Fahrverbot umgehen § geht das?
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Schon bei kleineren Verletzungen der Strassenverkehrsregeln kann neben einer Geldbusse auch ein Entzug des Führerausweises drohen. Für manche Personen kann dies erhebliche Konsequenzen mit sich bringen – insbesondere dann, wenn sie auf ihren Führerausweis angewiesen sind, um ihren Beruf ausüben zu können. Muss ein Führerausweisentzug in jedem Fall hingenommen werden oder bestehen Möglichkeiten, Einfluss zu nehmen?Mit dieser Frage werden wir uns im folgenden Artikel beschäftigen.
- Gegen ein Fahrverbot können Sie Einsprache erheben. Unter Umständen kann ein Führerausweisentzug auf diese Weise noch abgewendet werden.
- Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Dauer des Fahrverbots verkürzt werden. Möglich ist das zum Beispiel dann, wenn Sie den Führerausweis benötigen, um Ihren Beruf auszuüben.
Grundsätzliches zur Frage: Fahrverbot umgehen – geht das?
Sinn und Zweck eines Fahrverbots ist nicht nur die Sanktionierung von Verkehrsteilnehmern – ein Führerausweisentzug zielt auch darauf ab, künftige Vergehen zu verhindern und den Strassenverkehr sicherer zu gestalten.
Eine Umgehung eines Fahrverbots in dem Sinne ist daher nicht möglich. Wenn Sie rechtzeitig handeln, können Sie jedoch gegen den Führerausweisentzug vorgehen.
In bestimmten Fällen ist eine Umgehung des Fahrverbots auf diese Weise durchaus möglich und der Entzug des Führerausweises kann gänzlich vermieden oder auch in seiner Dauer abgeschwächt werden – dies ist jedoch sehr stark von den Umständen des Einzelfalls abhängig. Im Allgemeinen stehen die Chancen gut, wenn die Sanktionierung ungerechtfertigt oder zumindest unverhältnismässig ist und auf einer Fehlbeurteilung der Situation beruht. Hier kann es grundsätzlich sinnvoll sein, gegen die verhängten Sanktionen vorzugehen – unter Umständen kann das Fahrverbot sogar abgewendet werden.
Zudem gilt es im Einzelfall abzuwägen, inwieweit der Betroffene aufgrund des Fahrverbots vor ernsthafte existentielle Schwierigkeiten gestellt ist, etwa weil er einen Verlust des Arbeitsplatzes befürchten muss, und inwieweit diese Massnahme notwendig scheint, um andere Verkehrsteilnehmer zu schützen. Rein berufliche Gründe sind also nicht ausreichend, um einen Ausweisentzug abzuwenden. Es kann dadurch lediglich eine Verkürzung der Dauer des Fahrverbots erreicht werden.
Wie kann ein Fahrverbot umgangen werden?
Vorab sei gesagt: Ein Fahrverbot gänzlich zu umgehen – das ist nur durch entsprechende Rechtswege möglich. Hierbei ist der Entzug des Führerausweises an sich als gerechtfertigte Massnahme in Frage zu stellen. Dies geschieht, indem Sie Rechtsmittel geltend machen. Diese Möglichkeit steht jedem offen. Sind Sie aus beruflichen Gründen auf das Fahren angewiesen (zum Beispiel als Taxifahrer oder Chauffeur), können Sie zudem eine Kürzung des Führerausweisentzugs erreichen.Fahren Sie ohne Führerausweis, müssen Sie mit weiteren Rechtsfolgen rechnen. Sie riskieren damit, dass sich die Dauer Ihres Fahrverbots weiter erhöht, zudem sind Geld- und Freiheitsstrafen möglich. Nutzen Sie ausschliesslich die Ihnen zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten, um das Fahrverbot abzuschwächen oder abzuwenden.
Über den Entzug des Führerausweises wird im Rahmen eines Administrativmassnahmenverfahrens entschieden, wogegen parallel dazu in einem Strafverfahren sonstige Sanktionen wie Geldbussen verhängt werden. Auch wenn beide Verfahren miteinander in Verbindung stehen, sodass das Ergebnis des Strafverfahrens die Beurteilung im Administrativmassnahmenverfahren beeinflussen kann, sind beide dennoch insofern voneinander getrennt, als dass ein Fahrverbot nicht in eine Busse umgewandelt werden kann bzw. dadurch umgangen werden kann, dass stattdessen eine höhere Geldbusse bezahlt wird. Durch Inanspruchnahme Ihrer rechtlichen Möglichkeiten kann ein drohendes Fahrverbot jedoch unter Umständen abgewendet oder verkürzt werden. Ausserdem besteht die Option, den Abgabetermin des Führerausweises vorzuverlegen oder zu verschieben. Eine Unterbrechung bzw. Staffelung des Fahrverbots ist hingegen nicht möglich.
