen Lenkers verursacht worden sein.
In welchen Fällen und von wem kann Schadensersatz gefordert werden?
Wenn Ihr Fahrzeug durch einen Auffahrunfall beschädigt worden ist, dann können Sie unter Umständen Schadensersatz einfordern. Anspruch auf Schadensersatz besteht auf jeden Fall dann, wenn Sie den Unfall nicht selbst verschuldet haben. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernimmt dann die Kosten für den Schaden. Handelt es sich um ein grob fahrlässiges Verschulden (etwa aufgrund von Trunkenheit am Steuer), sind die Kosten für den Schadensersatz jedoch nicht von der Haftpflichtversicherung gedeckt. In dem Fall wäre der Unfallverursacher selbst für den Schadensersatz heranzuziehen.
Was, wenn die Versicherung des Unfallverursachers nicht bezahlen möchte?
Es kommt durchaus vor, dass sich die Versicherung erst einmal weigert, für den Schaden aufzukommen. Ein Grund hierfür könnte unter anderem sein, dass die Schuldfrage aus Sicht der Versicherung noch nicht ausreichend geklärt ist. Hier spielt auch die Frage des Mitverschuldens eine Rolle – dies könnte nämlich zu einer Senkung der Schadensersatzansprüche führen. Bei Unklarheiten und Schwierigkeiten mit der Versicherung kann die Beiziehung eines Anwalts sinnvoll sein. Dieser hilft Ihnen dabei, den Unfallhergang zu analysieren, Ihre Ansprüche zu berechnen und diese gegenüber der Versicherung glaubhaft zu machen und einzufordern.
Die Haftpflichtversicherung kommt jedoch nicht für die Schäden auf, die das Fahrzeug des Versicherungsnehmers selbst betreffen. Haben Sie also selbst einen Unfall verschuldet und Ihr Fahrzeug wurde dabei beschädigt, findet keine Kostenübernahme durch die Haftpflichtversicherung statt. Möglich wäre jedoch eine Kostenübernahme durch Ihre Vollkaskoversicherung – so eine solche vorhanden ist.
Hier noch einmal zum besseren Überblick:
- Sie haben den Unfall nicht verschuldet und möchten Schadensersatz fordern:
- Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers bezahlt den Schaden an Ihrem Fahrzeug.
- Sollte der Unfallverursacher grob fahrlässig gehandelt haben, so muss dieser selbst für den Schaden an Ihrem Fahrzeug aufkommen.
- Sie haben den Unfall verschuldet:
- Wird Schadensersatz von Ihnen gefordert, so ist eine Übernahme dieser Kosten durch Ihre Haftpflichtversicherung möglich.
- Verfügen Sie über eine Vollkaskoversicherung, so sind auch die Schäden am eigenen Fahrzeug gedeckt.
- Bei grober Fahrlässigkeit müssen Sie selbst für den Schadensersatz aufkommen.
Wer zahlt bei Fahrerflucht?
Entfernt sich der Lenker vom Unfallort, stellt sich für das Unfallopfer die Frage, wer nun für die Schäden aufkommt. Sollten Sie von einem Auffahrunfall mit darauffolgender Fahrerflucht betroffen sein, ist umgehend die Polizei zu kontaktieren. Anschliessend sollten Sie sich auf jeden Fall an den Nationalen Garantiefonds (NGF) wenden und den Schaden melden. Der Nationale Garantiefonds übernimmt nicht nur die Schadensregulierung bei Fahrerflucht, sondern ist auch im Falle eines nicht versicherten Fahrzeuges die richtige Ansprechperson. Ausserdem ist er zuständig, wenn die Versicherung aufgrund eines Konkurses nicht für den Schaden aufkommen kann.
Fazit
Wer für Unfallschäden aufzukommen hat, richtet sich vor allem danach, wer für den Unfall verantwortlich war und warum der Unfall zustande gekommen ist. Auch wenn es bei einem Auffahrunfall auf den ersten Blick so scheint, als wäre der hintere Lenker verantwortlich, sind die genauen Ursachen zu untersuchen – schliesslich kann das Auffahren auch durch ein plötzliches Bremsen des vorderen Lenkers verursacht worden sein. Der Schaden – ob es sich nun um einen Fahrzeugschaden oder einen Personenschaden handelt – ist vom Unfallverursacher bzw. seiner Haftpflichtversicherung zu tragen. Weiters stellt sich auch die Frage nach den Gründen: War der Unfallverursacher angetrunken? In einem solchen Fall wird sich die Versicherung weigern, für die Kosten aufzukommen und der Unfallverursacher muss diese selbst bezahlen.
Sind Sie Opfer eines Unfalls und haben Schwierigkeiten Ihre Ansprüche einzufordern, können Sie sich an eine Beratungsstelle der Opferhilfe wenden. Auch der Nationale Garantiefonds kann Ihnen behilflich sein und übernimmt die Schäden im Falle eines Unfalls mit Fahrerflucht. Haben Sie einen Unfall verursacht und selbst Schäden davongetragen, so sind diese nicht von der Haftpflichtversicherung gedeckt. Für Schäden am eigenen Fahrzeug wäre eine Vollkaskoversicherung nötig, sollten Sie sich verletzt haben, wäre eine private Unfallversicherung zuständig.
FAQ: Wer zahlt bei einem Auffahrunfall?
Unsere Autoren erarbeitet jeden Artikel nach strengen Qualitätsrichtlinien hinsichtlich Inhalt, Verständlichkeit und Aufbereitung der Informationen. Auf diese Art und Weise ist es uns möglich, Ihnen umfassende Informationen zu unterschiedlichsten Themen zu bieten, die jedoch keine juristische Beratung ersetzen können.