Rechtsmittel einlegen
Um ein Fahrverbot abzuwenden oder abzuschwächen, ist es notwendig, Rechtsmittel geltend zu machen. Auf diese Weise können Sie erreichen, dass Ihr Fall erneut beurteilt wird. Hierbei gilt es jedoch, rasch zu handeln, damit keine Fristen versäumt werden. Zudem ist es wichtig zu bedenken, dass das Strafverfahren das Administrativmassnahmenverfahren um damit auch die Entscheidung bezüglich des Führerausweisentzugs beeinflussen kann. Wenden Sie sich am besten frühzeitig an einen Rechtsanwalt, damit Sie auch wirklich korrekt vorgehen. Mit Hilfe eines Anwalts können Sie nicht nur Ihre Erfolgsaussichten analysieren, sondern auch eine rechtlich fundierte Argumentation erarbeiten, um die Situation zum Guten zu wenden.
Möchten Sie Einfluss auf das Fahrverbot nehmen, sollten Sie rasch handeln. Da das Ergebnis des Strafverfahrens auch auf das Fahrverbot Einfluss nehmen kann, sind vor allem die Fristen für den Strafbescheid zu beachten: Die Einsprache hat innert 10 Tagen ab Zustellung des Strafbescheids zu erfolgen.
Kürzung des Führerausweisentzugs
Sollten Sie auf Ihren Führerausweis angewiesen sein, um Ihrem Beruf nachgehen zu können, können Sie eine Verkürzung des Fahrverbots erreichen („berufliche Massnahme-Empfindlichkeit“). Unabhängig davon, ob in Ihrem Fall von einer beruflichen Massnahme-Empfindlichkeit gesprochen werden kann oder nicht, besteht auch die Möglichkeit, ein Gesuch um vorzeitige Aufhebung des Ausweisentzugs zu stellen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie – im Falle eines Warnungsentzugs – an einer behördlich anerkannten Nachschulung teilgenommen haben.
Bei langen Entzugsdauern von über einem Jahr ist eine Verkürzung der Entzugsdauer ebenfalls möglich, wenn ein Beweis erbracht wird, dass eine Besserung eingetreten ist. Wurde der Führerausweis zum Beispiel aufgrund einer Alkoholisierung entzogen, kann dies durch den Nachweis einer erfolgreichen Alkoholabstinenz geschehen. Um eine vorzeitige Aufhebung des Fahrverbots kann jedoch erst dann ersucht werden, wenn bereits zwei Drittel der verfügten Entzugsdauer abgelaufen sind. Auch wenn eine Verkürzung des Fahrverbots erreicht wird, sind Mindestdauern vorgeschrieben, die in keinem Fall unterschritten werden können.
Verschiebung
Sie können auf den Entzug Ihres Führerausweises auch insofern Einfluss nehmen, als dass Sie den Zeitpunkt für den Eintritt des Fahrverbots selbst festlegen. Möglich ist dies jedoch in der Regel nur, wenn es sich um einen Warnungsentzug handelt und Ihr Führerausweis nicht bereits von der Polizei beschlagnahmt wurde. Die Bekanntgabe des gewünschten Abgabetermins hat innert der in der Verfügung genannten Fristen für das rechtliche Gehör (in der Regel 10 Tage) zu erfolgen. Eine Verschiebung des Fahrverbots ist jedoch nicht unbegrenzt möglich.
Generell hat die Abgabe des Führerausweises innert 3 Monaten ab Briefdatum des rechtlichen Gehörs stattzufinden. In Ausnahmefällen (zum Beispiel aus beruflichen Gründen) kann die Abgabe weiter verzögert werden, sodass sich der Zeitraum auf 6 Monate verlängert. Hierfür ist jedoch eine Begründung samt Nachweis, wie zum Beispiel eine Bestätigung des Arbeitgebers, erforderlich. Auch eine vorzeitige Abgabe des Führerausweises ist möglich. Wenden Sie sich hierfür an Ihren zuständigen Sachbearbeiter im Strassenverkehrsamt.
Fazit
Ein Fahrverbot dient vor allem auch der Sicherheit im Strassenverkehr und kann daher nicht einfach umgangen werden, zum Beispiel indem stattdessen eine Geldbusse erfolgt. Dennoch können Sie einen Entzug Ihres Führerausweises unter Umständen abwenden oder auch verkürzen. Scheint Ihnen ein Fahrverbot ungerechtfertigt zu sein, empfiehlt es sich, Einsprache zu erheben. Lassen Sie sich hierfür am besten frühzeitig von einem Anwalt unterstützen. Strafmildernde Faktoren können eine erneute Beurteilung des Falles bewirken, sodass ein Fahrverbot eventuell noch abgewendet werden kann. Ansonsten ist auch eine Kürzung der Fahrverbotsdauer möglich, etwa weil Sie in Ihrem Beruf auf das Fahren angewiesen sind. Sie können auf das Fahrverbot auch insofern Einfluss nehmen, als dass Sie die Abgabe des Führerausweises vorverlegen oder verzögern. Eine Unterbrechung bzw. Staffelung des Fahrverbots ist hingegen nicht möglich.
FAQ: Fahrverbot umgehen
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